vandread
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 1.376
Hallo Leute,
habe vor einigen Tagen einen Bericht auf SWR gesehen bei dem es um vermeidliche Verkehrsrowdies und ihre Fahrzeuge ging. Dabei hat das TV-Team die Polizei bei Kontrollen begleitet und im Bericht ist zu sehen wie die Polizei allein durch den Verdacht ein Fahrzeug in Beschlag nehmen und der Besitzer erst mal stehen gelassen wird.
Den angesprochenen Bericht kann man hier auf der ARD-Mediathek anschauen (Dauer 5min):
http://www.ardmediathek.de/tv/Zur-S...berg/Video?documentId=31774018&bcastId=610194
Minute 0:30 - Ein Audi wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass die AGA-Klappe dauerhaft offen steht (zu laut/Abgas)
Minute 5:25 - Ein Ferrari wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass er zu laut ist
Mir stellt sich jetzt die Frage ob das wirklich so einfach für die Polizei ist einfach mal ein Auto auf Verdacht abschleppen zu lassen damit es dann später geprüft werden kann ob sich der Verdacht bestätigt. Der Fahrer ist erst mal ohne Auto und muss wohl mit dem Taxi oder sonst wie nach Hause, zur Arbeit usw...
Folgendes habe ich in der StVZO gefunden:
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Folgendes habe ich noch via Google fingen können, die Infos sollen aus dem Polizeihandbuch stammen (steht aber sicher nicht 1:1 so im Handbuch):
Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 !StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 !StVZO oder § 19.3 !StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle: http://de.dax.wikia.com/wiki/TüV-Erfahrungen
Es geht dort zwar um ein Motorrad, aber das spielt wohl keine Rolle... Ich wollte mal wissen ob sich hier jemand besser auskennt und mal wissen wie den da nun die Sachlage ist. Sind einem da wirklich so die Hände gebunden?
habe vor einigen Tagen einen Bericht auf SWR gesehen bei dem es um vermeidliche Verkehrsrowdies und ihre Fahrzeuge ging. Dabei hat das TV-Team die Polizei bei Kontrollen begleitet und im Bericht ist zu sehen wie die Polizei allein durch den Verdacht ein Fahrzeug in Beschlag nehmen und der Besitzer erst mal stehen gelassen wird.
Den angesprochenen Bericht kann man hier auf der ARD-Mediathek anschauen (Dauer 5min):
http://www.ardmediathek.de/tv/Zur-S...berg/Video?documentId=31774018&bcastId=610194
Minute 0:30 - Ein Audi wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass die AGA-Klappe dauerhaft offen steht (zu laut/Abgas)
Minute 5:25 - Ein Ferrari wird beschlagnahmt weil vermutet wird dass er zu laut ist
Mir stellt sich jetzt die Frage ob das wirklich so einfach für die Polizei ist einfach mal ein Auto auf Verdacht abschleppen zu lassen damit es dann später geprüft werden kann ob sich der Verdacht bestätigt. Der Fahrer ist erst mal ohne Auto und muss wohl mit dem Taxi oder sonst wie nach Hause, zur Arbeit usw...
Folgendes habe ich in der StVZO gefunden:
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Folgendes habe ich noch via Google fingen können, die Infos sollen aus dem Polizeihandbuch stammen (steht aber sicher nicht 1:1 so im Handbuch):
Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 !StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 !StVZO oder § 19.3 !StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle: http://de.dax.wikia.com/wiki/TüV-Erfahrungen
Es geht dort zwar um ein Motorrad, aber das spielt wohl keine Rolle... Ich wollte mal wissen ob sich hier jemand besser auskennt und mal wissen wie den da nun die Sachlage ist. Sind einem da wirklich so die Hände gebunden?