Darf man in Deutschland zensierte Szenen auf Youtube ansehen?

thehintsch

Lieutenant
🎅Rätsel-Elite ’24
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Apr. 2012
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Hallo,

Mir kam gerade folgender Gedanke: Im Laufe der Jahrzente wurden ja viele Filme und Spiele geschnitten, zensiert, indiziert usw. Und ja, Jahre später kann es auch sein, dass nach einer Neuprüfung etwas wieder vom Index entfernt wird. Wie verhält sich das jetzt aber rechtlich, wenn für den deutschen Markt eine Szene aus einem Spiel/Film entfernt wird (werden muss) und man sich ein Let's Play oder Trailer auf Youtube ansieht, das/der z.B. in den USA angefertigt wurde und die entfernten Szenen enthält? Darf man das dann überhaupt ansehen? Ist dann Youtube "schuld" weil Youtube das "verbotene" Material zur Verfügung gestellt hat? Oder ist der User schuld, weil er es ja sehen wollte?
Wenn aber keiner von beiden eines Vergehens schuldig geworden wäre, wie sinnvoll sind dann Schnitte, Zensur und Co. überhaupt noch?

Bin sehr interessiert ob mich da jemand erhellen kann. Insbesondere auch wie sich das für die verschiedenen Abstufungen unterscheidet. Also, ob nur Teile (z.B. "Verfassungswidrige Symbole") oder das ganze Produkt betroffen ist und ob es sich um ein Verbot, eine Indizierung, einer Zensur usw. handelt.
 
Also ansehen anhören darfst Du alles.
Also Du als Consumer machst Dich nicht strafbar.

Wenn ne CD auf dem Index steht, darf sie nicht "aktiv" beworben werden.
Unter der Ladentheke (also wenn Du danach fragst) kannst Du sie kaufen.

Also adhoc würd mir da z.B Onkelz, die Ärzte oder Slime einfallen.
Die indizierten CDs darfste kaufen.

In wie weit sich der Anbieter bei youtube strafbar macht kann ich nicht sagen.

Wenn Du von USA-Deutschland ausgehst greifen da andere Gesetze.
Da bin ich aber noch weniger Sattelfest - da gehts dann um import/export(übergreifende Märkte usw...)

Als Konsument biste relativ safe (wenn wir mal so Sachen wier KiPos ausklammern).
 
Gerade bei Indizierungen: Es ist ja nicht nur das Werbeverbot, die Titel dürfen ja auch nicht einfach ausliegen. Wie du sagst, man muss ja extra danach fragen. Aber gerade bei Videoportalen... zählt das nicht als "öffentliches ausliegen", wenn man da einfach so dran kommt?
 
Da is halt die Frage wer wo was anbietet.

Wenn ich hier im Forum Dir meine alte Guns n Roses LP mit (ka ob es noch gilt) damals indiziertem Cover anbiete ist das nicht erlaubt.
Ich könnte dir die LP anbieten über den Marktplatz, ohne dass ich das Cover veröffentliche (wobei das jetzt ne reine Laienmeinung ist).

Also ich hab bisher nur 1x ne CD unter der Ladentheke gekauft. Der Rest wurde erst nachdem ich die CDs/LPs hatte indiziert.
Aber für sowas geht man halt auf ne Plattenbörse :evillol:

Sonst gib mal n spezifisches Beispiel.
 
Ansehen/Erwerben ist unproblematisch, gesetzlich beschränkt werden soll nur das zur Verfügung stellen.

U-L-T-R-A schrieb:
Wenn ich hier im Forum Dir meine alte Guns n Roses LP mit (ka ob es noch gilt) damals indiziertem Cover anbiete
AFD mit Rape-Cover? Geht gewiss hoch bei Ebay :D
 
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