Ruff_Ryders88
Rear Admiral
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
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Hallo liebe Freunde
Mir wurde mein Auto leider vor der Haustür meiner Eltern schwer beschädigt (Vandalismusschaden ca. 4000 EUR- Reifen zerstochen und Schlüssel oder ähnliches durch die Karosserie gezogen). Ich habe daher den Entschluss gefasst, mir eine Dashcam anzuschaffen. Wichtig ist mir aber vor allem eine "Parkfunktion". Bedeutet, dass die Kamera im Stillstand Bewegungen um das Auto erkennt und dann automatisch anfängt zu filmen. Ich habe gelesen, dass das ausnahmslose Filmen als rechtswidrig in D eingestuft wurde und daher die Hersteller verpflichtet worden sind, für den deutschen Markt im "loop" zu filmen. Die Aufnahmen werden also automatisch wieder gelöscht. Diese Erklärung erschliesst sich mir nicht ganz, nachzulesen bspw. hier
Wie versteht ihr das? Was bringt mir eine solche Aufnahme, wenn sie automatisch immer wieder gelöscht wird? Hat jemand Erfahrung hiermit? Auch Erfahrungen mit dashcams im allgemeinen, welche wirklich brauchbare (fast rundum) Bilder erzeugt und diese Parkfunktion gut umgesetzt hat? Der Preis spielt erstmal eine untergeordnete Rolle (jedoch max. 200 EUR).
Danke für eure Tipps.
Mir wurde mein Auto leider vor der Haustür meiner Eltern schwer beschädigt (Vandalismusschaden ca. 4000 EUR- Reifen zerstochen und Schlüssel oder ähnliches durch die Karosserie gezogen). Ich habe daher den Entschluss gefasst, mir eine Dashcam anzuschaffen. Wichtig ist mir aber vor allem eine "Parkfunktion". Bedeutet, dass die Kamera im Stillstand Bewegungen um das Auto erkennt und dann automatisch anfängt zu filmen. Ich habe gelesen, dass das ausnahmslose Filmen als rechtswidrig in D eingestuft wurde und daher die Hersteller verpflichtet worden sind, für den deutschen Markt im "loop" zu filmen. Die Aufnahmen werden also automatisch wieder gelöscht. Diese Erklärung erschliesst sich mir nicht ganz, nachzulesen bspw. hier
Welche Dashcams sind in Deutschland erlaubt?
Die Nutzung einer Dashcam ist laut Datenschutzgesetz unter gewissen Voraussetzungen zulässig – das entschied der BGH im Mai 2018. Auch die Verwertung der Videos als Beweismittel ist im Zweifel zulässig. Aber: Das "permanente anlasslose Filmen" ist in Deutschland verboten. Die Autokamera darf daher nur eine kurze Sequenz aufnehmen, die gleich wieder überschrieben wird (Loop). Sie darf ein Video nur bei einem Unfall oder Beinhahe-Unfall speichern. Die maximale Länge der gespeicherten Videoschleife gibt der BGH nicht vor. Als Richtlinie lässt sich das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 4549/15 verwenden (hier auf dem juristischen Informationsportal Dejure): Das vom Landgericht Nürnberg-Fürth zugelassene Dashcam-Video zeigte die Kollision sowie 15 Sekunden davor und 15 Sekunden danach. Die Loop umfasste also insgesamt 30 Sekunden, was die Richter als datensparsamen Betrieb einordneten. Die Weitergabe der Videos an Dritte oder die Veröffentlichung etwa im Internet ist aber verboten, gemäß einem Gerichtsurteil von 2014. Viele Dashcam-Videos im Internet stammen aus den USA, Russland oder China, wo andere Gesetze gelten.
Quelle: https://www.computerbild.de/artikel...ashcams-Test-Autokameras-Review-10505451.html
Die Nutzung einer Dashcam ist laut Datenschutzgesetz unter gewissen Voraussetzungen zulässig – das entschied der BGH im Mai 2018. Auch die Verwertung der Videos als Beweismittel ist im Zweifel zulässig. Aber: Das "permanente anlasslose Filmen" ist in Deutschland verboten. Die Autokamera darf daher nur eine kurze Sequenz aufnehmen, die gleich wieder überschrieben wird (Loop). Sie darf ein Video nur bei einem Unfall oder Beinhahe-Unfall speichern. Die maximale Länge der gespeicherten Videoschleife gibt der BGH nicht vor. Als Richtlinie lässt sich das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 4549/15 verwenden (hier auf dem juristischen Informationsportal Dejure): Das vom Landgericht Nürnberg-Fürth zugelassene Dashcam-Video zeigte die Kollision sowie 15 Sekunden davor und 15 Sekunden danach. Die Loop umfasste also insgesamt 30 Sekunden, was die Richter als datensparsamen Betrieb einordneten. Die Weitergabe der Videos an Dritte oder die Veröffentlichung etwa im Internet ist aber verboten, gemäß einem Gerichtsurteil von 2014. Viele Dashcam-Videos im Internet stammen aus den USA, Russland oder China, wo andere Gesetze gelten.
Quelle: https://www.computerbild.de/artikel...ashcams-Test-Autokameras-Review-10505451.html
Danke für eure Tipps.