shnix25
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Apr. 2016
- Beiträge
- 41
Guten Morgen allerseits.
Folgende Situation: Eine Freundin muss ihr Iphone 6s als Garantiefall einschicken. Ersatzweise will sie ihr altes vollkommen funktionsfähiges Moto G Gen2 in der Zwischenzeit nutzen. Daher muss ihre Nano-Sim in einen Micro-Sim Schacht und sie geht zum Saturn um einen Adapter zu kaufen. Der freundliche Mitarbeiter bietet an, die Sim samt Adapter ins Moto G einzusetzen und beschädigt dabei die Kontakte des Sim-Schachtes irreparabel. Nun wird im Saturnmarkt erstmal groß diskutiert, der Verkäufer versucht sich rauszureden ("Ist doch nicht schlimm! Das Gerät hat doch noch einen 2. Sim-Schacht.."). Letztendlich sagt mann aber zu, das defekte Moto G auszutauschen.
Nun meine Frage: Hat meine Freundin ein Anrecht auf ein neues Moto G oder dürfte mann sie auch mit einem Gebrauchtgerät "abspeisen"? Vielleicht hat jemand ja sogar einen Link zum passenden Gesetzestext.
Danke schon mal!
Folgende Situation: Eine Freundin muss ihr Iphone 6s als Garantiefall einschicken. Ersatzweise will sie ihr altes vollkommen funktionsfähiges Moto G Gen2 in der Zwischenzeit nutzen. Daher muss ihre Nano-Sim in einen Micro-Sim Schacht und sie geht zum Saturn um einen Adapter zu kaufen. Der freundliche Mitarbeiter bietet an, die Sim samt Adapter ins Moto G einzusetzen und beschädigt dabei die Kontakte des Sim-Schachtes irreparabel. Nun wird im Saturnmarkt erstmal groß diskutiert, der Verkäufer versucht sich rauszureden ("Ist doch nicht schlimm! Das Gerät hat doch noch einen 2. Sim-Schacht.."). Letztendlich sagt mann aber zu, das defekte Moto G auszutauschen.
Nun meine Frage: Hat meine Freundin ein Anrecht auf ein neues Moto G oder dürfte mann sie auch mit einem Gebrauchtgerät "abspeisen"? Vielleicht hat jemand ja sogar einen Link zum passenden Gesetzestext.
Danke schon mal!