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Darf man so am Straßenrand parken ? ( Mit Bildern )
Welche Zufahrt meinst du denn?
Das was ich sehe ist lediglich ein Fußweg. Ein Auto passt da wohl kaum drüber?
Sofern es kein Halteverbot ist darf er das erst mal. Er versperrt ja keine Zufahrt?!
Mit dem Fahrrad kommt man ja auch noch eigentlich dabei.
Falls du allerdings mit dem Motorrad/Roller da nicht mehr durchkommst kannst du ihn ggf. nett auffordern sich bitte wo anders hinzustellen. (Zur Not mit einem Zettel an der Scheibe)
Da man keine Beschilderung erkennen kann und so mit nicht sagen kann ob ein absolutes Halteverbot besteht darf er sich dort hin stellen in sofern er sein Fahrzeug jeder Zeit ohne Verzögerung wegfahren kann, sprich er muss in unmittelbarer Nähe oder zumindest Sichtweite sein.
Dauerparken darf er da allerdings eher nicht den er blockiert ja eine komplette Spur und behindert so mit den Verkehr.
Bevor du ihn jetzt aber womöglich anzeigst ist ein Gespräch erst mal der bessere Weg, vor allem unter Nachbarn.
Seh ich auch so: Halten ja, Parken nein... außer irgendwo steht ein Halteverbot oder aber weiter vorn ist eine Parkordnung explizit vorgeschrieben. Dann würd er gegen selbige verstoßen.
So oder so... Freundlich reden, wenn das nicht hilft: Ordnungsamt.
§12 StVO: (3) Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5.vor Bordsteinabsenkungen.
Ok, man sieht keine Absenkung - aber im Sine des Gesetztes ist die Stelle wohl zum Überqueren der Fahrbahn vorgesehen.
Wo steht denn dass er über den Bürgersteig fährt? Wenn er sein Ding anhält und dann da rüber schiebt kann er es eben über den Bürgersteig bis ganz nach hinten rollen. So kann er dies natürlich nicht. Weil ja da ein Auto steht.
anderer ansatz: wenn er da parkt, ist die verbleibende fahrbahn noch breit genug? 2,55m + toleranz müssen frei bleiben, zb für rettungsfahrzeuge, feuerwehr usw. - weiss kaum jemand oder es interessiert niemanden, ähnlich wie das veebot des parkens auf bürgersteigen ohne kennzeichnung, was fon einigen spezialisten auch gerne gemacht wird... mit den seltsamsten begründungen.
die meisten urteile gehen von einer freizuhaltenden fahrbahnbreire von ca. 3 - 3,1 m aus. könnte bei dem polo eng werden.
hat also nichts mit dem wwg zu tun, aber er dürfte wohl trotzdem nicht dort parken. müsste man nachmessen...
Sunnyvale hats doch eindeutig gefunden! Man sieht doch sogar die Absenkung der Randsteine beim "Blumenbeet". Mach ihn halt höflich darauf aufmerksam. Danach kannst das ja immernoch dem Ordnungsamt mitteilen.
Tja, wer hätte das gedacht, die Fahrbahn ist nicht zum parken da. http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot
Es kommt natürlich auch immer auf die Beschilderung an.
Beim Problem von airliveman würde ich mal sagen:
Der Polo steht ja mal volle Knäcke auf der Fahrbahn und behindert so den Verkehr.
Halten ja, parken nein.
Es sind Parkbuchten vorhanden, diese sind zu benutzen.
Wenn jemand auf der anderen Straßenseite das selbe macht ist die Straße dicht.
Du kannst ja mal mit dem Foto zur einer Polizeidienststelle marschieren und fragen, was du in so einer Situation machen kannst (z.B. Dienststelle anrufen und freundlich darauf hinweisen, dass jemand die Fahrbahn blockiert).
Spätestens nach dem 3 Strafzettel parkt der da nimmer.