Ich habe mal eine für mich sehr wichtige Frage bzgl. datenschutzrechtlicher Haftung. Vielleicht kennt sich da ja hier der ein oder andere aus.
Ein Baumarkt hat einen Dienstleister beauftrag sein Grundstück zu überwachen und Beweise dafür zu sichern, wer den Markt wann betritt und wann verläßt. Der Baumarkt hat offiziell jedoch weder gefordert noch genehmigt, dass auf dem Betriebsgelände Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dennoch hat nun der beauftragte Dienstleister heimliche Videoaufzeichnungen der Kunden des Baumarkts angefertigt und damit massiv gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, da auf die heimliche Videoaufzeichnung nirgends hingewiesen wurde. Der Baumarkt toleriert die Aufzeichnungen stillschweigend.
Geht das wirklich so? Kann sich ein Unternehmen aus der Affaire ziehen, indem es einfach sagt, dass es nicht verantwortlich dafür ist, wenn beauftragte externe Dienstleister irgendwelche Datenschutzverstöße begehen, da man ja diese nicht von dem Dienstleister gefordert oder genehmigt hat?
Ein Baumarkt hat einen Dienstleister beauftrag sein Grundstück zu überwachen und Beweise dafür zu sichern, wer den Markt wann betritt und wann verläßt. Der Baumarkt hat offiziell jedoch weder gefordert noch genehmigt, dass auf dem Betriebsgelände Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dennoch hat nun der beauftragte Dienstleister heimliche Videoaufzeichnungen der Kunden des Baumarkts angefertigt und damit massiv gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, da auf die heimliche Videoaufzeichnung nirgends hingewiesen wurde. Der Baumarkt toleriert die Aufzeichnungen stillschweigend.
Geht das wirklich so? Kann sich ein Unternehmen aus der Affaire ziehen, indem es einfach sagt, dass es nicht verantwortlich dafür ist, wenn beauftragte externe Dienstleister irgendwelche Datenschutzverstöße begehen, da man ja diese nicht von dem Dienstleister gefordert oder genehmigt hat?