DDR4 passt nicht auf Mainboard

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ghecko schrieb:
Nachdem sowohl der Steckplatz als auch der Riegel malträtiert wurde?
Kann er doch machen, das Recht steht ihm zu.
Ob der Händler jedoch Schadensersatz aufgrund Wertminderung nimmt, liegt an ihm.
 
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till69 schrieb:
Dachte, die entsorgen alles...
Nicht alles, du bekommst ja auch offiziell Rückläufer o.Ä. zu kaufen. Oder manchmal kommt es auch als "Neuware" zum Kunden (das ist kein Vorwurf, aber das ist dann und wann bei verschiedenen Händlern aufgefallen)
 
arvan schrieb:
Kann er doch machen, das Recht steht ihm zu.
Ob der Händler jedoch Schadensersatz aufgrund Wertminderung nimmt, liegt an ihm.
Genau. Die meisten Leute und offenbar auch viele Händler denken, wenn es Gebrauchsspuren gibt hätte man sich sein Recht auf Widerruf verwirkt, was völlig falsch ist.
Bei einer Überprüfung der Sache wie im Ladengeschäft muss man noch nicht einmal Wertersatz leisten, was im vorliegenden Fall natürlich nicht gilt.
 
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Arcturus128 schrieb:
Bei einer Überprüfung der Sache wie im Ladengeschäft muss man noch nicht einmal Wertersatz leisten, was im vorliegenden Fall natürlich nicht gilt.
Bei einer Überprüfung der Sache wie im Ladengeschäft passieren aber i.d.R. keine Abnutzungen wie hier vorliegend - oder sie passieren an einem speziellen Ausstellungsstück.
Klar. Widerrufen kann ich, trotz verursachter Schäden, innerhalb der Widerrufsfrist IMMER. Auch wenn ich etwas beschädige. Bedeutet aber nicht, dass ich keinen Wertersatz leisten muss.

Sicher. Packe ich ein Gerät aus und beschädige z.B. die Originalverpackung, muss ich nichts befürchten. Beschädige ich die Oberfläche, sieht das schon anders aus. Ich musste für ein Handy auch schon einmal blechen, weil ich einen ungünstigen Kratzer reingehauen habe.

Mindere ich durch mein "Begutachten" den Wert der Sache, bin ich Schadensersatzverpflichtet.

Klar. Bei Möbeln mache ich Macken beim Aufbau rein. Bei einem Mainboard würde ich das einbauen und verbauen von zusätzlichen Komponenten, wie du ja auch schon feststellst, nicht unter einem Schaden "im Rahmen des Begutachten" führen.
 
kachiri schrieb:
Mindere ich durch mein "Begutachten" den Wert der Sache, bin ich Schadensersatzverpflichtet.
Nicht grundsätzlich. Daher steht in quasi jeder Widerrufsbelehrung:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ergo, kann man etwas gar nicht begutachten, ohne dass dabei ein Wertverlust eintritt, kommt man nicht dafür auf. Manche Dinge erhalten sofort Gebrauchsspuren, wenn man sie testet.

In allen anderen Punkten gebe ich dir uneingeschränkt recht.
 
kachiri schrieb:
Bei einem Mainboard würde ich das einbauen und verbauen von zusätzlichen Komponenten, wie du ja auch schon feststellst, nicht unter einem Schaden "im Rahmen des Begutachten" führen.
Es sei denn man hat mit Gewalt versucht eine mechanisch inkompatible Komponente in das Mainboard zu stecken.
Bildschirmfoto_2021-12-26_22-42-51.png

Klar wird das nach wie vor funktionieren. Aber wir wissen alle wie es läuft. Der nächste bekommt das Ding so als "neu" zugeschickt und freut sich dann über die Macken.
Selbst das Festschrauben auf den Abstandshaltern erzeugt sichtbare Spuren.
 
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ghecko schrieb:
Klar wird das nach wie vor funktionieren. Aber wir wissen alle wie es läuft. Der nächste bekommt das Ding so als "neu" zugeschickt und freut sich dann über die Macken.
Selbst das Festschrauben auf den Abstandshaltern erzeugt sichtbare Spuren.
Ehrlich gesagt ist für mich persönlich im Rahmen des Widerrufrechts nur das abgedeckt, was auch im Laden passieren könnte. Sprich, sämtliche Einbauspuren bei Computer-Hardware wären für mich nicht gedeckt.
Einfach weil ich auch im Laden keine Hardware auspacke und sie irgendwo einbaue.

Bei Hardware ist für mich also nur das äußerliche Begutachten gedeckt. Die Funktionalität ist ja bereits durch die Gewährleistung gedeckt. Leistungstest gehören für mich definitiv nicht zum "Ware prüfen". Kann man machen, ich würde aber jedem Händler beipflichten, wenn er für die Gebrauchsspuren mindestens einen Wertersatz verlangt.
 
Du darfst die Eigenschaften und ihre Funktionsweise überprüfen
und dafür musst du die Hardware in Betrieb nehmen.
 
Ich seh da keine Beschädigung.

kachiri schrieb:
Ehrlich gesagt ist für mich persönlich im Rahmen des Widerrufrechts nur das abgedeckt, was auch im Laden passieren könnte. Sprich, sämtliche Einbauspuren bei Computer-Hardware wären für mich nicht gedeckt.
Das sehen Gerichte regelmäßig anders.
 
Kaputt siehts nicht wirklich aus, aber man sieht, dass da wohl übermäßig dran rumgewirkt wurde (Slot).
 
florian. schrieb:
Das sehen Gerichte regelmäßig anders.
Inwiefern sehen das Gerichte anders? Viele Händler machen es tatsächlich auch falsch - sie lehnen nämlich in solchen Fällen gerne mal den Widerruf ab. Das dürfen Händler tatsächlich nur in absoluten Ausnahmefällen.
Leichter wird es da eben mit den Wertersatz. Sprich: Widerruf akzeptieren, allerdings den Wertverlust in Rechnung stellen und erstatten lassen.

Das Board hier lässt sich halt definitiv nicht mehr als "Neu" verkaufen. Und ja, grundsätzlich dürfen Händler Retouren auch wieder als "Neu" verkaufen, wenn der Artikelzustand es zulässt.

Und das Schadensbild hier wäre für mich definitiv kein Schaden, mit dem ein Händler leben müsste, weil fahrlässig herbeigeführt beim Versuch, Bauteile zu installieren, die nicht passen.

Aber sei es drum: Wenn bei Amazon gekauft, freut sich der nächste (und es geht wieder zurück... die Umwelt wird es einen Danken). Wenn woanders gekauft, z.B. Mindfactory, dann gibt es wohl eine Rechnung für die Wertminderung und wenn komplett Defekt ggfs. sogar tatsächlich die Ablehnung des Widerrufs.
 
Wir sind hier komplett OT angekommen, die ursprüngliche Frage des TEs ist beantwortet.
Closed.
 
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