michimii
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 2.155
Liebe Gemeinde,
hoffe hier ein kundiges Mitglied zu finden welches mir in meiner Angelegenheit evtl helfen kann.
Im November 2013 habe ich mir via www.notebooksbilliger.de das Sony Xperia ZL gekauft. Dieses ist mir zur Weihnachtszeit aus der Jackentasche gefallen und hat oben links einen Riss im Display erhalten (Foto kann ich aktuell nicht machen da das Geraet beim Haendler ist). Der Riss war evtl einen Zentimeter lang und war soweit oben, das er am Display an sich nicht zu sehen war. Hab das mal im Foto gelb nachgezeichnet.
Da das Geraet weiterhin problemlos lief und ich keine Geraeteversicherung abgeschlossen habe, habe ich das so in Kauf genommen.
Drei Monate spaeter, Ende Maerz, hatte das Geraet mehrere Aussetzer und ich habe es zur Reparatur zum Haendler bzw. dessen Servicepartner geschickt. Nach einer Woche kam das Geraet mit der Nachricht zurueck, dass ein Platinenschaden vorliegt und eine Reparatur unwirtschaftlich waere. Nach einem Telefonat mit den Leuten von notebooksbilliger sollte ich das Geraet direkt dort hinschicken, damit sich die Techniker das dort noch einmal anschauen koennen.
Heute habe ich eine Email mit folgendem Inhalt erhalten: "Sehr geehrter Herr Minz,
Das Gerät weist eine mechanische Beschädigung in Form eines Displaybruchs auf. Nach Rücksprache mit w-support.com sind Teilreparaturen nicht möglich, weshalb eine Reparatur im Rahmen der Garantie und Gewährleistung nicht möglich ist."
Kann von Euch jemand etwas mit dieser Aussage anfangen? Weshalb soll aufgrund des Risses im Display keine Reparatur moeglich sein und die Garantie somit auch nicht? Wobei mir der Riss ja an sich egal ist und das Geraet ueber Monate trotz dessen lief.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Platinenschaden von dem Monate vorher geschehenen Sturz kommt? Wie anwendbar ist in so einem Fall die Aussage (falls sie es ueberhaupt ist) , dass ein Smartphone auch mal runterfallen duerfen muss?
Da alles im Rahmen der ersten sechs Monate passiert ist, frage ich mich zudem, inwiefern ich mich auf Paragraph 476 BGB "Beweislastumkehr" berufen kann? Habt ihr denn aehnliche Erfahrungen gemacht bzw. koennt ihr mir weitere Vorgehensweisen empfehlen? Sollte ich die Sache als abgehakt sehn da ich eh den Kuerzeren ziehen werde? Ehrlich gesagt wuerde ich das sogar, wenn der Defekt unmittelbar mit dem Sturz in Verbindung zu bringen waere. Da er es aber nicht ist, tu ich mich echt schwer damit und bitte um euren Rat.
Fuer moegliche Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Viele Gruesse
hoffe hier ein kundiges Mitglied zu finden welches mir in meiner Angelegenheit evtl helfen kann.
Im November 2013 habe ich mir via www.notebooksbilliger.de das Sony Xperia ZL gekauft. Dieses ist mir zur Weihnachtszeit aus der Jackentasche gefallen und hat oben links einen Riss im Display erhalten (Foto kann ich aktuell nicht machen da das Geraet beim Haendler ist). Der Riss war evtl einen Zentimeter lang und war soweit oben, das er am Display an sich nicht zu sehen war. Hab das mal im Foto gelb nachgezeichnet.
Da das Geraet weiterhin problemlos lief und ich keine Geraeteversicherung abgeschlossen habe, habe ich das so in Kauf genommen.
Drei Monate spaeter, Ende Maerz, hatte das Geraet mehrere Aussetzer und ich habe es zur Reparatur zum Haendler bzw. dessen Servicepartner geschickt. Nach einer Woche kam das Geraet mit der Nachricht zurueck, dass ein Platinenschaden vorliegt und eine Reparatur unwirtschaftlich waere. Nach einem Telefonat mit den Leuten von notebooksbilliger sollte ich das Geraet direkt dort hinschicken, damit sich die Techniker das dort noch einmal anschauen koennen.
Heute habe ich eine Email mit folgendem Inhalt erhalten: "Sehr geehrter Herr Minz,
Das Gerät weist eine mechanische Beschädigung in Form eines Displaybruchs auf. Nach Rücksprache mit w-support.com sind Teilreparaturen nicht möglich, weshalb eine Reparatur im Rahmen der Garantie und Gewährleistung nicht möglich ist."
Kann von Euch jemand etwas mit dieser Aussage anfangen? Weshalb soll aufgrund des Risses im Display keine Reparatur moeglich sein und die Garantie somit auch nicht? Wobei mir der Riss ja an sich egal ist und das Geraet ueber Monate trotz dessen lief.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Platinenschaden von dem Monate vorher geschehenen Sturz kommt? Wie anwendbar ist in so einem Fall die Aussage (falls sie es ueberhaupt ist) , dass ein Smartphone auch mal runterfallen duerfen muss?
Da alles im Rahmen der ersten sechs Monate passiert ist, frage ich mich zudem, inwiefern ich mich auf Paragraph 476 BGB "Beweislastumkehr" berufen kann? Habt ihr denn aehnliche Erfahrungen gemacht bzw. koennt ihr mir weitere Vorgehensweisen empfehlen? Sollte ich die Sache als abgehakt sehn da ich eh den Kuerzeren ziehen werde? Ehrlich gesagt wuerde ich das sogar, wenn der Defekt unmittelbar mit dem Sturz in Verbindung zu bringen waere. Da er es aber nicht ist, tu ich mich echt schwer damit und bitte um euren Rat.
Fuer moegliche Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Viele Gruesse