till69 schrieb:Amazon nicht
Dann bestell besser keiner von den Anwesenden hier das Board bei Amazon.
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till69 schrieb:Amazon nicht
Das wäre ja noch schlimmer.till69 schrieb:Dachte, die entsorgen alles...
Kann er doch machen, das Recht steht ihm zu.ghecko schrieb:Nachdem sowohl der Steckplatz als auch der Riegel malträtiert wurde?
till69 schrieb:Dachte, die entsorgen alles...
Nicht alles, du bekommst ja auch offiziell Rückläufer o.Ä. zu kaufen. Oder manchmal kommt es auch als "Neuware" zum Kunden (das ist kein Vorwurf, aber das ist dann und wann bei verschiedenen Händlern aufgefallen)till69 schrieb:Dachte, die entsorgen alles...
Genau. Die meisten Leute und offenbar auch viele Händler denken, wenn es Gebrauchsspuren gibt hätte man sich sein Recht auf Widerruf verwirkt, was völlig falsch ist.arvan schrieb:Kann er doch machen, das Recht steht ihm zu.
Ob der Händler jedoch Schadensersatz aufgrund Wertminderung nimmt, liegt an ihm.
Bei einer Überprüfung der Sache wie im Ladengeschäft passieren aber i.d.R. keine Abnutzungen wie hier vorliegend - oder sie passieren an einem speziellen Ausstellungsstück.Arcturus128 schrieb:Bei einer Überprüfung der Sache wie im Ladengeschäft muss man noch nicht einmal Wertersatz leisten, was im vorliegenden Fall natürlich nicht gilt.
Nicht grundsätzlich. Daher steht in quasi jeder Widerrufsbelehrung:kachiri schrieb:Mindere ich durch mein "Begutachten" den Wert der Sache, bin ich Schadensersatzverpflichtet.
Ergo, kann man etwas gar nicht begutachten, ohne dass dabei ein Wertverlust eintritt, kommt man nicht dafür auf. Manche Dinge erhalten sofort Gebrauchsspuren, wenn man sie testet.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Es sei denn man hat mit Gewalt versucht eine mechanisch inkompatible Komponente in das Mainboard zu stecken.kachiri schrieb:Bei einem Mainboard würde ich das einbauen und verbauen von zusätzlichen Komponenten, wie du ja auch schon feststellst, nicht unter einem Schaden "im Rahmen des Begutachten" führen.
Ehrlich gesagt ist für mich persönlich im Rahmen des Widerrufrechts nur das abgedeckt, was auch im Laden passieren könnte. Sprich, sämtliche Einbauspuren bei Computer-Hardware wären für mich nicht gedeckt.ghecko schrieb:Klar wird das nach wie vor funktionieren. Aber wir wissen alle wie es läuft. Der nächste bekommt das Ding so als "neu" zugeschickt und freut sich dann über die Macken.
Selbst das Festschrauben auf den Abstandshaltern erzeugt sichtbare Spuren.
Das sehen Gerichte regelmäßig anders.kachiri schrieb:Ehrlich gesagt ist für mich persönlich im Rahmen des Widerrufrechts nur das abgedeckt, was auch im Laden passieren könnte. Sprich, sämtliche Einbauspuren bei Computer-Hardware wären für mich nicht gedeckt.
Inwiefern sehen das Gerichte anders? Viele Händler machen es tatsächlich auch falsch - sie lehnen nämlich in solchen Fällen gerne mal den Widerruf ab. Das dürfen Händler tatsächlich nur in absoluten Ausnahmefällen.florian. schrieb:Das sehen Gerichte regelmäßig anders.