Defekte Lichtmaschine gekauft, Folgekosten?

methadron

Commander
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Moin,
bevor ich ein Fass aufmache, möchte ich gerne eine Einschätzung von euch haben. Am Samstag ging meine Lichtmaschine kaputt, ich habe eine gebrauchte mit Funktionsgarantie gekauft und von einem Kfz Mechaniker einbauen lassen.
Diese stellte sich als defekt heraus, so dass mein Auto 180 km vom Heimatort abgeschleppt werden musste.
Die Werkstatt hat nun die defekte Lichtmaschine ausgetauscht und ich habe eine Rechnung in Höhe von 288,80€ bekommen.
Meine Frage, kann ich den Händler in Regress nehmen, da er mir ja eine Funktionsgarantie gegeben hat?
 
Ein guter Kfz Mechaniker hätte die Austauschlichtmaschine geprüft......
 
ohmotzky schrieb:
Ein guter Kfz Mechaniker hätte die Austauschlichtmaschine geprüft......

Das hat er. Laut ADAC hat die Austauschmaschine auf dem Weg den Geist aufgegeben, denn sonst wäre ich früher liegen geblieben.
 
da du die lima selber besorgt hast (oder irre ich mich) hast du nur die garantie auf das ersatzteil
soll heissen de kannst du umtauschen

alles andere darfst du selber löhnen, so ists das leider wenn man selber die teile vermeintlich billiger besorgt

kannst natrülich versuchen so bissel die schiene zu fahren von wegen ob die den einbau nicht richtig geprüft haben, wird aber nichts helfen da sie ja scheinbar i.o. war bis zu deinem liegenbleiben.
wäre sie schon nach einbau direkt hinüber hättests ja gemerkt



anders wäre es wenn die werkstatt wo du sie hast einbauen lassen die lima auch besorgt hätte dann müssten die das alles geradebiegen
 
Danke für die Einschätzung. Ich war gerade beim Händler, der mir die Lichtmaschine verkauft hat, habe anstandslos mein Geld zurück bekommen, einen Kaffee und eine Entschuldigung.
Mehr war wohl nicht drin.
 
anders wäre es wenn die werkstatt wo du sie hast einbauen lassen die lima auch besorgt hätte dann müssten die das alles geradebiegen
Keine Fangfrage aber: Sicher?
Funktionsgarantie. Sie hat ja funktioniert. Nicht sonderlich lange, aber sie hat funktioniert. Aber davon mal ab, wenn er eine neue Lichtmaschine gekauft hätte, und die hätte einbauen lassen mit 2 Jahren Garantie auf diejenige, und sie geht kaputt, kann er dann die Folgekosten (also das Abschleppen) wirklich von der Werkstatt verlangen?
 
Onkelhitman schrieb:
Keine Fangfrage aber: Sicher?
Funktionsgarantie. Sie hat ja funktioniert. Nicht sonderlich lange, aber sie hat funktioniert. Aber davon mal ab, wenn er eine neue Lichtmaschine gekauft hätte, und die hätte einbauen lassen mit 2 Jahren Garantie auf diejenige, und sie geht kaputt, kann er dann die Folgekosten (also das Abschleppen) wirklich von der Werkstatt verlangen?

das Abschleppen ging über den ADAC, aber die Werkstattkosten musste ich selbst berappen. Ich habe ein wenig gelesen und sehe die Sache mittlerweile so: in meinem Fall habe ich einfach Pech gehabt, das Einzige was möglich war, war die Rückgabe der defekten Lima.
Hätte ich das ganze in einer Fachwerkstatt (der KFZ Mechaniker hat ne private Bühne) einbauen lassen, hätte ich mMn die Folgekosten "durchreichen können", da die Kosten durch eine nicht mangelfreie Dienstleistung bzw. durch ein nicht mangelfreies Produkt entstanden sind. Natürlich nur Gesetz dem Fall, ich wäre nicht zurüvk zur Wekstatt gekommen.
 
auf reparaturen hat man in der regel 1 jahr gewährleistung, oder warens auch 2 jahre mittlerweile!?

aber in diesem falle kann der "einbauer" schlecht garantie auf mitgebrachte teile geben
worauf du garantie hättest wäre wennn er das ding falsch einbaut, watt weiss ich antriebsriemen läuft falsch herum oder sowas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie immer gilt, die Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann so ziemlich alles oder garnichts abdecken. Wenn also eine "Funktionsgarantie" auf das Teil gegeben wird, so steht in den dazugehörigen Garantiebedingungen (Verkäufer fragen) wie genau diese definiert ist.

