Coronavirus - welche Bedeutung hat das Thema für Euch?

Wirst du dich impfen lassen und welcher Impfstoff wäre dir am liebsten? (2 Stimmen)

  • Nein

    Stimmen: 174 22,6%
  • Ja (Biontech & Pfizer)

    Stimmen: 236 30,6%
  • Ja (Astra Zeneca)

    Stimmen: 10 1,3%
  • Ja (Sputnik V)

    Stimmen: 7 0,9%
  • Ja (Moderna)

    Stimmen: 48 6,2%
  • Ja (Johnson & Johnson)

    Stimmen: 20 2,6%
  • Ja (Impfstoff egal)

    Stimmen: 111 14,4%
  • Anderes (Antwort im Thread)

    Stimmen: 12 1,6%
  • 1. Impfung erfolgt

    Stimmen: 97 12,6%
  • 2. Impfung erfolgt

    Stimmen: 321 41,6%
  • 3. Impfung erfolgt

    Stimmen: 28 3,6%

  • Umfrageteilnehmer
    771
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Lipovitan schrieb:
Als Mitarbeiter einer Behörde kann ich dir sagen, dass ich mir zum Thema Corona jede Verordnung selbst durchlesen und meine eigenen Schlüsse daraus ziehen musste. Zum Lügen wurde ich darin allerdings nicht aufgefordert.

Du darfst gerne eine entsprechende Verordnung eines Ministeriums verlinken die Beamte zum Lügen auffordern. Schließlich werden solche Verordnung öffentlich bekannt gemacht.

Andernfalls fordere ich dich zur Zurückhaltung mit derartigen Aussagen auf.

Ich meine damit, dass ich sicher weiß, dass durch Behörden Aussagen über den Inhalt der Verordnungen gegenüber Unternehmern getätigt werden, die nachweislich unwahr sind.

Konkret: Behörden haben mehreren Unternehmern in dieser Region mitgeteilt, die Unternehmer würden ein Bußgeld erhalten, wenn sie Kunden die keine Maske tragen nicht aus ihrem Geschäft werfen.

Das steht aber gar nicht in der Verordnung drin. Daher ist davon auszugehen, dass es seitens des Gesundheitsministeriums des Bundeslandes die Anweisung an die Behörde gibt, vorsätzlich den Unternehmern Lügen darüber zu erzählen, was in der Verordnung steht.
 
Scrypton schrieb:
Du gibst vorsätzliche Lügen von dir;

Und das totalitäre System tut Nichts, aber wirklich überhaupt gar Nichts dagegen. Wie für ein totalitäres System eben üblich.

j-d-s schrieb:
Konkret: Behörden haben mehreren Unternehmern in dieser Region mitgeteilt, die Unternehmer würden ein Bußgeld erhalten, wenn sie Kunden die keine Maske tragen nicht aus ihrem Geschäft werfen.

Steht es denn vielleicht einfach in den Hygienekonzepten der Unternehmen?
 
j-d-s schrieb:
Ich meine damit, dass ich sicher weiß, dass durch Behörden Aussagen über den Inhalt der Verordnungen gegenüber Unternehmern getätigt werden, die nachweislich unwahr sind.
Belege deinen Unsinn; oder behalte deinen unwahren Nonsens für dich - Schwachfug-Behauptungen sind nichts wert.
 
Könnte ja auch nie im Leben passieren das Schorsch A (vom Gesundheitsamt Wanneeikel) dem Schorsch B (Lokalbesitzer in Grimmschwinden) lapidar am Telefon sagt "Ja Schorsch B, du musst das machen" - Obwohls gar ned so ist und er sich das Ding vlt. einfach nicht richtig durchgelesen hat...

Irren ist menschlich... aber passiert hin und wieder ;)
 
j-d-s schrieb:
Ich meine damit, dass ich sicher weiß..

j-d-s schrieb:
Daher ist davon auszugehen, dass es seitens des Gesundheitsministeriums des Bundeslandes die Anweisung an die Behörde gibt, vorsätzlich den Unternehmern Lügen darüber zu erzählen, was in der Verordnung steht.

Dein Fundament ist auf Sand gebaut. Du weißt gar nichts sicher sondern spekulierst auf Hören/Sagen.

Wir diskutieren aber im PuG auf Basis von Fakten. Daher nochmal meine Bitte an dich: Halte dich mit solchen Aussagen zurück!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: KitKat::new()
Mustis schrieb:
Auch wenn das wirklich lächerlich ist, ein paar Ergänzungen hierzu.

