Darf man E-Mails anderen zugänglich machen?

vulgo

Captain
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Nicht, dass ich das vorhätte. Aber dürfen andere meine E-Mails wieder anderen und sei es nur einer Person, zugänglich machen?

In meinem Fall kenne ich beide Personen und wenn ich es gewünscht hätte, dass Person C meine Mail liest, so hätte ich ihr die CC gesendet. Nun hat Person B diese Person C entweder weitergeleitet oder zumindest am eigenen PC zur Verfügung gestellt.

-> Ist das zulässig?

ein Auszug
"Lieber fjmi,

ich verstehe Ihre Kommunikation mit Person B nicht recht."

Und bei so einem Anfang frage ich mich schon sehr, wie kommt Peson C dazu mir so etwas zu schreiben?
 
Denke ja. Gibt kein Briefgeheimnis bei (standard) e-Mails.
Zulässig ist es, nur ob man es bei Freunden machhen sollte, ohne vorher nachzufragen, ist wieder eine andere Sache.
 
natürlich ist es "zulässig"! Und selbst wenn du reinschreibst "GEHEIM bitte nicht weiterleiten" ist es zulässig. Nur Ärzte Pfarrer Juristen - Leute mit Schweigepflicht dürfen nicht alles weiterleiten/weiterveraten.
Ergänzung ()

Briefgeheimnis zählt nicht - es sei denn der EMail Provider macht sie zugänglich. Wenn man einen Brief an jemanden schickt und der den Brief im Park an die Wand nagelt ist das zulässig.
Man sollte nur überlgen wem man Briefe mit welchen Infos schickt.
 
Das Brief- und Postgeheimnis gilt auch für E-Mail fast uneingeschränkt. (Chef darf deine privaten E-Mail lesen die du am Arbeitsplatz geschrieben hast, wenn privates mailen am Arbeitsplatz verboten.)

Das trifft aber auf deinen Fall nicht zu, denn 2 Personen dürfen das Brief- und Postgeheimnis aufheben und Briefe veröffentlichen. Der Sender des Briefes und der Empfänger. Gleiches gilt auch für E-Mails.

Das Brief- und Postgeheimnis bezieht sich auf unbefugte Dritte.

Gruß Fischy667
 
Zuletzt bearbeitet:
Also dazu sollte sich lieber ein Jurist äußern oder gleich ein Datenschutzrechtler.
Ich denke es hängt sehr vom Einzelfall und vom Inhalt der Emails ab.

Grundsätzlich meine ich, dass das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz => Google) klar aussagt, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nur dann vorliegt, wenn der Emailautor die Weiterleitung klar untersagt hat und sie nicht öffentlich zugänglich gemacht hat. Du hättest also einerseits einen Disclaimer in der Email haben müssen ODER es muss völlig eindeutig sein, dass das, worüber du mit dem Empfänger geschrieben hast, nicht für andere bestimmt ist.
Da die Email über einen Provider geht und nicht von deinem eigenen Server, ist das praktisch schon "öffentlich". Kann mich aber auch irren.

Edit: Falls es dabei um Mailverkehr mit Arbeitgeber oder innerhalb einer Firma o.ä. geht, gelten nochmal andere Regeln. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das geistige Eigentumsrecht an allem, was über seine Emailserver geht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Arbeitgeberthema eingefügt)
@ fischy667

Da hätte sich gerne mal ne Quellenangabe. Das was Du schreibst ist definitiv faslch!


MIt dem "natürlich ist es zulässig" wäre ich vorsichtig. Sollten Emails verschlüsselt sein, kann sehr wohl eine Strafbarkeit vorliegen. Hier sei der §202a StGB genannt, Ausspähen von Daten!

Also wenn Deine Emails nicht verschlüsselt oder besonders geschützt waren, dann hast du Pech gehabt und keine Chance das zu unterbinden.

Lediglich wenn die Emails besonders geschützt wurde, sei es durch eine Verschlüsselung oder eines Passwortes, dann könntest du dagegen vorgehen.
 
Nein wenn ich eine Mail Bekomme und sie jemandem weiter gib kann man nix dagegen tun.
1. man müsste es erfahren
2. beweisen
3. Wenn ich ein Brief öffne und den dan meiner Mutter gebe hat sie von mir indirekt die erlaubnis bekommen ihn auch zu lesen (nur solange ich nix sage).
4. Lies 3 + wen ich aber sage lies den Brief ned dan hat sie keine Befugniss!
 
Kenny [CH] schrieb:
Nein wenn ich eine Mail Bekomme und sie jemandem weiter gib kann man nix dagegen tun.
1. man müsste es erfahren
2. beweisen
1. hab ich
2. kann ich. :rolleyes:
 
also ich schreibe meinem Kollegen eine Mail, er beantwortet sie und da es mehrere Leute etwas angebt, schickt er sie per CC an die Halbe Firma.
Dazu braucht er ganz sicher nicht mein Einverständnis.


Privat wird es auch nicht anders sein.
ob er den Inhalt dieser Mail weiter erzählt oder weiter verschickt macht keinen Unterschied.
--> man sollte aufpassen was man "Fragwürdigen" Personen schreibt ;)
 
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