Darf man gekaufte Fotos nachmachen lassen?

Genius

Lt. Commander
Registriert
Jan. 2005
Beiträge
1.862
Hallo,

darf ich die Hochzeitsfotos von unserer Hochzeit, die ein Fotograf gemacht und entwickelt hat,
nachmachen lassen, um ein Fotoalbum zu machen?
Die Fotos vom Fotografen sind zu groß und ich würde sie z.B. vom DM Drogeriemarkt
nachmachen lassen.
Der Fotograf meint aber, das das widerrechtlich ist und er mich für das verklagen könne.

Auf den Fotos bin nur ich und meine Frau!
 
Der Fotograf hat recht. Er ist der Urheber der Bilder. Bestell die Bilder doch einfach beim Fotografen.
 
das kommt denke ich ganz darauf an, was vereinbart wurde.
(ob man den Fotograf bezahlt um Fotos zu machen oder ob man seine Fotos kauft)
 
Regulär ist es tatsächlich so, dass man nur die Rechte an den ausgehändigten Abzügen hat. Der Fotograf behält üblicherweise insbesondere separate Vermarktungsrechte.
 
Ja wie will er das mitkriegen. Und für den Privatgebrauch kann man Privatkopien anfertigen solange man keinen Kopierschutz umgeht. So sagt man sich..
 
Normal bekommt er das nicht mit, aber er hat groß hinten auf die Fotos einen Aufkleber draufgemacht mit der Bildnummer
und seinem Briefkopf.
Soviel ich bis jetzt durch Herrn Google nachlesen konnte, darf ich die Fotos schon kopieren, aber nur eben
für den Eigengebrauch. Man darf sie nicht verkaufen oder an andere verteilen. Das Problem ist nur,
dass da kein § dabei stand oder ein Gerichtsurteil.
 
Genius schrieb:
Soviel ich bis jetzt durch Herrn Google nachlesen konnte, darf ich die Fotos schon kopieren, aber nur eben
für den Eigengebrauch. Man darf sie nicht verkaufen oder an andere verteilen. Das Problem ist nur,
dass da kein § dabei stand oder ein Gerichtsurteil.

Soweit ich weiß sollte §53 UrhG der richtige Paragraph sein. Zusätzlich ist vielleicht noch §7, §16, §31 und §32 interessant.
Persönlich finde ich es schon relativ arm von dem Fotografen die Rechte an der eigenen Hochzeit derart einzuschränken ohne explizit auf die Einschränkung hinzuweisen und ggf. ein weiteres Angebot zu unterbreiten, ohne eine derartige Einschränkung.
Du kannst ja mal Anfragen, was er für die Übertragung der Urheberschaft bzw. der Rechte haben möchte.
 
@ Cotom

Vielen Dank für die §!


35 € pro Bild, dann würde ich es digital bekommen. Das erfuhr ich aber auch erst, nachdem wir die anderen Fotos schon
bekommen hatten. Wir hätten sie uns ja sonst nur digital geben lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cotom schrieb:
Persönlich finde ich es schon relativ arm von dem Fotografen die Rechte an der eigenen Hochzeit derart einzuschränken ohne explizit auf die Einschränkung hinzuweisen und ggf. ein weiteres Angebot zu unterbreiten, ohne eine derartige Einschränkung.
Du kannst ja mal Anfragen, was er für die Übertragung der Urheberschaft bzw. der Rechte haben möchte.
Im Zweifel steht so etwas im Angebot, irgendwo hübsch klein gedruckt. Wie gesagt, solche Klauseln sind alles andere als unüblich.

Der Trick ist: Niemand würde so viel für die Bilder bezahlen, wie sie tatsächlich wert sind (vom Zeit- und Materialaufwand etc.). Das ist wie mit Passbildern: keiner will mehr als ~10€ für 4 biometrische PB zahlen, aber der Arbeitsaufwand liegt hinsichtlich Fotografieren und Nachbearbeiten bei gut 20 Minuten, eher mehr. Dazu noch Fotopapier nebst Tinte für den Fotodrucker, Anschaffungskosten für PC, Kamera, Beleuchtung, Lichtmesser,....
Bei Passbildern kann man kaum was raus holen, bei qualitativ hochwertigen Shootings hingegen kann man mit den Verwertungsrechten (oder Abmahnungen) durchaus einiges reißen und damit tatsächlich auf einen fairen Stundenlohn kommen.
 
Zurück
Oben