  • Wo wurde die VErsammlungsfreiheit eingeschränkt? Die Leute konnten doch sogar ohne Einhaltung der Auflagen demonstrieren. Ergo du lügst.
  • Wo wird deine körperliche Unversehrtheit verletzt wenn du eine Maske trägst oder einen nicht invasiven Test machst? Dun hast doch exakt 0 Ahnung was das bedeutet....
  • Deine Bewegungsfreiheit wurde wie eingeschränkt? Weil du Abstand halten musstest? War dein Ansinnen, mit jedem Punkt grotestker in deiner Logik zu werden?
  • Du kannst deine Religion nicht mehr ausüben, weil es Auflagen beim Gottesdienst gibt? Bzw. max. Teilnehmerzahl? Bitte erläutere, wie das eine Religion definiert udn deren Ausübung verhindert.
  • Das Eigentum kannst du weiterhin nutzen. Jederzeit. Es wird dir nicht weggenommen.

Eigentlich wollte ich zu allem was schreiben. ABer das ist sinnfrei, weil du nichtmal die GRundlagen von dem verstehst, was hinter den von dir genannten Begriffen steht. Du machst, ganz gelinde gesagt, Bullshitbingo...

Nein, das Problem ist eher, dass du offenbar juristisch eher wenig Fachwissen hast.

-Die Versammlungsfreiheit ist natürlich eingeschränkt, wenn Demonstrationen verboten, in ihrer Teilnehmerzahl eingeschränkt, oder mit Auflagen die Maskenpflicht oder Abstandsgebot versehen sind.
-Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schließt nunmal ein, dass dir niemand ein Wattestäbchen in den Mund/Nase schieben darf. Gleichermaßen schließt es ein, dass deine Atmung nicht behindert werden darf (oder behauptest du, man könnte mit Maske genauso gut atmen wie ohne? Dann probiere doch mal Sport mit Maske für längere Zeit auszuüben.)
-Die Bewegungsfreiheit enthält freilich, dass man sich fremden näher als 1,50 Meter nähern darf. Jedenfalls hätte das bis Februar niemand bestritten. Und bei der Quarantäne hast du mir nicht widersprochen, das ist juristisch übrigens sogar eine Freiheitsentziehung (ähnlich wie im Gefängnis).
-Wenn die Teilnehmerzahl eines Gottesdienstes begrenzt ist, wird denjenigen die über dem Grenzwert sind die Teilnahme verwehrt. Die Registrierung von Gottesdienstbesuchern ist ebenso wie Auflagen geeignet, Menschen vom Gottesdienstbesuch abzuhalten. Es ist juristisch unbestritten, dass das Recht auf religiöse Zusammenkünfte, sprich Gottesdienste, Kern der Religionsfreiheit ist.
-Ein Wirt, ein Hotelbesitzer, ein Barbetreiber, ein Schausteller usw. wird durch die gegenwärtigen Maßnahmen an dem Betrieb seines Unternehmens, der Nutzung seines Eigentums gehindert. Zusätzlich ist die Berufsfreiheit dieser Menschen aufgehoben (denn gegenwärtig kann eben niemand seinen Beruf als Schausteller etc. ausüben, da das eben verboten ist).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nightmare85, Bänki0815 und Revolvermann01
j-d-s schrieb:
-Die Versammlungsfreiheit ist natürlich eingeschränkt, wenn Demonstrationen verboten, in ihrer Teilnehmerzahl eingeschränkt, oder mit Auflagen die Maskenpflicht oder Abstandsgebot versehen sind.
Nein ist sie exakt nicht! Auflagen dürfen seit je her verhängt werden, völlig legal durch das Gesetz gedeckt. Eine unregelmentierte Versammlungsfreiheit ist in Deutschland nicht gesetzlich verankert!
j-d-s schrieb:
-Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schließt nunmal ein, dass dir niemand ein Wattestäbchen in den Mund/Nase schieben darf. Gleichermaßen schließt es ein, dass deine Atmung nicht behindert werden darf (oder behauptest du, man könnte mit Maske genauso gut atmen wie ohne? Dann probiere doch mal Sport mit Maske für längere Zeit auszuüben.)
Ja exakt das tue ich. Nichts destotrotz ist das KEIN Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit. Desweiteren darf, wiederum völlig legal, in diese eingegriffen werden. Schon lange vor Corona, siehe dazu unter anderem: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit
j-d-s schrieb:
-Die Bewegungsfreiheit enthält freilich, dass man sich fremden näher als 1,50 Meter nähern darf. Jedenfalls hätte das bis Februar niemand bestritten. Und bei der Quarantäne hast du mir nicht widersprochen, das ist juristisch übrigens sogar eine Freiheitsentziehung (ähnlich wie im Gefängnis).
Das ist schlicht und ergreifend blanker Unfug. Quarantäne darf völlig legal verordnet werden oder lassen wir demnächst dann den Ebolainfizierten durch Berlin marschieren? Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Frieheit anderer einschränkt. Dies scheint dir komplett unbekannt zu sein. Darüber hinaus obliegt DIR es, deine Behauptungen mit Fakten zu belegen.
j-d-s schrieb:
-Wenn die Teilnehmerzahl eines Gottesdienstes begrenzt ist, wird denjenigen die über dem Grenzwert sind die Teilnahme verwehrt. Die Registrierung von Gottesdienstbesuchern ist ebenso wie Auflagen geeignet, Menschen vom Gottesdienstbesuch abzuhalten. Es ist juristisch unbestritten, dass das Recht auf religiöse Zusammenkünfte, sprich Gottesdienste, Kern der Religionsfreiheit ist.
Erfolgt dies nur in begründeten Ausnahmen oder zeitlich begrenzt, stellt das keine Behinderung der Religionsfreiheit dar, dass ist wieder einmal Unfug hoch 3 und es obliegt auch hier dir, dies zu untermauern.
j-d-s schrieb:
-Ein Wirt, ein Hotelbesitzer, ein Barbetreiber, ein Schausteller usw. wird durch die gegenwärtigen Maßnahmen an dem Betrieb seines Unternehmens, der Nutzung seines Eigentums gehindert. Zusätzlich ist die Berufsfreiheit dieser Menschen aufgehoben (denn gegenwärtig kann eben niemand seinen Beruf als Schausteller etc. ausüben, da das eben verboten ist).
Nein, er wird am Betreiben seines Geschäfts gehindert, nicht an der Nutzung seines Eigentums, welches er weiterhin nutzen kann. Und grundsätzlich war das schon immer so der Fall. Du kannst in deiner Kneipe die Hgienevorschriften nicht einhalten? Was wird da wohl apssiert sein, auch vor Corona, na? Ganz ehrlich, sowas kannst du nicht auseinanderhalten, unterstellst anderen aber mangelnde juristische Kenntnisse?

