Mustis schrieb:
Das ist schlicht und ergreifend blanker Unfug. Quarantäne darf völlig legal verordnet werden oder lassen wir demnächst dann den Ebolainfizierten durch Berlin marschieren? Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Frieheit anderer einschränkt. Dies scheint dir komplett unbekannt zu sein. Darüber hinaus obliegt DIR es, deine Behauptungen mit Fakten zu belegen.
Durch Quarantäne wird das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ganz massiv eingeschränkt. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht mag man unterschiedlich beurteilen, aber Fakt ist, dass es eine massive Einschränkung ist.
Übrigens ist auch die Verurteilung eines Kriminellen und dessen Einsperrung ins Gefängnis eine massive Grundrechtseinschränkung. Das ist unter Juristen ganz unzweifelhaft. Genauso wie dass diese Grundrechtseinschränkung eben notwendig ist und vertretbar, weil sie der Kriminelle ja selbst verschuldet hat, da er die Straftat begangen hat.
Mustis schrieb:
Erfolgt dies nur in begründeten Ausnahmen oder zeitlich begrenzt, stellt das keine Behinderung der Religionsfreiheit dar, dass ist wieder einmal Unfug hoch 3 und es obliegt auch hier dir, dies zu untermauern.
Eine Einschränkung bleibt eine Einschränkung, selbst wenn sie begründet oder zeitlich begrenzt ist.
Mustis schrieb:
Nein, er wird am Betreiben seines Geschäfts gehindert, nicht an der Nutzung seines Eigentums, welches er weiterhin nutzen kann. Und grundsätzlich war das schon immer so der Fall. Du kannst in deiner Kneipe die Hgienevorschriften nicht einhalten? Was wird da wohl apssiert sein, auch vor Corona, na? Ganz ehrlich, sowas kannst du nicht auseinanderhalten, unterstellst anderen aber mangelnde juristische Kenntnisse?
Nein, das Grundrecht auf die Nutzung des Eigentums schließt nach herrschender Meinung ein, dass es auch zweckgemäß genutzt werden darf. Dass ein Barbetreiber eben Gäste empfängt, weil er damit seinen Lebensunterhalt verdient.
Niemand mietet nur zum Spaß Gewerbeimmobilien und nutzt sie dann nicht für sein Geschäft. Das kostet nur Geld und bringt nichts ein - ist also nicht bezahlbar.
Scrypton schrieb:
Auch dieses Recht existiert weiterhin, ja dieses Grundrecht wurde noch nicht mal eingeschränkt, denn das dir dadurch zugesprochene Recht, deine Gesundheit weder physisch noch psychisch zu gefährden wird durch einen durchgeführten Virentest nicht tangiert.
Das gleiche gilt für das Tragen eines Mundnasenschutzes.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht nur das Recht, die Gesundheit "nicht zu gefährden", sondern es schützt vor aktiven Eingriffen gegen das körperliche Wohlbefinden.
Ansonsten wäre ja eine Ohrfeige auch kein Eingriff, da man davon in der Regel nicht wirklich "gesundheitlich gefährdet" wird.
Scrypton schrieb:
Ein jedwedes Eigentum kann auch genutzt werden, weiterhin.
Das Grundrecht der Berufsfreiheit garantiert allen Deutschen das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz oder die jeweilige Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das ist auch heute noch der Fall, das Grundrecht wurde weder genommen noch eingeschränkt.
Nein, das Grundrecht am Eigentum schließt ein, dass es entsprechend der üblichen Vorgehensweise genutzt wird. Also bspw. eben eine Bar nicht nur betreten werden kann vom Eigentümer, sondern auch von seinen Gästen.
Die Berufsfreiheit dagegen existiert gegenwärtig für einige Branchen gar nicht mehr.
Oder kannst du mir erklären, wie man zur Zeit als Schausteller, Barbeitreiber, Veranstaltungstechniker oder Messebauer arbeiten kann? Also wirklich arbeiten, so mit Einkommen und so, nicht nur ein Zettel "ich bin Schausteller".
Scrypton schrieb:
Auch dieses Grundrecht besteht weiterhin und ohne Einschränkungen. Klar, wenn du aktuell ins Restaurant willst musst du Daten angeben - aber niemand zwingt dich, ins Restaurant zu gehen.
Auch vor Corona hätte jeder Restaurant-Betreiber diese Regelung beliebig einführen können - und hätte damit nicht gegen das Grundrecht verstoßen.
Oh doch, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist die Grundlage des Datenschutzes. Der sieht unter anderem die Datensparsamkeit vor, d.h. es dürfen keine Daten einfach beliebig gesammelt werden.
Oder was meinst du, wieso alle Unternehmen, sogar Computerbase, von dir bei der Anmeldung wollen dass du ein Häkchen in die Datenschutzerklärung setzt? Genau, weil sie deine Daten nicht speichern dürfen wenn du nicht einverstanden bist.
Scrypton schrieb:
Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit ist weiterhin existent und erfuhr ebenfalls keiner Einschränkung, daran ändern auch geschlossene Theater nichts.
Doch, der Betrieb von Theatern fällt unter die Kunstfreiheit. Kannst du in jedem GG-Kommentar nachlesen.
Scrypton schrieb:
Auch dieses Recht gibt es weiterhin und wurde nicht(!) eingeschränkt.
Dieses Grundgesetz dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre, die Polizei darf also nicht ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung.
Und wenn du in deiner Wohnung eine Party mit 50 Gästen feierst? Glaubst du, dass dann die Polizei erstmal abwartet bis sie einen richterlichen Beschluss hat?
Nein, die gehen sofort rein, weil das ja so superinfektionsgefärhlich ist.
Zusammenfassend: Diese zwei letzten Posts sind vollumfänglich juristisch einfach falsch. Natürlich wurden diese Grundrechte "nur" eingeschränkt (wobei für einen Schausteller die Berufsfreiheit wirklich komplett aufgehoben ist) und es ist teilweise auch im Grundgesetz so vorgesehen.
Was im Grundgesetz aber nicht vorgesehen ist, ist dass so viele Grundrechte so umfassend eingeschränkt werden. Das hängt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammen, und da ist es eben derzeit so, dass die Regierung die Linie vertritt, "zum Infektionsschutz gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern er ist um jeden Preis an erste Stelle zu setzen - alles andere hat dahinter, ohne jegliche Abwägung, zurückzutreten".
So eine extreme Linie wie sie die Regierung vertritt ist eben grob verfassungswidrig.
Diese zwei letzten Posts sind vollumfänglich juristisch einfach falsch. Natürlich wurden diese Grundrechte "nur" eingeschränkt (wobei für einen Schausteller die Berufsfreiheit wirklich komplett aufgehoben ist) und es ist teilweise auch im Grundgesetz so vorgesehen.
Was im Grundgesetz aber nicht vorgesehen ist, ist dass so viele Grundrechte so umfassend eingeschränkt werden. Das hängt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammen, und da ist es eben derzeit so, dass die Regierung die Linie vertritt, "zum Infektionsschutz gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern er ist um jeden Preis an erste Stelle zu setzen - alles andere hat dahinter, ohne jegliche Abwägung, zurückzutreten".
So eine extreme Linie wie sie die Regierung vertritt ist eben grob verfassungswidrig.