Darf ich Office Keys verkaufen?

Luca06

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Hallo alle zusammen :-)

Darf ich Keys von Office 2016 verkaufen? Weil ich habe mir mal einen Key gekauft, habe mich aber dann trotzdem für Office 365 entschieden. Kann ich den unbenutzten Key also problemlos verkaufen?

Danke!
 
Ja.
 
Ja, der Handel mit gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässig. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage im Jahr 2012 in seiner Entscheidung UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp. (Az.: C-128/11) geklärt. Hintergrund war ein Vorlageverfahren des BGH. Nachdem der EuGH die Zwischenentscheidung gefällt hatte, musste der BGH über den Fall in Deutschland urteilen. Der BGH orientierte sich an den Vorgaben des EuGH und stellte fest, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.


Voraussetzung für die Erschöpfungswirkung des Verbreitungsrechts des Urhebers (sog. Erschöpfungsgrundsatz) ist, dass die Software mit Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde, die Lizenz zeitlich unbefristet übertragen wurde und der Rechteinhaber für diese Lizenz eine angemessene Vergütung erhalten hat. Die Beweislast hierfür trägt der Ersterwerber. Darüber hinaus muss er, wenn er die Software weiterverkaufen möchte, seine Kopie der Software unbrauchbar machen. Quelle: https://www.kanzlei.biz/faqs/kann-ich-eine-software-lizenz-weiterverkaufen/

Auch:
https://www.heise.de/resale/artikel...en-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.html

Oder:
https://duckduckgo.com/?q=verkauf+gebrauchte+softwarelizenzen+recht&t=ffab&ia=web
 
Grundsätzlich schon. Bleibt nur zu hoffen, daß der Key tatsächlich noch nicht genutzt wurde. Du solltest ihn am besten nicht per E-Mail bekommen haben, sondern wirklich als Lizenz auf Papier.

Geht der Key nämlich nicht, wird der Käufer auf die zurückkommen...
 
@bfdx
Ein unbenutzer Key ist unbenutzt und darf logisch weiterverkauft werden. Der Preis dafür wurde bereits bezahlt.
Da der Käufer nicht weiß, dass die Privatperson den Key nicht verwendet hat, kann man von gebrauchten Keys ausgehen und dafür ist die Antwort geeignet.

So oder so lautet die Antwort: Ja, es ist erlaubt. (solange es nicht kommerziell verkauft wird)
 
Highspeed Opi schrieb:
Da der Käufer nicht weiß, dass die Privatperson den Key nicht verwendet hat, kann man von gebrauchten Keys ausgehen und dafür ist die Antwort geeignet.
Nee, deine Antwort ist hier ungeeignet. Hast du die Frage überhaupt gelesen? Es fragt der Verkäufer und nicht der Käufer. Der Verkäufer wird wohl wissen, ob er den Key benutzt hat.

Dass die Antwort hier trotzdem Ja ist, ist reiner Zufall. Deine Antwort ist hier falsch, da sie mit der Frage nichts zu tun hat.
 
@bfdx der TE spricht ja nur von einem Key. Ich vermute mal, es wird irgendwas von eBay Kleinanzeigen oder so sein...und der Key per E-Mail ihm vorliegen.

Ob der Verkäufer den Key nicht vorher oder nachher 20x weiter verkauft hat, wissen wir nicht. Daher ist das mit dem Gebrauchtverkauf nicht so falsch.
 
Ja er. Nur wir wissen jetzt nicht, ob er eine Lizenz hat oder einen billig Key aus eBay. Und der ursprüngliche Verkäufer kann den Key schon 20x nochmals verkauft haben.

Naja, egal. Mehr als ggf. den Kaufpreis zurückgeben kann dem TE dann nicht passieren.
 
Hast du nicht.
Der TE redet von unbenutzt - und zwar allein durch ihn! So lange wir die Quelle des Keys nicht kennen…

→ Ich muss zu viel Kohle haben mit 2106 zu kaufen um dann doch auf 365 zu schwenken… So teuer kann der Key nicht gewesern sein, denn sonst solle er sich des Begriffes Office 2016 bediene oder eben einer Lizenz. Aber nur ein Key? Seltsam.

…ohne Quellenangabe also bleibt offen was der TE da hat und weriterverkaufen will. Bei einer »OVP« würde ich mir diesen Thread schlicht sparen können.

CN8
 
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cumulonimbus8 schrieb:
Selbstverständlich hab ich das, sonst hätte ich das doch nicht geschrieben. Hältst du mich für dumm?!

DU hast unrecht. Mit keinem Wort hat er geschrieben, dass er das unbenutzt allein auf sich bezieht.
 
Mal langsam! Da steht einfach nur unbenutzt, und mit keinem Wort ob nur er ihn nicht benutzt hat oder nicht.

Wenn (Falls) er einen benutzten Key angedreht bekommen hat und ihn nicht verwendete ist der Key noch lange nicht gesichert unbenutzt. Das kannst du nicht beweisen (so wenig wie ich das Ggenteil). Zu behaupten allein recht zu haben lasse ich dir mir gegenüber nicht durchgehen!

Wer einen Key weiterverkaufen will und keine Lizenz der hat irgendwas Komisches gekauft, aber keine Lizenz.

Und nun kommt der große Gag, aber das stand oben schon: den Key kann er verkaufen, mit der Behauptung unbenutzt zu sein. Durch ihn. Lässt er das weg muss er sich mit dem Käufer auseinandersetzen wenn der Key gesperrt ist oder wird. Ich darf viel verkaufen und auch kaufen. Nur eben ist ein Key einfach nur eine Zeichenkombination und keine Lizenz. Völlig schnuppe ob benutzt der nicht, wer ihn einsetzt hat eine Raubkopie am Laufen. Der Käufer aber kann sich auf falsche Eigenschaften berufen oder gar Täushung und mindestens das Geld zurückverlangen.

CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
Mal langsam! Da steht einfach nur unbenutzt, und mit keinem Wort ob nur er ihn nicht benutzt hat oder nicht.
Ganz genau. Da steht unbenutzt, also müssen wir davon ausgehen, dass der Key unbenutzt ist. Damit ist die Diskussion hier jetzt beendet.
 
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