Fakt ist (für jeden hier nachlesbar), dass du hier wild Behauptungen aufstellst, von der du keine faktisch belegen kannst, des Weiteren du ganz offen lügst (wie kann die VErsammlungsfreiheit eingeschränkt sein, wenn alles und jeder demnonstrieren durfte. Vll nicht zu jedem gewünschten Termin aber grundsätzlich wurde keiner Vereinigung oder Person generell das Demonstrieren verboten) und du ebenso Vermutungen als Wahrheiten darstellst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe
Du bist derart "verballert" und weit von der Realität entfernt, da fehlen einem glatt die Worte...

j-d-s schrieb:
-Versammlungsfreiheit (Kontaktsperre, Einschränkungen für Demonstrationen, Veranstaltungen aller Art)
Die Versammlungsfreiheit existiert weiterhin; sie ist eingeschränkt, aber sie existiert. Dieser Umstand widerlegt deine vorausgegangene Behauptung, Grundrechte würden nicht existieren.

j-d-s schrieb:
-Recht auf körperlichen Unversehrtheit
Auch dieses Recht existiert weiterhin, ja dieses Grundrecht wurde noch nicht mal eingeschränkt, denn das dir dadurch zugesprochene Recht, deine Gesundheit weder physisch noch psychisch zu gefährden wird durch einen durchgeführten Virentest nicht tangiert.
Das gleiche gilt für das Tragen eines Mundnasenschutzes.

j-d-s schrieb:
-Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist für den Einzelnen im Recht nicht eingeschränkt. Lügen sind das, die du hier von dir gibst.

j-d-s schrieb:
-Grundrecht auf Nutzung des Eigentums
Ein jedwedes Eigentum kann auch genutzt werden, weiterhin.

j-d-s schrieb:
Das Grundrecht der Berufsfreiheit garantiert allen Deutschen das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz oder die jeweilige Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das ist auch heute noch der Fall, das Grundrecht wurde weder genommen noch eingeschränkt.

