CD/DVD/Blu-ray rippen: Privatkopie

IceDragon2

Ensign
Registriert
Dez. 2013
Beiträge
244
Von einer Anwaltskanzlei gibt es einen interessanten Beitrag zum Thema "Die Privatkopie im Urheberrecht":
http://www.anwaltimnetz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

Da vielen nicht klar ist, ob sie von einer CD/DVD/Blu-ray, die sie rechtmäßig besitzen, eine Privatkopie erstellen dürfen, obwohl sie einen Kopierschutz hat, sollte dieser Satz im Kapitel "Strafbarkeit" weiter helfen:
Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar.
 
Ok, so eine professionelle Seite als Quelle für vertrauenswürdige Rechtsinfos 👍 ?

1741440460812.png
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eraser4400, chrigu, Sinatra81 und 4 andere
Hast du dir die Seite mal genauer durchgelesen? Die schreiben da "CD's und DVD's". Also wer so extrem unfähig ist, dass er Deppenapostrophe verwendet, den kann man nicht ernst nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: eraser4400, Physikbuddha, calippo und eine weitere Person
Typischer Fall von: "Stand im Internet, muss stimmen!"
Das ganze Thema ist zu komplex.
Vorsicht!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Restart001, eraser4400, DHundt und eine weitere Person
Da handelt es sich um eine mangelhafte oder fehlende implementierung von SSL auf der Webseite.
Ansonsten ergibt sich nach den Fakten, die aus dem Impressum auf die Schnelle überprüfbar sind, keinerlei Grund zur Beanstandung. Fehlerhafte SSL-Iplementierung impliziert nicht zwingend eine nicht vertrauenswürdige Webseite.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ramius, dms, Sinatra81 und eine weitere Person
AFAIK
1. Recht auf Privatkopie: ja
2. Recht zum Umgehen von Kopierschutz: in Deutschland nein (in Polen aber z.B. erlaubt AFAIK)
3. Verstoß gegen AGB: nur wenn vorher bekannt (z.B. auf Datenträger aufgedruckt) und nicht gegen geltenes Recht verstößt

Bei Verstoß gegen 2. müsste AFAIK der Staat selbst klagen. Bei 3. müsste der Rechteinhaber tätig werden und zivil klagen.
 
Alles komplett egal (bzw. nur theoretisch interessant). Wie soll das jemals eine interessierte Partei herausfinden?
Du müsstest Opfer einer Hausdurchsuchung sein und im Rahmen dessen müsste der Computer mit den Inhalten auch eingezogen werden.
 
Man kann es kurz und knapp auf den Punkt bringen. In Deutschland ist das Umgehen eines Kopierschutzes illegal. Das gilt auch für die Privatkopie.

Auf der anderen Seite wird niemand gegen einen vorgehen, wenn dieser sich eine Kopie seiner gekauften BluRay für den eigenen Privatverkauf erstellt, um diese z.B. auf seinen Medienserver abzulegen. Wer sollte das auch je kontrollieren können ?

Werden diese Kopien jedoch verkauft oder gar auf einschlägigen illegalen Internetseiten zum Download angeboten, ist Schluß mit lustig.
 
DHundt schrieb:
AFAIK
1. Recht auf Privatkopie: ja
2. Recht zum Umgehen von Kopierschutz: in Deutschland nein (in Polen aber z.B. erlaubt AFAIK)
3. Verstoß gegen AGB: nur wenn vorher bekannt (z.B. auf Datenträger aufgedruckt) und nicht gegen geltenes Recht verstößt
Jup
DHundt schrieb:
Bei Verstoß gegen 2. müsste AFAIK der Staat selbst klagen. Bei 3. müsste der Rechteinhaber tätig werden und zivil klagen.
Nein, dass muss immer der Rechteinhaber anstoßen.
Die Umgehung des Kopierschutzes wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Anyway:
Es muss jeder selbst abwägen, was er macht.
Wenn die Privatkopie im privaten (digitalen) Giftschrank verschwindet und sonst nirgendwo auftaucht verringert die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige natürlich erheblich.
 
