p.b.s. schrieb:
Jemanden grundlos der Lüge zu bezichtigen, wird als "schwere" Beleidigung gewertet.
Nichts desto trotz verbreitest du hier Lügenmärchen; und das ist keine grundlose Bezichtigung, sondern eine Feststellung ausgehend von deinen Beiträgen; es liegt schwarz auf weiß nachweislich vor.
Es bleibt freilich dabei: Das "Grundrecht der Berufsfreiheit" setzt keine Impflicht voraus.
p.b.s. schrieb:
Überall und in jedweder Form unterschlagen sie diesen Punkt; die Frage wäre umgekehrt: Wo tun sie das nicht?
Auch du hast ihn ja bewusst unterschlagen, denn: Entsprechende Angestellte im Pflegepersonal von Risikopatienten müssen und mussten auch schon lange lange vor Corona gegen mehrere Dinge geimpft sein. Ist auch begründet und nachvollziehbar.
p.b.s. schrieb:
im Pflegebereich gibt es keinen Impfzwang.
Doch, siehe oben.
Mindestens gegen Mumps, Masern uns Hepatitis - offenbar auch noch gegen Tetanus, siehe:
https://www.computerbase.de/forum/t...hema-fuer-euch.1927284/page-519#post-24909531
p.b.s. schrieb:
Es wird einen Impfzwang für alle und ohne Ausnahme geben
Du kannst deine Lügenmärchen noch so oft wiederholen, Quark wird durchs treten nur breiter, nicht richtiger. ;0)
Aber nein, wird es nicht.
p.b.s. schrieb:
Noch nie hat ein Restaurantbetreiber die Vorlage des Impfausweises verlangt. Damit ist auch nicht das Hausrecht berührt, wenn der Eigentümer durch behördliche Auflagen dazu gezwungen wird.
Du machst dich mal wieder lächerlich, denn
1. Ging es nicht um den Impfausweis, sondern um die Angabe von Name und Telefonnummer, wobei ersteres durch einen Personalausweis verifiziert werden könnte.
2. Auch heute verlangt kein Restaurantbetreiber einen Impfausweis - und nochmals, darum ging es auch nie.
3. Kein Restaurantbetreiber wird durch irgendwelche Auflagen dazu gezwungen, auf die Vorlage des Impfausweises zu bestehen. Derartige behördliche Auflagen existieren nicht. Und erneut, es ging nie um das Vorlegen eines Impfausweises.
Komm mal wieder runter, in die Realität und hör auf ständig alles derart irrational verwirrt zu verdrehen.
p.b.s. schrieb:
Um die Echtheit der angegebenen Daten zu überprüfen, müßte er den Ausweis verlangen, was er aber nicht darf.
Schwachfug, mal wieder - der durch deine Wiederholungen nicht richtiger wird, es ist und bleibt Schwachfug.
1. Kein Restaurantbetreiber muss derzeit die Daten auf Echtheit überprüfen.
2. Jedem Restaurantbetreiber würde es grundsätzlich aber sehr wohl freistehen, eben genau das zu tun. Und sehr wohl darf er diesen - entgegen deinem Lügenquark - auch verlangen. Weshalb?
3. Weil er die Regeln seiner Lokalität dahingehend frei festlegen darf (und schon immer durfte), so wie jeder Selbstständige das im Sinne seiner Dienstleistung darf.
Es steht weiterhin jedem(!) frei, selbst(!) zu entscheiden, ob er oder sie dieses Restaurant mit dem Erfüllen der dortigen Auflagen betreten möchte oder nicht - niemand ist gezwungen.
p.b.s. schrieb:
Denn dazu ist einzig die Polizei befugt
Nein.
Einzig die Polizei ist befugt, eine Identifizierung - also eine Feststellung der Personalien - zu erzwingen(!). Das polizeiliche Verlangen, sich auszuweisen, basiert hier nicht(!) auf Freiwilligkeit. Das ist der Unterschied.
p.b.s. schrieb:
Da muß auch der Gast das Lokal nicht verlassen
Wenn der Besitzer ihn auffordert, die Lokalität zu verlassen, dann muss er das eben doch.
p.b.s. schrieb:
Das ist deswegen nicht vergleichbar, weil ich dabei keine Einsicht zu Namen, Wohnort und Telefonnummer erhalte
Ähm, doch - tust du. Keine Ahnung was du so zu dir nimmst, aber du solltest irgendwie doch bedeutend weniger davon nehmen... ^.^
Wenn du als Türsteher nen Ausweis verlangst, um zu prüfen, ob das entsprechende Alter tatsächlich schon erreicht wurde, dann hast du - mit dem Ausweis in deiner Hand - sehr wohl auf alle Informationen Einsicht, die auf dem Ausweis eben so vorhanden sind.
p.b.s. schrieb:
Banken erfüllen die hohen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung
Jede Dienstleistung, die personenbezogene Informationen erfasst, bearbeitet (oder oder...) muss(!) die Vorgaben der DSGVO erfüllen...
gähn
Zumal doch der Punkt ist: Banken sind keine Polizisten. Deine Quark-Aussagen, "einzig die Polizei ist befugt", ist ja damit dennoch voll und ganz als Märchen zerlegt.
p.b.s. schrieb:
Ich bezog mich auf: "wenn aus meiner Wohnung der Geruch von Grass wahrzunehmen ist".
Ja, ich weiß - um in deiner üblichen Luftnummer zu "argumentieren", hast du dich einzig darauf bezogen und den anderen Punkt, wie typisch eben für dich, unterschlagen.
