Dauer Speicherung der IP-Adresse und Herausgabe bei berechtigtem Antrag durch Anwalt

X_Clamp

Lieutenant
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Sep. 2010
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Hallo,

da ich mich vorhin gerade mit einem Freund darüber unterhalten habe, und wir nicht zu 100% den aktuellen Stand nachvollziehen konnten, hier nochmal die Frage:
Angenommen, ein privater Internetnutzer zockt eine andere Privatperson ab (Geld erhalten, aber keine Ware geliefert). Die betrogene Privatperson schaltet nun einen Anwalt ein, der über die IP-Adresse vom Provider die Identität bzw. Adresse des Betrügers herausfinden will, um somit weitere Schritte einzuleiten.

Die Fragen sind nun:
1. Wie lange speichern aktuell die Inet-Provider die IP-Adressen ihrer Kunden (besonders interessant wäre hier Vodafone)?
2. Wie lange kann ein Anwalt die IP-Adresse vom Provider einfordern? Gibt es hier verlängerte Fristen?
3. Gibt es noch andere Möglichkeiten, an die wahre Identität eines Inet-Benutzer zu kommen?
 
Ohne Anspruch auf Sachkompetenz: Gespeichert wird maximal bis 30 Tage nach Rechnungsstellung. Zugriff durch Anwalt im Zug des Strafverfahrens.
Vorratsdatenspeicherung nur und ausschließlich um pädophile islamistische Raubmordkopierterroristen zu ermitteln. Zugriff also nur für Nachrichtendienste. Und Staatsanwälte bei Ermittlung wegen organisierter Kriminalität (sofern es sich nicht um Aktionen der Regierungsparteien handelt), sowie schweren Gewaltdelikten, Kinderpornographie. Und für die Content-Mafia wenn sie Lust drauf hat, eine fadenscheinige Begründung reicht und wird nicht weiter geprüft. Und natürlich für alle Verwandten, Bekannten, Amigos und Geldgeber der genannten Personen, denn nachvollziehen kann das ja sowieso keiner.

TL:DR: Keine Chance für Dich, die Vorratsdaten sind Daten über das Volk, nicht für das Volk.
 
Hm, werde leider aus deinen Ausführungen nicht so wirklich schlau.

Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Erneute_Verabschiedung_2015
... zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung, zu speichern für 10 Wochen.

Also seit 16.10.2015 speichern alle deutschen Inet-Provider die o.g. Daten Ihrer Kunden für 10 Wochen!? D.h. dass ja ein Anwalt auch mind. 10 Wochen Zeit hat, die Daten anzufordern. Oder ist eine Herausgabe der Daten wirklich nur auf islamistische und pädophile Verdachtsmomenten beschränkt (was ich mir nicht ganz vorstellen kann)?
 
Der Wikipedia Eintrag ist nicht ganz vollständig. Das Gesetz zur vds wurde zwar verabschiedet, aber noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben. Des weiteren muss es danach im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach gilt das Gesetz und das dauert noch etwas. Das bsi muss hier auch noch entsprechende Leitlinien für die Provider erstellen. Es gibt ja dann noch eine übergangsfrist von einigen Monaten, bis es wirklich greift.

Aktuell sieht es so aus. Du gehst zur Polizei und machst ne Anzeige. Die haben dann nun 7 Tage Zeit die IP Adresse zu bekommen. Danach geht es zum Richter und der gibt das ok. Über die IP haben die ja den Provider und der muss dann die Daten rausgeben.
 
Aber kriegen sie die Daten aus den 6 Monaten VDS oder "nur" die Daten bis 30 Tage nach Rechnungslegung?
Die Berichte über die VDS sind da extrem schwammig, deuten aber an das Polizei und Staatsanwaltschaft nur bei schweren Delikten Zugriff auf VD erhalten.
 
die Daten erhalten sie innerhalb der 7 Tage. Es gibt kein Gesetz derzeit für die Speicherung der IP. Bedeutet, dass der Anbieter die Daten auch sofort löschen könnte. es gibt halt nur vom BSI die Leitlinien zur Speicherung und da steht drin, das man die IP Adresse 7 Tage speichern sollte.