Der zweite Punkt wäre die Gewährleistung. Diese gibt es auch auf Reparaturen (12 Monate) und kann bei Gebrauchtartikeln vom Verkäufer ebenfalls auf 12 beschränkt werden.

Hier hätte also, unabhängig von irgendeiner "Funktionsgarantie", die Gewährleistung gegriffen. Denn entweder die Lichtmaschine war schon Anfangs defekt (Gewährleistung Verkäufer + Beweislast beim Verkäufer) ODER wurde durch den Einbau beschädigt (=Gewährleistung Reparaturwerkstatt).

Der Fall das die Lichtmaschine völlig in Ordnung war und auch beim Einbau nicht beschädigt wurde kann natürlich auch vorliegen. In dem Fall liegt die Beweislast (s.o.) zunächst beim Verkäufer/Reparaturwerkstatt.

Der TE hätte also zumindest die ersten 6 Monate keine Probleme zu erwarten.
 
Also könnte er demnach von dem Verkäufer der Lichtmaschine, sollte der keine Gewährleistung ausgeschlossen haben, das Geld für das Abschleppen verlangen können? Demnach könnte er die Kosten für den Einbau einer neuen Lichtmaschine sowie des Abschleppens auf den Verkäufer der defekten Lichtmaschine abgeben?

Ich möchte das halt nur richtig verstehen. Wenn der Mechaniker sagt: Hab alles eingebaut, war in Ordnung, und der Verkäufer sagt: Hat ja immerhin funktioniert, war in Ordnung, wie soll man jetzt noch entscheiden wer "Schuld" ist? Selbst wenn demnach beide ob Garantie oder Gewährleistung ist ja egal innerhalb der 6 Mon. geben würden, beide sehen es ja ein, nur keiner ist Schuld. Und nun?
 
die kosten trägst du selber

der verkäufer muss dir nur n anderes gleichwertiges teil oder kohlen geben


das iss halt das risiki was man eingeht wenn man spart, kann gut gehen kann aber auch wie in diesem fall schlecht gehen

andernfalls sofern du nachweisen könntest das der verkäufer dir wissentlich ein defektes teil verkauft hat dann könntest du evtl die kosten einklagen, aber ehrlich das wird niemand machen
 
Onkelhitman schrieb:
Also könnte er demnach von dem Verkäufer der Lichtmaschine, sollte der keine Gewährleistung ausgeschlossen haben, das Geld für das Abschleppen verlangen können?

Nein, denn Folgekosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Onkelhitman schrieb:
Demnach könnte er die Kosten für den Einbau einer neuen Lichtmaschine sowie des Abschleppens auf den Verkäufer der defekten Lichtmaschine abgeben?

Nein. Der Verkäufer hat eine Lichtmaschine verkauft. Also das Teil als solches. Wenn Du auf dem Schrottplatz Teile besorgst, ist es Dein eigenes Problem wer und wie Du es einbaust. Das Risiko hierfür gehst Du ein, indem Du Teile für den Selbsteinbau kaufst.


Onkelhitman schrieb:
Ich möchte das halt nur richtig verstehen. Wenn der Mechaniker sagt: Hab alles eingebaut, war in Ordnung, und der Verkäufer sagt: Hat ja immerhin funktioniert, war in Ordnung, wie soll man jetzt noch entscheiden wer "Schuld" ist? Selbst wenn demnach beide ob Garantie oder Gewährleistung ist ja egal innerhalb der 6 Mon. geben würden, beide sehen es ja ein, nur keiner ist Schuld. Und nun?

Die Frage ob hier ein Gewährleistungsfall überhaupt vorliegt gilt zu klären. Im Streitfall kann das nur durch ein Gutachten bestätigt bzw. widerlegt werden.
Letzendlich wird der Schwarze Peter hin-und hergeschoben bis durch ein Gutachten/richterliches Urteil der Schuldige gefunden wurde. Ich behaupte mal, dass besonders in der KFZ-Technik (komplexe Elektronik mal außer Acht gelassen) durch technische Gutachten sehr gut erklärt werden können.
 
