Darf ich bei Youtube ein Video mit 4000 Std Wiedergabezeit hochladen ?

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Hallo,

wenn man einen kleinen Youtube Kanal, so wie ich mit 204 Abonnenten betreibt steht bei Youtube, das die

Kanalmonetarisierung erst ab 1000 Abonnenten und 4000 Stunden Wiedergabezeit beginnt.​


Könnte ich nicht theoretisch den Schritt: 4000 Stunden Wiedergabezeit schneller überspringen, wenn ich einfach ein Video mit 4000 Stunden hochlade. Also zum Beispiel von meiner Haustür ?

Um somit diese Grenze schnell zu erreichen ? Hätte es dann Strafrechtliche Konsequenzen wie zb Kanalsperre wegen Video Spam ? Oder ist das Youtube Egal ? Solange man nur die Tür filmt ?

Was glaubt ihr ?
 
Thunderbolt431 schrieb:
Könnte ich nicht theoretisch den Schritt: 4000 Stunden Wiedergabezeit schneller überspringen, wenn ich einfach ein Video mit 4000 Stunden hochlade. Also zum Beispiel von meiner Haustür ?
Du müsstest die 4.000 Stunden laufen/anschauen lassen.
 
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Die Videos deines Kanals müssen mindestens 4000 Stunden lang geguckt worden sein. Du kannst stattdessen ein Video mit 1h hochladen und dann über Proxys immer wieder das gleiche Video anschauen, 4000 mal.
 
Vorrausgesetzt das sieht sich jemand an. Denn darum geht es glaube ich bei der Monetarisierung, wie viele Stunden dein Videomaterial angesehen wurde. Nicht wie viele Stunden Videomaterial du hast.
 
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Spar dir die Monetarisierung bei den paar Abonnenten. Dadurch vergraulst du dir nur Leute und bestenfalls hast du 3-5€ eingenommen pro Monat. Vor 5000, eher mittlerweile schon 10k braucht man gar nicht überlegen.
 
da steht doch Wiedergabezeit in Stunden von öffentlich gelisteten Videos berücksichtigt. Bedeutet das nicht die Zeit der Videos und nicht wie viel sie angeschaut wurden ?
 

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Nen EPIC Server mieten, Mit Browser automation Studio einen Bot erstellen, "a huge amount of" proxies besorgen..

So viele Threads starten bis die CPU Last bei durchschnittlich um die 85-90% liegt wovon jeder einen Proxy benutzt für 1x gucken und dann switcht.
Laufen lassen 24/7

.txt mit den Proxies als IP : PORT : NAME : PASS oder falls IP AUTH einfach IP : PORT
Alles easy mit BAS machbar uvm. (freeware)
 
Du solltest dir weniger Gedanken machen wie du Youtubes Monetarisierungsrichtlinien austrickst sondern wie du Leute dazu bringst, dein Zeug anzusehen. Ergo: wie du deinen Content interessanter machen kannst.
 
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Thunderbolt431 schrieb:
Ja Aber warum schreiben die es nicht ?
Tun sie doch:
Thunderbolt431 schrieb:
4000 Stunden Wiedergabezeit
Wiedergabezeit = Zeit, die deine Videos wiedergegeben wurden.
4000h Videomaterial wäre abstrus. Keine normale Einzelperson hat 166 Tage langes Videomaterial in seinem Kanal.
 
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Thunderbolt431 schrieb:
Bedeutet das nicht die Zeit der Videos und nicht wie viel sie angeschaut wurden ?

Genau: Bedeutet es beides nicht.

Die interessante Frage lautet: Lässt man Youtube in 4-facher Geschwindigkeit laufen, zählen dann 15 Minuten als eine Stunde? :)

Thunderbolt431 schrieb:
Ja Aber warum schreiben die es nicht ?

Die Frage ist was genau du an deren geschriebenem nicht verstehst, jedenfalls war sie das als du den Thread erstellt hast. Du verwechselst potenziell mit tatsächlich, das war imgrunde der einzige Fehler.
 
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Viel schwieriger als die 4000 Stunden sind eher die 1000 Abonnenten. Um die Stunden vollzubekommen brauchst du genau 1 Video das oft geteilt wird, Abos bekommst du nur indem du am Ball bleibst und den Leuten einen Mehrwert bietest.
 
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muss man es in 12 Monaten schaffen 4000 Stunden wiederzugeben ?
Ergänzung ()

oder hat mein kein Zeitlimit ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dir bei so wenig Abonnenten Gedanken machst wegen der Monetarisierung, solltest dich eher nach anderen Methoden umschauen, wie Affiliate Links, Patreon oder ähnliches.

Wenn ich etwa The Linux Experiment als Baseline nehme, mit seinen immerhin 156k Subs und 768k Videoviews, macht er laut Social Blade trotzdem im Schnitt monatlich nur zwischen 175 und 2,8k€ - vor Steuern: https://socialblade.com/youtube/channel/UC5UAwBUum7CPN5buc-_N1Fw

Die Zeiten, wo akzeptables Geld nur über die Werbeeinnahmen via YouTube/Google gemacht werden konnte, sind längst vorbei. Das meiste geht inzwischen über entweder andere Plattformen oder - wichtiger - über Sponsoren. Aber dafür brauchst du halt auch Content, mit denen sich Marken identifizieren wollen und welche werbetreibend (aka wird oft und regelmäßig genug geschaut) sind.
 
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Teilnahmevoraussetzungen
  • [...]
  • Dein Kanal hat bei öffentlichen Videos in den letzten 12 Monaten eine gültige Wiedergabezeit von mehr als 4.000 Stunden erzielt.
  • [...]
Es ist doch eigentlich gut verständlich. Die Wiedergabezeit bezieht sich auf die letzten 12 Monate.
 
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Thunderbolt431 schrieb:
Hätte es dann Strafrechtliche Konsequenzen wie zb Kanalsperre wegen Video Spam ? Oder ist das Youtube Egal ? Solange man nur die Tür filmt ?

Google / Alphabet / Youtube ist noch immer ein Privates Unternehmen. Auch wenn in den USA Unternehmen die Gefaengnisse betreiben, haben proivate Unternehmen keine Strafrechtliche Entscheidungsbefugniss. Die hat die Judikative.
Limits legt youtube durch technische massnahmen fest. Wenn du diese umGehst faellt das in den bereich des TMG / bzw unter 203c StGB - Aber dafuer musst du nachweisbar mutwillig technische Blockaden umgehen.
Dropbox verklagt dich ja auch nicht, nur weil du mal ein paar GB mehr speicherst.
 
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