So geht das weiter und weiter:

j-d-s schrieb:
-Recht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz
Auch dieses Grundrecht besteht weiterhin und ohne Einschränkungen. Klar, wenn du aktuell ins Restaurant willst musst du Daten angeben - aber niemand zwingt dich, ins Restaurant zu gehen.
Auch vor Corona hätte jeder Restaurant-Betreiber diese Regelung beliebig einführen können - und hätte damit nicht gegen das Grundrecht verstoßen.

j-d-s schrieb:
Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit ist weiterhin existent und erfuhr ebenfalls keiner Einschränkung, daran ändern auch geschlossene Theater nichts.

j-d-s schrieb:
-Unverletzlichkeit der Wohnung
Auch dieses Recht gibt es weiterhin und wurde nicht(!) eingeschränkt.

Dieses Grundgesetz dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre, die Polizei darf also nicht ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung.

Es wäre dir dringlichst anzuraten, dich vorab zu informieren ehe du einen so exorbitant dümmlichen Nonsens anderer Schwachmaten nachplapperst. Denn juristisch ist das alles einfach nur albern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Smartin, knoxxi und Mustis
Mustis schrieb:
Das ist schlicht und ergreifend blanker Unfug. Quarantäne darf völlig legal verordnet werden oder lassen wir demnächst dann den Ebolainfizierten durch Berlin marschieren? Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Frieheit anderer einschränkt. Dies scheint dir komplett unbekannt zu sein. Darüber hinaus obliegt DIR es, deine Behauptungen mit Fakten zu belegen.

Durch Quarantäne wird das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ganz massiv eingeschränkt. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht mag man unterschiedlich beurteilen, aber Fakt ist, dass es eine massive Einschränkung ist.

Übrigens ist auch die Verurteilung eines Kriminellen und dessen Einsperrung ins Gefängnis eine massive Grundrechtseinschränkung. Das ist unter Juristen ganz unzweifelhaft. Genauso wie dass diese Grundrechtseinschränkung eben notwendig ist und vertretbar, weil sie der Kriminelle ja selbst verschuldet hat, da er die Straftat begangen hat.

Mustis schrieb:
Erfolgt dies nur in begründeten Ausnahmen oder zeitlich begrenzt, stellt das keine Behinderung der Religionsfreiheit dar, dass ist wieder einmal Unfug hoch 3 und es obliegt auch hier dir, dies zu untermauern.

Eine Einschränkung bleibt eine Einschränkung, selbst wenn sie begründet oder zeitlich begrenzt ist.

Mustis schrieb:
Nein, er wird am Betreiben seines Geschäfts gehindert, nicht an der Nutzung seines Eigentums, welches er weiterhin nutzen kann. Und grundsätzlich war das schon immer so der Fall. Du kannst in deiner Kneipe die Hgienevorschriften nicht einhalten? Was wird da wohl apssiert sein, auch vor Corona, na? Ganz ehrlich, sowas kannst du nicht auseinanderhalten, unterstellst anderen aber mangelnde juristische Kenntnisse?

Nein, das Grundrecht auf die Nutzung des Eigentums schließt nach herrschender Meinung ein, dass es auch zweckgemäß genutzt werden darf. Dass ein Barbetreiber eben Gäste empfängt, weil er damit seinen Lebensunterhalt verdient.

Niemand mietet nur zum Spaß Gewerbeimmobilien und nutzt sie dann nicht für sein Geschäft. Das kostet nur Geld und bringt nichts ein - ist also nicht bezahlbar.

Scrypton schrieb:
Auch dieses Recht existiert weiterhin, ja dieses Grundrecht wurde noch nicht mal eingeschränkt, denn das dir dadurch zugesprochene Recht, deine Gesundheit weder physisch noch psychisch zu gefährden wird durch einen durchgeführten Virentest nicht tangiert.
Das gleiche gilt für das Tragen eines Mundnasenschutzes.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht nur das Recht, die Gesundheit "nicht zu gefährden", sondern es schützt vor aktiven Eingriffen gegen das körperliche Wohlbefinden.

Ansonsten wäre ja eine Ohrfeige auch kein Eingriff, da man davon in der Regel nicht wirklich "gesundheitlich gefährdet" wird.