Denn deine Luftnummer war ja letztlich, dass die Polizei nur deshalb (Grass-Geruch) ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung darf, weil es sich dabei um eine Straftat handeln würde. Dass die Polizei das aber bei ner Ruhestörung ebenfalls darf (und neben dieser gibts ja noch weitere Beispiele), es sich dabei aber eben um keine(!) Straftat handelt, hast du unter den Tisch fallen lassen. Denn damit hätte sich ja dein "Argument" direkt wieder in Luft aufgelöst.
Du kommst mir etwas verwirrt vor, muss ich sagen.
p.b.s. schrieb:
Es sagt nichts über die reale Qualität des PCR-Tests aus.
Doch, denn nochmal: Sie wurden in vielen voneinander unabhängigen Laboren validiert.
Wie, mein Guter, meinst du denn, müsste man die PCR-Tests denn anders auf ihre Qualität hin testen, erläutere das doch mal - ich bin schon ganz gespannt. :0)
Die "reale Qualität" und dessen Überprüfungen verlinke ich dir weiter unten noch mal.
p.b.s. schrieb:
Ein Nachweis einer Purification des SARS-Cov-2 fehlt noch heute.
Was soll eine "Purification" sein? Wie läuft das ab bzw. welches Verfahren soll das sein, also bei Viren generell und wo und wann wurde das je gemacht? Was auch immer das sein soll, was du unter diesem Begriff verstehen willst.
Isoliert wurde es jedenfalls schon, z.B. hier:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7045880/
Oder auch hier:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...s-cov-2-fortschritte-in-der-corona-forschung/
p.b.s. schrieb:
Scrypton schrieb:
Die Spezifität liegt bei ~100%, wenn auch Fehler im Labor oder der "Lieferkette" freilich passieren können - daher sind es hierzulande gemeinhin 99,99%.
Entspricht das der Realität
Ja. Nochmal:
Die Spezifität liegt bei ~100%, wenn auch Fehler im Labor oder der "Lieferkette" freilich passieren können - daher sind es hierzulande gemeinhin 99,99%.
https://ars.rki.de/Docs/SARS_CoV2/Wochenberichte/20200707_Wochenbericht.pdf
Der Chef der Leipziger Klinik für Infektiologie berichtet im Ärzteblatt, dass unter 13.994 serologisch validierten Fällen nur EIN falsch positiver Fall war:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/t...=214890&autor=L%FCbbert%2C+Christoph+et+al%2E
Weiter testet z.B. das Unternehmen Centogene, das in Deutschland Coronatests durchführt, jede Woche zweimal seine 500 Mitarbeiter. Unter diesen mittlerweile 20.000 Tests war kein einziger falsch positiv:
https://www.spiegel.de/wissenschaft...aradox-a-1c86a930-45c1-4b8e-b9f2-08716b57f630
Die Test-Kits werden auch unabhängig regelmäßig geprüft. Zum Beispiel hier ist eine Liste von FINDDX von unabhängigen Qualitätskontrollen unterschiedlichen Test-Kits verschiedener Hersteller und das Ergebnis der Tests:
https://www.finddx.org/covid-19/sarscov2-eval-molecular/molecular-eval-results/
p.b.s. schrieb:
Wie gesagt, ist es letztendlich irrelevant, weil es keinen Einfluss auf die rechtliche Lage hat, worum es mir jedoch geht. Nämlich das Einsperren von gesunden Menschen
Welche gesunden Menschen werden denn eingesperrt?
Also ich bin gesund und auch nicht eingesperrt - und ich kenne auch niemanden, der gesund ist und eingesperrt wird oder eingesperrt wurde.
p.b.s. schrieb:
Eben doch; das gesamte Genom wurden in mehreren Laboren doch schnellstens sequenziert und frei für jeden zur Verfügung gestellt. Stell dich doch nicht so an.
p.b.s. schrieb:
Der Test kann wohl bisher nur Fragmente erfassen.
???
Es wird ein Ziel-Gen des Genoms festgelegt, was nur(!) in diesem Virus vorkommt - man nennt das "Target" - und der jeweilige Test schaut dann, ob die(!) jeweiligen Targets (die gängigen Tests setzen auf mehr als nur einen) in der Probe sind.
Ein völlig normaler, standardisierter Vorgang, schon immer und kein "Spezial-Ding" nun extra bei oder für Corona.
In den oben von FINDDX verlinkten Qualitätskontrollen der Tests weißen einige daher auch zwei Werte für die Spezifität aus, eben, weil diese Tests mehrere Gen-Targets haben und jeder dieser einzeln validiert wird.
p.b.s. schrieb:
Ich meine die Annahme, daß positiv getestete Personen auch gleichzeitig infiziert bedeutet
Das ist keine Annahme, sondern eine Tatsache.
p.b.s. schrieb:
was jedoch nur bei Nachweis eines vermehrungsfähigen Angens möglich wäre und damit auch die Viruslast gemessen werden könnte
Die Methode zur Feststellung, ob vermehrungsfähige Viren vorhanden sind gibt nur Auskunft darüber, ob vermehrungsfähige Viren vorhanden sind oder nicht - stell dir vor.
Sie gibt keine(!) Auskunft darüber, wie hoch die Virenlast ist; das ist eine andere Fragestellung, die mit einer anderen Methode beantwortet werden müsste.
p.b.s. schrieb:
Dafür gibt es wie schon gesagt noch keinen Beweis.
Ich widerspreche Deiner Behauptung, daß der PCR-Test eine Infizierung belegt.
Doch, siehe oben - mehr als genug.
Dass ein PCR-Test eben genau das tut, ist bestens belegt. Daran ändert sich nun ohnehin nichts, unabhängig davon, ob du das nun begreifst oder nicht.