Skayritares
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 280
Hallo miteinander,
Folgender fiktiver Fall:
Der Nutzer A ist in einem Forum (Fiktiver Name des Forums: xYzBoard) Registriert und in letzter Zeit gibt Probleme mit einigen Moderatoren in diesem Forum, wo Nutzer A damit nicht alleine ist, sondern auch andere Nutzer ärgern sich über das Verhalten der Moderatoren.
Die Moderatoren löschen oder schließen willkürlich Beiträge und hinterlassen manchmal eine abfällige bzw. zynische Bemerkung, Nutzer A akzeptiert zwar die Löschung und Schließung, auf Grund dessen da der Betreiber das Hausrecht im Forum hat. Aber diese Bemerkungen der Moderatoren möchte Nutzer A nicht akzeptieren und hat bei einem der Moderator sich per PN vergeblicher weise beschwert - es kam keine Reaktion und auch eine Beschwerde an den Administrator blieb erfolglos.
Nutzer A beschloss nach einiger Zeit, seine Beschwerde über ein Beschwerdeportal (indem sich Verbraucher über schlechten Service von viele verschiedene Unternehmen öffentlich Beschwerden schreiben können, wie z.B. auf Reclabox) öffentlich zu machen, statt Abhilfe oder eine Stellungnahme bekam Nutzer A eine PN mit unangenehmen Inhalt, es ist eine Verwarnung.
Und diese sieht so folgt aus:
Meine Frage: Darf ein Forenbetreiber so vorgehen?
Folgender fiktiver Fall:
Der Nutzer A ist in einem Forum (Fiktiver Name des Forums: xYzBoard) Registriert und in letzter Zeit gibt Probleme mit einigen Moderatoren in diesem Forum, wo Nutzer A damit nicht alleine ist, sondern auch andere Nutzer ärgern sich über das Verhalten der Moderatoren.
Die Moderatoren löschen oder schließen willkürlich Beiträge und hinterlassen manchmal eine abfällige bzw. zynische Bemerkung, Nutzer A akzeptiert zwar die Löschung und Schließung, auf Grund dessen da der Betreiber das Hausrecht im Forum hat. Aber diese Bemerkungen der Moderatoren möchte Nutzer A nicht akzeptieren und hat bei einem der Moderator sich per PN vergeblicher weise beschwert - es kam keine Reaktion und auch eine Beschwerde an den Administrator blieb erfolglos.
Nutzer A beschloss nach einiger Zeit, seine Beschwerde über ein Beschwerdeportal (indem sich Verbraucher über schlechten Service von viele verschiedene Unternehmen öffentlich Beschwerden schreiben können, wie z.B. auf Reclabox) öffentlich zu machen, statt Abhilfe oder eine Stellungnahme bekam Nutzer A eine PN mit unangenehmen Inhalt, es ist eine Verwarnung.
Und diese sieht so folgt aus:
Hallo Nutzer A,
Du hast im Forum xYzBoard Forum eine Verwarnung erhalten
Grund:
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Öffentlichmachung einer Beschwerde in einem Beschwerdeportal
Wir mussten feststellen, das du eine gegen einige unsere Team-Mitglieder gerichtete Beschwerde in einem Beschwerdeportal geschrieben hast, welches auch jeder zu lesen ist. Hier der Link: [Hier würde der Link stehen]
Gemäß unseren Boardregeln sind Einwende gegen Team-Entscheidungen, Hinweise/Verwarnungen und auch Beschwerden, ausdrücklich an den zuständigen Moderator oder an einem Administrator per PN zu richten, aber nicht im Forum und auch nicht außerhalb von xYzBoard, dazu zählen u.a. auch Beschwerdeportale. Im Wiederholungsfall, unabhängig davon ob deine Behauptungen unwahr sind oder nicht, werden wir dich sperren und ggf. rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da wir dieses Verhalten von dir als Rufschädigend und sowohl als Verletzung gegen unser Hausrecht betrachten werden.
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Für diese Verwarnung gibt es [Punktezahl] Verwarnpunkt(e). Bis die Verwarnung verfällt, könnte der Zugang zum Forum bzw. die verfügbaren Funktionen eingeschränkt sein. Verwarnungen für schwerwiegende Regelverstöße verfallen nie.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team von xYzBoard
Meine Frage: Darf ein Forenbetreiber so vorgehen?
Zuletzt bearbeitet:
(Korekturen und Ergänzungen)