Scrypton schrieb:
Ein jedwedes Eigentum kann auch genutzt werden, weiterhin.

Das Grundrecht der Berufsfreiheit garantiert allen Deutschen das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz oder die jeweilige Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das ist auch heute noch der Fall, das Grundrecht wurde weder genommen noch eingeschränkt.

Nein, das Grundrecht am Eigentum schließt ein, dass es entsprechend der üblichen Vorgehensweise genutzt wird. Also bspw. eben eine Bar nicht nur betreten werden kann vom Eigentümer, sondern auch von seinen Gästen.

Die Berufsfreiheit dagegen existiert gegenwärtig für einige Branchen gar nicht mehr.

Oder kannst du mir erklären, wie man zur Zeit als Schausteller, Barbeitreiber, Veranstaltungstechniker oder Messebauer arbeiten kann? Also wirklich arbeiten, so mit Einkommen und so, nicht nur ein Zettel "ich bin Schausteller".

Scrypton schrieb:
Auch dieses Grundrecht besteht weiterhin und ohne Einschränkungen. Klar, wenn du aktuell ins Restaurant willst musst du Daten angeben - aber niemand zwingt dich, ins Restaurant zu gehen.
Auch vor Corona hätte jeder Restaurant-Betreiber diese Regelung beliebig einführen können - und hätte damit nicht gegen das Grundrecht verstoßen.

Oh doch, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist die Grundlage des Datenschutzes. Der sieht unter anderem die Datensparsamkeit vor, d.h. es dürfen keine Daten einfach beliebig gesammelt werden.

Oder was meinst du, wieso alle Unternehmen, sogar Computerbase, von dir bei der Anmeldung wollen dass du ein Häkchen in die Datenschutzerklärung setzt? Genau, weil sie deine Daten nicht speichern dürfen wenn du nicht einverstanden bist.

Scrypton schrieb:
Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit ist weiterhin existent und erfuhr ebenfalls keiner Einschränkung, daran ändern auch geschlossene Theater nichts.

Doch, der Betrieb von Theatern fällt unter die Kunstfreiheit. Kannst du in jedem GG-Kommentar nachlesen.

Scrypton schrieb:
Auch dieses Recht gibt es weiterhin und wurde nicht(!) eingeschränkt.

Dieses Grundgesetz dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre, die Polizei darf also nicht ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung.

Und wenn du in deiner Wohnung eine Party mit 50 Gästen feierst? Glaubst du, dass dann die Polizei erstmal abwartet bis sie einen richterlichen Beschluss hat?

Nein, die gehen sofort rein, weil das ja so superinfektionsgefärhlich ist.

Zusammenfassend: Diese zwei letzten Posts sind vollumfänglich juristisch einfach falsch. Natürlich wurden diese Grundrechte "nur" eingeschränkt (wobei für einen Schausteller die Berufsfreiheit wirklich komplett aufgehoben ist) und es ist teilweise auch im Grundgesetz so vorgesehen.

Was im Grundgesetz aber nicht vorgesehen ist, ist dass so viele Grundrechte so umfassend eingeschränkt werden. Das hängt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammen, und da ist es eben derzeit so, dass die Regierung die Linie vertritt, "zum Infektionsschutz gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern er ist um jeden Preis an erste Stelle zu setzen - alles andere hat dahinter, ohne jegliche Abwägung, zurückzutreten".

So eine extreme Linie wie sie die Regierung vertritt ist eben grob verfassungswidrig.
Diese zwei letzten Posts sind vollumfänglich juristisch einfach falsch. Natürlich wurden diese Grundrechte "nur" eingeschränkt (wobei für einen Schausteller die Berufsfreiheit wirklich komplett aufgehoben ist) und es ist teilweise auch im Grundgesetz so vorgesehen.

Was im Grundgesetz aber nicht vorgesehen ist, ist dass so viele Grundrechte so umfassend eingeschränkt werden. Das hängt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammen, und da ist es eben derzeit so, dass die Regierung die Linie vertritt, "zum Infektionsschutz gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern er ist um jeden Preis an erste Stelle zu setzen - alles andere hat dahinter, ohne jegliche Abwägung, zurückzutreten".