Recht auf Privatkopie: Nein.
Möglichkeit: Ja, wenn der rechte-Inhaber keine Schutzmaßnahmen getroffen hat

Und dieses angebliche Recht auf eine Privatkopie, nun:

Von dem Verbot der Umgehung dieser Kopierschutzmechanismen gibt es eine Ausnahme in § 95b Abs.1 Nr.6a UrhG. Hierbei handelt es sich um Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Diese Ausnahme gilt, insoweit es sich um eine Privatkopie auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung hergestellten Vervielfältigung handelt. Für Kopien in digitaler Form gilt diese Ausnahme also nicht. Weitere Ausnahmen bestehen nach § 95b UrhG beispielsweise für die Rechtspflege und für Unterricht und Forschung.
 
yxcvb schrieb:
Von dem Verbot der Umgehung dieser Kopierschutzmechanismen gibt es eine Ausnahme in § 95b Abs.1 Nr.6a UrhG.
Kurz zusammengefasst: Du hast schon den ersten Teilsatz des Paragraphen nicht verstanden
(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet
Bedeutet vereinfacht: "Wenn der Rechteinhaber Kopierschutzmechanismen verwendet...."
Abgesehen davon geht der Paragraph nicht auf die Art des Mediums ein.
 
Könnte es auch sein, dass der beitragssteller die Seite betreibt und so clickbait betreibt
 
Chilldown schrieb:
Was ist das für ein Anwalt bitte? Der sollte sich mal https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html durchlesen.

Es ist verboten.
Du solltest dir diesen Paragraphen mal selbst durchlesen. Und die vom TE verlinkte Seite. Vollständig.
Bezüglich des § 95a steht dort:
Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
Also: Ja, es ist verboten.
Im § 95a ist aber keine Rede von einer Strafe. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es nach § 108b eben nur, "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht."
Sprich: Wer ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch den Kopierschutz umgeht, kommt straffrei davon und muss allenfalls zivilrechtliche Konsequenzen befürchten. Das ist mit "nicht strafbar" in der vom TE zitierten Passage gemeint.
 
@SJAFNWEIF

Ich habe nichts von einer Strafbarkeit geschrieben, sondern das es verboten ist. Was habe ich jetzt nicht richtig gelesen? Und nein, wenn mein Browser sagt die Seite ist unsicher, dann bleibt sie zu.
 
Es ist heutzutage zwar unüblich, Webseiten per http statt per https zu übertragen, aber wenn keine sensible Informationen, wie Passwörter oder Kreditkartendaten, eingegeben werden müssen, ist es unerheblich.
Ja_Ge schrieb:
Quelle für vertrauenswürdige Rechtsinfos
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dms
Hättest Du das Thema vor zehn oder fünfzehn Jahren erstellt, hätte es vielleicht eine Relevanz gehabt, aber heute im Zeitalter des Streamings?
Und für privat erstellte und gelagerte Kopien hat sich noch nie ein Rechteinhaber oder die Justiz wirklich interessiert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: calippo, RedPanda05 und Ja_Ge
IceDragon2 schrieb:
Es ist heutzutage zwar unüblich, Webseiten per http statt per https zu übertragen, aber
Eine Webseite ohne https sollte nicht mehr existieren heutzutage.

Jemand, der so etwas noch verwendet ist maximal unzuverlässig und sollte hier nicht verlinkt werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ja_Ge
Es ist wohl eine verwaiste Seite, die Kanzlei scheint es gar nicht mehr zu geben und die letzte Aktualisierung ist wohl von 2015.
Mag sein, dass sich da rechtlich nicht mehr geändert hat seither, aber grundsätzlich würde ich auf Basis so einer Quelle keine Schlüsse ziehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ja_Ge und DHundt
Zurück
Oben