Dauerauftrag

Lightshow

Lieutenant
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
907
Hey guten Abend, bei meinem Arbeitgeber gabe es ein Buchhaltungsproblem deshalb bekomme ich mein gehalt erst Morgen oder am Dienstag, normalerweise immer vor dem 15. das schon seit 2 Jahren.

Nun habe ich ein Problem wegen meiner Daueraufträge bei der Volksbank, das Konto ist bei weitem nicht genug gedeckt um meine Daueraufträge morgen abzubuchen.

Ändern kann ich sie Leider nicht mehr das geht nur 4 Tage vorher, nur Löschen ist eine Option und dann alle 10 wieder anlegen, was ich aber nicht unbedingt machen will.

Kann mir jemand sagen ob gebühren anfallen wenn sie nicht alle ausgeführt werden morgen, finde leider nix bei der Bank was das angeht.

MFG
 
Für nicht ausgeführte Daueraufträge darf die Bank keine Gebühren verlangen, geauso wenig wie für nicht eingelöste Lastschriften; solches ist längst höchstrichterlich entschieden.

Allerdings: Sicherheit dafür hast Du nicht, denn manche Banken versuchen trotzdem abzukassieren, und wer legt sich schon wegen so etwas gerne mit seiner Bank an ?

Was mich im Übrigen wundert, ist, dass Du Daueraufträge jetzt angeblich noch löschen, nicht aber mehr ändern können sollst ! Das scheint mir unwahrscheinlich und Du solltest Dich da nochmals schlau machen oder einfach die Änderung versuchen.

Gegebenenfalls würde ich Deiner Bank heute noch ein unterschriebenes Fax senden mit der Anweisung, die Ausführung aller oder einiger Deiner Daueraufträge und welcher für dieses Mal auszusetzen.
 
Habe probiert sie zu ändern aber es wird mir angezeigt das es nur 4 Tage vor dem Datum möglich ist nur Löschen möglich, was ich dann wohl auch tun werde.
 
FIX fallen Gebühren an. Zumindest ist das in der Regel so. Wenn du eine Rechnung nicht bezahlen kannst, (zB deine Telefonrechnung) erscheint die Zahlung kurzfristig als getätigt, das Geld wird dann allerdings von der Bank auf dein Konto zurückgebucht weil du eben keine Kontodeckung hattest. Die Bank verrechnet dann in der Regel ca. 6€ Gebühren. Außerdem fallen oft weiter Gebühren seitens der in Rechnung Stellenden an weil sie das Geld nicht sofort erhielten.

Ich würde mir also was ausleihen, morgen in der Früh sofort zur Bank und das einzahlen damit das Geld noch auf das Konto kommt bevor die anfangen abzubuchen. Sollte das Ganze nicht möglich sein bin ich sicher dein Chef hat Verständnis wenn du ihm erklärst warum du schnell zur Bank musst. :]

Wie gesagt wird das Geld in der Regel trotz "Keine Kontodeckung" abgebucht. Sobald die Bank dann aber merkt, dass das Geld nicht vorhanden ist wird die Zahlung eben rückgebucht. (Gebühren entstehen) Allerdings ist es auch möglich, dass du in der Zwischenzeit einzahlst und das dann passt. Also wenn du zwischen Abbuchung wo noch keine ausreichende Kontodeckung vorhanden war und noch vor der Rückbuchung einzahlst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Arbeitgeber in Regress nehmen wenn Kosten entstehen sollten. Du bist nicht für die unzureichende Deckung deines Kontos verantwortlich, wenn die Aufträge nicht ausgeführt werden können.

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung?

Edit: Typos
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar ich ziehe meinen Arbeitgeber wo ich sehr zufrieden bin mit allem vor Gericht weil 1x in 2 Jahren was nicht Pünktlich ist :D:D:D
 
Das ist echt Quatsch, was Noxiel und toom da vorschlagen; wegen so einer Lappalie Stress mit der Bank oder dem Arbeitgeber zu risikieren.

Du hast schon Recht, setzt Dich hin und storniere die Aufträge und gib sie danach wieder ein; das kostet Dich weniger Zeit als alles andere und vor allem keine Nerven !
 
Hier wurden, soweit ich das verstanden habe, Möglichkeiten gesucht. Das ihr so ein Heititei-Verhältnis auf der Arbeit habt konnte ich weder ahnen noch wissen.
 