So eine extreme Linie wie sie die Regierung vertritt ist eben grob verfassungswidrig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Revolvermann01
j-d-s schrieb:
Das hängt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammen, und da ist es eben derzeit so, dass die Regierung die Linie vertritt, "zum Infektionsschutz gibt es keine Verhältnismäßigkeit, sondern er ist um jeden Preis an erste Stelle zu setzen - alles andere hat dahinter, ohne jegliche Abwägung, zurückzutreten".

Und das ist - mal wieder - komplett falsch. Wenn dem so wäre, hätten wir europaweit die schärfsten und nicht (fast) die mildesten Maßnahmen. Die Schulen wären dicht, du könntest nicht zum Friseur gehen und wärst im Sommer nicht im Urlaub gewesen, die Liste ist lang.

Aber das interessiert dich gar nicht. Du übertreibst dich einfach nur mutwillig tiefer in deine Panik hinein.
 
j-d-s schrieb:
Durch Quarantäne wird das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ganz massiv eingeschränkt. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht mag man unterschiedlich beurteilen, aber Fakt ist, dass es eine massive Einschränkung ist.
Ist halt nur bei fast jedem Gesetz so. Du tust so, als wären diese Einschränkungen irgendwas illegales bzw. verbotenes. Dabei gibt es defacto so gut wie kaum Gesetze, die durch andere nicht auch eingeschränkt oder limitiert sind. Also etwas völlig normales.Deine Implizierung, die deutsche Regierung tue hier etwas falsches ist damit absurd, wenn das deine einzige Begründung ist. Diese Einschränkung ist gewollt und existiert völlig unabhängig von Corona.
j-d-s schrieb:
Eine Einschränkung bleibt eine Einschränkung, selbst wenn sie begründet oder zeitlich begrenzt ist.
Das ist korrekt, nur... DAS WAR NICHT DEIN PUNKT! Du hast ganz klar etwas anderes mit diesen Aussagen impliziert als auf die simple Tatsache hinzuweisen, die du nun hier zum besten gibst. Wir erinnern uns, deine ursprüngliche Aussage war, Grundrechte existieren nicht mehr oder werden ausgehölt. Was ganz klar und einduetig bedeutet, dass dies nur wegen Corona der Fall wäre. Und genau das ist nicht der Fall. Und jetzt versuchst du dich aus der Affäre zu ziehen, indem du Selbstverständlichkeiten formulierst.
j-d-s schrieb:
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht nur das Recht, die Gesundheit "nicht zu gefährden", sondern es schützt vor aktiven Eingriffen gegen das körperliche Wohlbefinden.

Ansonsten wäre ja eine Ohrfeige auch kein Eingriff, da man davon in der Regel nicht wirklich "gesundheitlich gefährdet" wird.
Falsch, eine Ohrfeige ist etwas anderes. Verlinkt habe ich dir das, aber, ganz offensichtlich, interessiert es dich einen Dreck.
j-d-s schrieb:
Doch, der Betrieb von Theatern fällt unter die Kunstfreiheit. Kannst du in jedem GG-Kommentar nachlesen.
Ja ein generelles Verbot! Nicht aber eines, welches begründet durch ein anderes Gesetz dieses zeitweise vorsieht. Auch das wird in jedem GG-Kommentar stehen...

Und jetzt hör endlich auf, diesen Stuss zu vebreiten und liefere Fakten/Quellen. Zum beispiel dein GG-KOmmentar mit Verweis auf den entsprechenden Teil bezüglich der Kunstfreiheit.
 
j-d-s schrieb:
Durch Quarantäne wird das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ganz massiv eingeschränkt.
Völlig uninteressant; das hat eine Quarantäne so an sich. Und eine Quarantäne kann und konnte schon immer angeordnet werden, unverändert. Weder an dem Grundrecht noch an der Bedeutung von Quarantäne hat sich durch Corona etwas geändert.

j-d-s schrieb:
aber Fakt ist, dass es eine massive Einschränkung ist.
Ja und?
Im Grundgesetz selbst steht bereits, dass die Grundrechte temporär eingeschränkt werden können.

j-d-s schrieb:
Eine Einschränkung bleibt eine Einschränkung
Und keine Einschränkung bleibt keine Einschränkung.
Wir halten fest: Die Religionsfreiheit wurde nicht eingeschränkt.

j-d-s schrieb:
Doch.