Die Daten werden am Ende immer rausgegeben. Laut Gesetz muss dies ein Richter entscheiden und der stimmt meistens dafür. Die haben selten die Zeit sich das alles anzugucken. Siehe auch hier den Fall mit RedTube.

Das was du meinst mit den 30 Tagen bezieht sich lediglich auf die Einzelverbindungen beim telefonieren. Diese müssen spätestens nach der Rechnungslegung gelöscht werden.

Viele Anbieter, unteranderem Vodafone, speichern die Daten wesentlich länger.
 
Es ist tatsächlich schwer Provider abhängig.

Wie der Vorredner bereits sagte speichert beispielsweise KD über Monate, während andererseits 1&1 nur die 7 Tage ablegte.
Dies zumindest nach meinem nunmehr ~6 Monate altem Wissensstand.
Sollte sich in der Zwischenzeit irgend etwas gesetzlich bewegt haben in dem Bereich, kann es mittlerweile natürlich anders aussehen.

Es sollte allerdings tatsächlich was Handfestes gegen den Inhaber des Anschlusses vorliegen, da dir anderenfalls keine Überlastete Staatsanwaltschaft dir den Antrag zur Herausgabe der Daten beim ISP anstößt.
Eine Anzeige wegen Beleidigung weil man von jemandem im Onlinechat als Bordsteinschwalbe tituliert wurde reicht da heute aktuell leider nicht mehr ;) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube als Privatperson inkl. Strafanzeige wird da nicht viel passieren, dazu ist unser Rechtssystem nicht performant genug
 
@Timmi:
Das stimmt so nicht. Wenn jemand im Internet betrogen wurde, kann er ganz normal einen Strafantrag stellen und die Polizei muss dem auch nachgehen.
Laut Strafgesetzbuch: "Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,"

Was dann am Ende rauskommt und gemacht wird steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
@cru5h3r
Dein letzter Satz war meine Intention.
 
waren anbieten, einkassieren und nicht liefern ist gewerblicher betrug. anzeige erstatten, nicht diskutieren.
die ip des betrügers wird der antragsteller nie erfahren das wirst du höchstens bei einem öffentlichen gerichtsverfahren erfahren.
die meisten verfahren enden aber fruchtlos, da betrüger entweder pleite ist oder aus dem ausland tätig ist.
 
cru5h3r schrieb:
@Timmi:
Das stimmt so nicht. Wenn jemand im Internet betrogen wurde, kann er ganz normal einen Strafantrag stellen und die Polizei muss dem auch nachgehen.
Laut Strafgesetzbuch: "Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,"

Was dann am Ende rauskommt und gemacht wird steht auf einem anderen Blatt Papier.

Leider kommt am Ende nicht viel bei rum. Hab das in den letzten Jahren zwei mal gehabt. Mit meinen Daten wurde bei unter anderem 1&1 ein Vertrag abgeschlossen. Als der Betrag von meinem Konto abging habe ich sofort Anzeige erstattet. Leider wurde das Verfahren eingestellt, weil der anlegende (Er hat sich mit einer von Ihm erstellten Mailadresse angemeldet) nicht ermittelt werden konnte. Trotz IP...
 
Das ist natürlich sehr bitter wenn du schon 2x so etwas hattest. Leider kommt es da wirklich immer auf den Einzelfall drauf an. Gerade bei so "kleinen Sachen" kann ich mir gut vorstellen, dass die da das Verfahren einstellen.

Was die IP betrifft. Wenn der jenige einen VPN genutzt hat der nicht loggt, dann wird es eh schwierig die echte IP rauszubekommen.
 
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