@Noxiel
Dann solltest Du auch nicht so einen Schwachsinn schreiben, warum sollte er denn "Den Arbeitnehmer in Regress nehmen wenn Kosten entstehen sollten."? Der Arbeitnehmer ist er doch wohl selbst.

@Lightshow
Der Chef oder die Buchhaltung sollte morgen früh direkt bei der Bank anrufen, das denen ein Fehler unterlaufen und das Geld unterwegs ist. Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Chef hast, wird er Dir die entstandenen Kosten ersetzen. Die Bank sollte da kein grosses Theater machen, wenn Du sonst keine Probleme mit denen hast, buchen die auch nix zurück. Alles was nicht raus geht, weil das Konto nicht gedeckt ist, kostet auch nichts. Du wirst höchstens Mahnungen bekommen von denen die das Geld erhalten sollten.
PS: Der 15.te war doch bereits, also ist doch der Zahltag schon vorbei und Du kannst auch nichts mehr löschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@werkam
Darauf lasse ich mich ein. Das ist ein Schreibfehler.
Natürlich meine ich den Arbeitgeber AUCH wenn alle anderen User das semantisch trotzdem richtig verarbeiten konnten. Nichts für ungut. Ich ändere es eben entsprechend ab.
 
Noxiel schrieb:
Du bist nicht für die unzureichende Deckung deines Kontos verantwortlich
nicht? praktisch! dann geh ich morgen auch mal dick einkaufen und zahle per lastschrift oder sosntwie unbar. ich bin ja nicht für die deckung verantwortlich.

mal ernsthaft: "konto bei weitem nicht gedeckt" lässt auf keinerlei rücklagen schließen. warum das so ist, ist mal egal. man kann nur das geld ausgeben, was man hat. man _könnte_ hier auf kulanz hoffen. warum man allerdings an einem samstag (!) erst auf die idee kommt, was klären zu müssen, ist mir ein rätsel. das problem dürfte ja schon ein oder zwei tage vorher bekannt gewesen sein, oder? da hätte man mit der bank reden können, ob eine kurzfristige überziehung (1-2 tage) machbar wäre.

samstags ists natürlich schwierig ;)
 
Bei uns haben die Volksbanken auch Samstags geöffnet. :lol:
 
Heretic Novalis schrieb:
nicht? praktisch! dann geh ich morgen auch mal dick einkaufen und zahle per lastschrift oder sosntwie unbar. ich bin ja nicht für die deckung verantwortlich.


So ein Quatsch ! Noxiel hat sich doch auf den speziellen Fall hier bezogen, bei dem eindeutig der Arbeitgeber und nicht der Kontoinhaber dafür verantwortlich ist, dass das Konto (noch) nicht gedeckt war ! Und nur deshalb hat er gesagt, dass der Kontoinhaber (in diesem speziellen Fall) nicht für die Überbziehung verantwortlich ist.

Deine Schlußfolgerungen hingegen leiden wohl an mehr als nur ausufernde Phantasien !


Und dass TE sich erst am Samstag darum gekümmert hat, kann auch viele gute Gründe gehabt haben, etwa weil er vielleicht gehofft hatte, dass das Geld am Freitag doch noch kommen würde, oder weil er dachte, er können den DA am Wochenende noch online abändern bzw. verschieben, etc. etc. etc. !!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Achtung Ironie:
Verklag doch deinen Arbeitgeber auf Schadensersatz, Zinseingang, Mehraufwand und seelische Grausamkeit!
Der Arbeitgeber wird es dir danken und dich sofort zum Leiter einer Abteilung bennen, denn genau solche Leute braucht man in einer Firma!

Etwas spät aber trotzdem: Zuerst hätte man mit der Dame/Herrn von der Bank reden können. Ich bin mir da sicher, dass die eine Lösung für dich gefunden hätten :)

PS: Ich kenne genügend Arbeitnehmer aus KMU die oft sogar bis zu einen Monat auf Ihren Lohn warten müssen, weil eben gerade keine Kohle zum ausbezahlen des Lohns da ist! Da ist ein Buchhaltungsfehler noch das kleinste Übel und 2 Tage wird man schon überleben ;)
 
Zurück
Oben