j-d-s schrieb:
das Grundrecht auf die Nutzung des Eigentums schließt nach herrschender Meinung ein, dass es auch zweckgemäß genutzt werden darf.
Der Barbetreiber darf seine im Eigentum befindlichen Dinge auch weiterhin zweckgemäß nutzen. Niemand hindert ihn daran, seine Zapfanlagen täglich anzuwerfen und zu nutzen.
Wäre zwar dumm, ohne Gäste, an die er das Gezapfte verkaufen kann, aber es steht ihm dennoch frei.

j-d-s schrieb:
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht nur das Recht, die Gesundheit "nicht zu gefährden"
Und dennoch existiert dieses Recht nach wie vor, unverändert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit

j-d-s schrieb:
Doch.

j-d-s schrieb:
das Grundrecht am Eigentum schließt ein, dass es entsprechend der üblichen Vorgehensweise genutzt wird.
Der Barbetreiber darf seine im Eigentum befindlichen Dinge auch weiterhin zweckgemäß nutzen. Niemand hindert ihn daran, seine Zapfanlagen täglich anzuwerfen und zu nutzen.
Wäre zwar dumm, ohne Gäste, an die er das Gezapfte verkaufen kann, aber es steht ihm dennoch frei.

j-d-s schrieb:
Die Berufsfreiheit dagegen existiert gegenwärtig für einige Branchen gar nicht mehr.
Doch: Das Grundrecht der Berufsfreiheit garantiert allen Deutschen das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz oder die jeweilige Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das ist auch heute noch der Fall, das Grundrecht wurde weder genommen noch eingeschränkt.

Wäre zwar derzeit nicht unbedingt empfehlenswert, aber auch weiterhin steht es jedem frei, sich für den Beruf "Koch" zu entscheiden und eine Ausbildungsstätte zu suchen.

j-d-s schrieb:
Oder kannst du mir erklären, wie man zur Zeit als Schausteller, Barbeitreiber, Veranstaltungstechniker oder Messebauer arbeiten kann?
Kannst du mir erklären, weshalb du die Berufsfreiheit mit einem nicht existierenden Recht auf eine Anstellung/Ausübung verwechselst?

j-d-s schrieb:
Oh nein. ;)
Klar, wenn du aktuell ins Restaurant willst musst du Daten angeben - aber niemand zwingt dich, ins Restaurant zu gehen.
Auch vor Corona hätte jeder Restaurant-Betreiber diese Regelung beliebig einführen können - und hätte damit nicht gegen das Grundrecht verstoßen.

j-d-s schrieb:
Der sieht unter anderem die Datensparsamkeit vor, d.h. es dürfen keine Daten einfach beliebig gesammelt werden.
Es werden auch keinerlei Daten beliebig gesammelt, sondern zu einem konkreten Zweck, nämlich der Rückverfolgung bei positiven Fällen.

j-d-s schrieb:
Doch, der Betrieb von Theatern fällt unter die Kunstfreiheit.
Nein; Belege?
Ergänzung ()

j-d-s schrieb:
Und wenn du in deiner Wohnung eine Party mit 50 Gästen feierst? Glaubst du, dass dann die Polizei erstmal abwartet bis sie einen richterlichen Beschluss hat?
Nein; aber das würde die Polizei auch dann nicht machen, wenn aus meiner Wohnung der Geruch von Grass wahrzunehmen ist... ;)

In beiden Fällen wäre ich selbst schuld, in beiden Fällen ist die polizeiliche Handlung rechtlich gedeckt und in keinen der beiden Fällen wird mein Grundrecht verletzt.

j-d-s schrieb:
Zusammenfassend: Diese zwei letzten Posts sind vollumfänglich juristisch einfach falsch.
Das ist - als erster Punkt deiner zwei letzten Posts - tatsächlich korrekt.
Vielleicht solltest du dir für deinen nächsten - dritten - Post etwas mehr Zeit lassen.
:0)

j-d-s schrieb:
So eine extreme Linie wie sie die Regierung vertritt ist eben grob verfassungswidrig.
Von Spinner, die diese Auffassung vertreten, gibt es ja in sämtlichen Bundesländern so einige, die den Rechtsweg gehen oder gegangen sind.
In Summe kommen die Gerichte in ihren Urteilen wieder und wieder zu der Erkenntnis, dass die Maßnahmen legitim und damit nicht verfassungswidrig sind.

Ein Satz mit X... das war wohl nix...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
j-d-s schrieb:
Dass du scheinbar bestimmten Menschen dieses Recht aberkennen willst nur weil du ihre Meinung nicht teilst, ist äußerst undemokratisch.

