methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.078
Moin,
bevor ich ein Fass aufmache, möchte ich gerne eine Einschätzung von euch haben. Am Samstag ging meine Lichtmaschine kaputt, ich habe eine gebrauchte mit Funktionsgarantie gekauft und von einem Kfz Mechaniker einbauen lassen.
Diese stellte sich als defekt heraus, so dass mein Auto 180 km vom Heimatort abgeschleppt werden musste.
Die Werkstatt hat nun die defekte Lichtmaschine ausgetauscht und ich habe eine Rechnung in Höhe von 288,80€ bekommen.
Meine Frage, kann ich den Händler in Regress nehmen, da er mir ja eine Funktionsgarantie gegeben hat?
bevor ich ein Fass aufmache, möchte ich gerne eine Einschätzung von euch haben. Am Samstag ging meine Lichtmaschine kaputt, ich habe eine gebrauchte mit Funktionsgarantie gekauft und von einem Kfz Mechaniker einbauen lassen.
Diese stellte sich als defekt heraus, so dass mein Auto 180 km vom Heimatort abgeschleppt werden musste.
Die Werkstatt hat nun die defekte Lichtmaschine ausgetauscht und ich habe eine Rechnung in Höhe von 288,80€ bekommen.
Meine Frage, kann ich den Händler in Regress nehmen, da er mir ja eine Funktionsgarantie gegeben hat?