Folgekosten sind kein Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der Nachlieferung sondern eine davon abgetrennte Schadensersatzforderung. Schadensersatz muss der Verkäufer nur dann leisten, wenn er den Mangel hätte erkennen können.
Wenn also der Verkäufer der LM glaubhaft machen kann das die Lichtmaschine von ihm überprüft wurde, so wäre ein Schadensersatz imo zunächst ausgeschlossen.
Da die Lichtmaschine auch zunächst lief, ist hier davon auszugehen das der Verkäufer den Fehler nicht erkennen konnte (bei ihm lief sie ja schliesslich auch).

Edit: Hier ncoh ein link zu einem Urteil des BGH wo es um Parkett ging:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=44498&linked=pm
 
Nunja, das ist aber ein anderer Sachverhalt als ich ihn schilder. Klar ist, dass er zwei Dinge ja durchaus getan hat, und dass er daher einen Anspruch auf folgendes hat: Eine mangelfreie Ware und eine mangelfreie Installation. Beides hat er bezahlt.

Ist nun die Lichtmaschine kaputt, und er kann deshalb nicht zurück zur Werkstatt, dann muss er das Abschleppen bezahlen und den Neueinbau, bekäme aber die Lichtmaschine ersetzt vom Verkäufer?

Warum bekommt er nicht den (zweiten) Einbau bezahlt? Klar ist, dass er den ersten Einbau selber bezahlen muss, das musste er ja so oder so, dagegen gibt es ja auch nichts einzuwenden. Aber der zweite Einbau und das Abschleppen wären ja nicht nötig gewesen wäre die Lichtmaschine in Ordnung gewesen, oder eben der Einbau ;)

Daher passt das doch nicht so gaaaanz mit euren Beispielen.

Nein, denn Folgekosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Das bedeutet ich verkaufe ein Waffeleisen mit Funktionsgarantie, es brennt beim Käufer die Sicherung weg, und ich als Verkäufer muss ihm ein neues Waffeleisen kaufen, aber dass seine Leitung in der Wand im Eimer ist, und die Sicherung weg ist, dafür muss er selber sorgen?

Tut mir Leid, mögen für euch banale Fragen sein, oder auch dumm erscheinen, ich möchte es wirklich nur begreifen wieso keiner haftbar zu machen ist. Denn in dem Falle kann jeder immer alles abstreiten und man bleibt immer auf den Kosten sitzen.
 
du verwechselst das ein wenig

nehmen wir an du lässt alles bei einer werkstatt machen dann muss die dir die gewährleistung auf ihre erbachte lesitung + das teil geben

bringts du das teil mit geben die nur gewähr auf den einbau nicht auf das teil, gewähr auf das teil hast du da wo dus gekauft hast

die 2 haben aber miteinander nichts zu tun jede rhat seine arbeit gemacht und du kannst vom verkäufer wegen dem defeken teil nicht die erstattung der umbaukosten verlangen


ich sags nochmal wenn man da halt spar hat man das risiko persönliches pech zu haben
 
die 2 haben aber miteinander nichts zu tun jede rhat seine arbeit gemacht und du kannst vom verkäufer wegen dem defeken teil nicht die erstattung der umbaukosten verlangen
Demnach kann ich auch nicht bei einem Defekt des Teiles bei nur einer Werkstatt verlangen, dass sie das Teil umbauen. Die sagen dann: "Unser Einbau war ja in Ordnung, daran gibt es nichts zu bemängeln, die Lichtmaschine war scheinbar kaputt." Dann bekommst du ne neue Lichtmaschine, und den neuen Einbau musst du nochmal bezahlen, eben weil der Einbau ja in Ordnung war. Ist doch genau dasselbe Problem.
 
jaa genauso

was kann denn die werkstatt dafür das DEIN mitgebrachtes teil defekt ist?!?!?!?

du müsstest oder könntest die kosten beim verkäufer einklagen, der kann da aber auch nix für ausser er wusste das das teil defekt ist
wird aber unmöglich das zu beweisen!!!!
 
@lalas

Die von dir zitierte Entscheidung ist nicht mehr aktuell. Der EuGH hat die Auslegung des BGH eindeutig für nicht vereinbar mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie gerügt.

Der Verkäufer muss grundsätzlich bei Lieferung einer mangelhaften Sache, die für den Einbau bestimmt ist und bestimmungsgemäß eingebaut wurde, alles tun, was notwendig ist um einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Das umfasst auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sachen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Mit sonstigen Mangelfolgeschäden (@Onkelhitman) hat die Problematik nichts zu tun. Diese sind tatsächlich nur dann zu ersetzen, wenn der Verkäufer schuldhaft geliefert hat.
 
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