A
alffrommars
Gast
Hallo,
also vorweg, ich bin schonmal der Meinung das es der AG nicht darf denn es wäre Unterschlagung oder ähnliches.
Ich bin in einem mittelständigen Unternehmen beschäftigt das zu einem größeren Konzern gehört.
Wir arbeiten auf "Leistung" und können uns so bis zu 3.60€ (130%) die Stunde zum Stundenlohn dazu verdienen.
Macht man Überstunden so wird der Stundenlohn samt Leistungsprämie auf das Stundenkonto eingezogen.
Was m.M. schon falsch ist da die Prämien jeden Monat ausgezahlt werden müssten ...
Jetzt aber der Knackpunkt!
Schafft man mal nicht seine Leistung, sondern z.b. nur 120%, und nimmt dann Gleitzeit zum Abfeiern etc., dann werden die Stunden vom Konto die vorher mit 130% eingezogen wurden mit 120% vergütet. Die 10% Differenz genehmigt sich der AG obwohl die 130% auf meinem Lohnzettel standen / stehen. Das ergibt dann von 120 Studen maxiaml auf dem Zeitkonto und von 130% auf 100% = 432€ die der AG "unterschlagen" (oder wie auch immer?) darf?
Heute auf Nachfrage würde ich nur "angemacht" und das sei so rechtens, außerdem steht das in der allumfassenden Beriebsvereinbarung drin die alles abdeckt wie z.b. arbeiten an Sonntagen und Feiertagen ohne Zuschläge und Ausgleich.
Wir arbeiten nach IG Metall Holz / Kunststoff nur so nebenbei.
Leider kann man den Tarifvertrag nicht ohne weiteres einsehen, außerdem wird es ja mit der Betriebsvereinbarung sowieso umgangen.
Liege ich da mit meiner Vermutung richtig oder hat der AG recht und darf mein Geld behalten so nach dem Motto pump mir 100€ und ich geb dir 80€ zurück?
Gruss
alffrommars
also vorweg, ich bin schonmal der Meinung das es der AG nicht darf denn es wäre Unterschlagung oder ähnliches.
Ich bin in einem mittelständigen Unternehmen beschäftigt das zu einem größeren Konzern gehört.
Wir arbeiten auf "Leistung" und können uns so bis zu 3.60€ (130%) die Stunde zum Stundenlohn dazu verdienen.
Macht man Überstunden so wird der Stundenlohn samt Leistungsprämie auf das Stundenkonto eingezogen.
Was m.M. schon falsch ist da die Prämien jeden Monat ausgezahlt werden müssten ...
Jetzt aber der Knackpunkt!
Schafft man mal nicht seine Leistung, sondern z.b. nur 120%, und nimmt dann Gleitzeit zum Abfeiern etc., dann werden die Stunden vom Konto die vorher mit 130% eingezogen wurden mit 120% vergütet. Die 10% Differenz genehmigt sich der AG obwohl die 130% auf meinem Lohnzettel standen / stehen. Das ergibt dann von 120 Studen maxiaml auf dem Zeitkonto und von 130% auf 100% = 432€ die der AG "unterschlagen" (oder wie auch immer?) darf?
Heute auf Nachfrage würde ich nur "angemacht" und das sei so rechtens, außerdem steht das in der allumfassenden Beriebsvereinbarung drin die alles abdeckt wie z.b. arbeiten an Sonntagen und Feiertagen ohne Zuschläge und Ausgleich.
Wir arbeiten nach IG Metall Holz / Kunststoff nur so nebenbei.
Leider kann man den Tarifvertrag nicht ohne weiteres einsehen, außerdem wird es ja mit der Betriebsvereinbarung sowieso umgangen.
Liege ich da mit meiner Vermutung richtig oder hat der AG recht und darf mein Geld behalten so nach dem Motto pump mir 100€ und ich geb dir 80€ zurück?
Gruss
alffrommars