Datenmissbrauch Ebay

deinsgate

Ensign
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Jan. 2018
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Tag ich weiss eigentlich das das hier ein falsches Forum ist aber trotzdem möchte ich euch mal zu Rat ziehen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe gestern im Wert von 350 Euro Amazon Gutscheine bei einem Gewerblichen Ebay Händler gekauft und darum gebeten die Gutscheine Nacheinander abzubezahlen (3x100 1x50) da dieser nur Überweisung nimmt.

2. Promt vom Händler abgelehnt und Kauf abgebrochen - eine Stunde später die Aufforderung doch bitte alles Komplett zu Zahlen.

3. Nachdem ich dies verneinte kam die erste Beleidigung des Verkäufers das ich Hurensohn doch bitte Zahlen soll.

4. Ich bewerte den Verkäufer negativ aufgrund des Umgang.

5. Der Verkäufer kauft einen artikel den ich anbiete und bewertet mich ohne zu zahlen prompt negativ.

6. Der Verkäufer sagt er nimmt die negative Bewertung erst zurück wenn ich meine zurücknehme.

7. er nimmt nach viel hin und her die bewertung zurück ich aber nicht .

8. Nun hat dieser es per nachricht(wie doof kann man eig sein?) angedroht mein online banking zu sperren mit meiner IBAN auf lastschrift einzukaufen etc und hat mich natürlich weiter Beleidigt.. keine Ahnung wie aber er hat es geschafft mein Online Banking zu sperren - bin direkt zur Bank und hab alles geändert er ist nur im Besitz der Ebay.

9. Nun vor 20min hat ein Pizzabote mit Essen im wert von Über 100 Euro geklingelt was ich natürlich bestellt haben soll.

Das ich Ihn Anzeigen muss ist natürlich klar nur wofür? Ich bin gewiss erst 18 Jahre alt und ein wenig Überfordert mit der Situation. Ich habe Bankverbindung des Verkäufers sowie seine Anschrift(wenn diese denn richtig ist)


scheint gestern wohl noch einige mehr übers Ohr gehauen zu haben.

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Gibts doch nicht das ich soviel stress nun wegen solch einen Idioten hab.

Danke für die Hilfe und entschuldigt ich weiss nur ehrlich gesagt nicht wo ich hinsoll^^'
 
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Wenn du dir nicht selbst etwas zu schulden hast kommen lassen (z. B. ihn auch beleidigt, bedroht etc.), dann kannst du einfach so zur Polizei gehen. Du musst grundsätzlich nicht selbst Paragraphen heraussuchen die zutreffend sein könnten, dafür gibt es die Staatsanwaltschaft, die sich der Polizei bedient.

Den Link solltest du meiner Meinung nach hier löschen: Noch ist ja nicht bewiesen, dass er es war, und selbst wenn, so ist Selbstjustiz nicht erlaubt. Dazu kommen diverse Persönlichkeitsrechte.
 
Zur Polizei gehen und das mitteilen?
Eine Bestellung zu tätigen mit Daten von jemand anderen ist eine Straftat und diese wird verfolgt werden.

Die Bestellung auf fremden Namen und Rechnung stellt grundsätzlich eine Straftat nach § 263 StGB (Betrug) dar, hier in Form des Warenkreditbetrugs.

Sollte man das auf ihn zurückführen können, hat er ein Problem. Allerdings solltest du bei der Polizei neutral auftreten und es wird vermutlich erstmal Anzeige gegen Unbekannt werden mit deinen zusätzlichen Hinweisen.

Ansonsten solltest du ihn weitgehend ignorieren.
 
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Sofern Du ihn nicht beleidigt hast: Ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Bzw. Du kannst in vielen Bundesländern auch online Anzeige erstatten. Er hat sich in mehrfacher Hinsicht strafbar gemacht.

Wenn man sich seine Bewertungenw eiter so anschaut, so scheint es sich um einen Betrüger zu handeln. Kein Händler würde dich so beleidigen. Daher gehe ich davon aus, dass das Betrug ist und Du kannst froh sein, dass Du nicht bezahlt hast. Sonst wärst Du dein Geld los. Von daher mach Dir keinen Kopf und achte in Zukunft darauf nur bei eBay-Verkäufern Gutscheine zu kaufen, die auch mehr Bewertungen haben oder wo Du per Paypal zahlen kannst zwecks Käuferschutz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Achja, ein toller Hinweis von @hallo7:

Bei der Polizei würde ich unbedingt (!) Anzeige gegen unbekannt erstatten und dann lediglich später erwähnen, dass es dieses Problem gibt/gab.

Grund: Falls er es doch nicht war oder man ihm nichts nachweisen kann, wäre ich noch besser abgesichert (z. B. gegen falsche Verdächtigung), als wenn man sofort alles auf eine Person fokussiert.
 
Da kommen einige Straftatbestände in Betracht - Beleidigung (§185 StGB), Nötigung (§240 StGB), Betrug (§263 StGB) eventuell auch Erpressung (§253 StGB). Aber du musst die Straftatbestände bei der Polizei nicht angeben. Einfach nur den Sachverhalt wie er sich zugetragen hat angeben. Alles weitere macht dann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzeige gegen unbekannt, da dir diese Person die hinter dem Namen bei eBay steht nicht bekannt sein dürfte.
Den Fall bei der Polizei schildern. Notebook mitnehmen damit man vor Ort etwas zu zeigen hat, wenn gewünscht.
 
deinsgate schrieb:
keine Ahnung wie aber er hat es geschafft mein Online Banking zu sperren

Der Loginname fürs Banking ist leider sehr oft die Kontonummer (weiß nicht obs bei deiner Bank auch so ist, gehe aber davon aus) und mit mehrfachen Falschanmeldungen kann man eine Sperre des Onlinebankings bewirken. Ist von den Banken leider verdammt schlecht gelöst (sind damit aber auch nicht alleine... nur wenig Systeme lassen freie Loginnamen zu die keine Rückschlüsse erlauben)
 
Die Pizzeria gleich noch mit ins Boot holen und die Daten des wohl naheliegenden Bestellers liefern, die können dann ebenfalls noch mal anzeigen.
 
umax1980 schrieb:
Anzeige gegen unbekannt, da dir diese Person die hinter dem Namen bei eBay steht nicht bekannt sein dürfte.
Den Fall bei der Polizei schildern. Notebook mitnehmen damit man vor Ort etwas zu zeigen hat, wenn gewünscht.

Nicht zwingend. Man kann bei Ebay, wenn es sich um eine bereits getätigte Auktion/Sofortkauf handelt, auch direkt über diese die Adressdaten des Vertragspartners zuschicken lassen bzw. bekommt der andere dann die eigenen Daten aber automatisch auch zugesendet.
 
Der Typ hat doch auch etwas bei ihm gekauft, sollte die Adresse dann nicht bekannt sein?
 
Bei eBay kannst du ihn auch noch melden, wenn das so wirklich zutrifft dürfte er seinen Account dort ziemlich sicher los sein.
 
Hab ich schon, er hat mitlerweile 20 negative Bewertungen und ist immernoch nicht gesperrt trotz mehrfacher Meldungen und anrufen.
 
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