Undemokratisch sind einzig die Spinner an Querdenkern, QAnon Anhängern und der braune Sumpf, der da fröhlich mitmarschieren darf...
Die Verschwörungsgeschichten haben auch nix mit freier Meinungsäußerung zu tun. Das sind einfach nur stupide Märchen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Sollte man mit Querdenken also ausdiskutieren, ob man die VErfassung abschafft und eine neue etabliert oder nicht?
Man sollte Logische Argumente demjenigen vorbringen. Es kann nicht die Lösung sein sich über andere Lustig zu machen und so Ihre Radikalisierung noch zu fördern.
 
Linuxfreakgraz schrieb:
Man sollte Logische Argumente demjenigen vorbringen.
Geh in eine entsprechende Telegram-Gruppe, schnappe dir einen dieser Spinner und versuche das doch mal in einem privaten Zweier-Gespräch.
Ich wünsche dir viel Erfolg; mit Argumenten ist da gar nichts mehr zu machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tschesny und KitKat::new()
Lipovitan schrieb:
Sie ist einfach absolut deplatziert und eine typische Stammtischparole.
Das mag ja durchaus so sein. Jedoch sind es auch solche Stammtischparolen, die bei vielen Leuten hängen bleibt.
Nur damit sollte auch auf großer Bühne aufgeräumt werden.

@Lipovitan @SE. Erstmal danke für eure weiterführenden Infos.

Ich persönlich finde die allermeisten Beschränkungen und Co. durchaus sinnvoll. Mein Kritikpunkt geht primär in die Richtung der Kommunikation von Regierungsseite.
Es ist sicherlich möglich, dass ich nicht jede PK gesehen habe in der der ein oder andere Punkt doch besprochen wurde.
Dennoch kommt es dann wieder vor, dass manche Punkte je nach Quelle etwas anders beschrieben wird. Eben z.B. die Wirksamkeit der Maske.
Ich meine mich zu erinnern, das einmal der Vorschlag diskutiert wurde, warum nicht nur die Risikogruppen eine Maske tragen und die nicht so gefährdeten darauf verzichten könnten. Das würde allerdings bedeuten, dass die Maske auch vor allem einen selbst vor Infektion schützt. Primär ist doch aber der Schutz anderer durch die Maske das Ziel.
 
Khaotik schrieb:
Ich meine mich zu erinnern, das einmal der Vorschlag diskutiert wurde, warum nicht nur die Risikogruppen eine Maske tragen und die nicht so gefährdeten darauf verzichten könnten.
Ganz einfach: Die handelsüblichen Masken dienen hauptsächlich (nicht nur, aber eben hauptsächlich) dem Fremdschutz.

Selbst vor einer Infektion geschützt wird man nicht (bzw. kaum) dadurch, dass man eine Maske trägt. Wie Studien dazu aber bereits zeigen, nehmen Träger von Masken weniger Viren auf, der Krankheitsverlauf nimmt entsprechend ab.
 
Linuxfreakgraz schrieb:
Man sollte Logische Argumente demjenigen vorbringen
Bitte keine Floskeln, die kann ich besten allein formulieren. Nenne mir ein logisches Argument für die Abschaffung unserer gültigen Verfassung und die Einführung der von Querdenken eingebrachten Verfassung.

Ich fördere keine Radikalisierung. Die hat zu dem Zeitpunkt längst stattgefunnden.
 
Sich immer schön auf das Grundgesetz der BRD berufen, es aber gerne abschaffen wollen. :freak:

Haben Querdenker und deren Sympathisanten ein konkretes Papier, das man ernsthaft als eine Art von "Verfassung" bezeichnen könnte und auf welches sich tatsächlich alle diese Menschen zusammen einigen konnten? Das wäre ein Wunder.
 
Pym schrieb:
Sich immer schön auf das Grundgesetz der BRD berufen, es aber gerne abschaffen wollen. :freak:
Dieser Wunsch kommt eigentlich nur von Seiten der Reichsbürger-Spinner, die ja ohnehin meinen, Deutschland hätte keine Verfassung, weil das Grundgesetz "irgend was anderes" sei, aber eben auf keinen Fall eine Verfassung. Ohnehin Deutschland auch mehr eine GmbH wäre, als ein Land und sowieso besetzt ist statt souverän.
:D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben