Der eBay Käufer behauptet, das erworbene Gerät sei defekt. Wie geht man optimal vor?

lordZ

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Guten Abend liebe eBay Fachmänner! :)

Ich hab aktuell das Problem, dass ich auf eBay meinen alten CRT Monitor verkauft habe und nun behauptet der Käufer, dass der Monitor nicht funktioniert. :(

Unabhängig von irgendwelchen Klauseln, welche angeblich die Gewährleistung und Rücknahme ausschließen (schließlich kann ja afaik niemand sagen, ob das rechtlich korrekt ist oder nicht) würde ich nun sehr gerne wissen, wie ich mich mit dem Käufer einigen kann.

Es sollte ja hoffentlich auch für den Fall, dass ein Gerät auf dem Transportweg kaputt gegangen ist, eine Möglichkeit geben, dass beide Parteien mit positiver Bewertung aus der Sache herausgehen.

Ich kann es mir zwar absolut nicht vorstellen, wie das passieren konnte, denn so wie ich den Monitor verpackt habe, hätte er eigentlich auch einen Bombenangriff heil überstehen sollen, aber was solls ...

Bitte dringend um eure Hilfe! Danke im Voraus! :cool_alt:

Viele Grüße,
lordZ
 
Kannst Du belegen (Zeugen?), dass der Monitor vor Versand in Ordnung war?

Welche Beschädigungen sollen vorliegen?

War der Versand versichert?

Wann und im Beisein welcher Zeugen ist der Defekt festgestellt worden?

Ist für den Monitor noch Gewährleistung oder Garantie gültig?
 
Wenn es nen "alten CRT Monitor" ist, wird wohl kaum noch Garantie oder Gewährleistung drauf sein, außer er hat dem Käufer eine von sich aus gewährt. (Was aber wohl niemand macht).

Die Punkte wären Interessant zu wissen.

Auf alle Fälle mal Ebay einschalten und denen das ganze schildern und belegen, das das Gerät völlig ok war. Es gibt leider immer mehr Ebay-Heinis die schnell mal behaupten, Ware ist defekt, mag mein Geld wieder haben. Wenn der Käufer mit der Masche schon bekannt war, dann um so besser für dich.
 
Ok, Gewährleistung vielleicht nicht. ;)

Es soll ja durchaus Geräte mit 5 Jahren Garantie gegeben haben, drum die Frage. :)
 
Vielen Dank für die schnelle Reaktion! :)

Da ich den Monitor bis zum Verkauf @ eBay verwendet habe, kann so ziemlich jeder der mich kennt (bzw. jeder der mich gut genug kennt um in mein Home zu dürfen) das bezeugen. Alleine meine Familie sind schonmal 3 Leute. :)

Der Monitor zeigt kein Bild. Die LED leuchtet zwar, wenn man ihn einschaltet, aber wie gesagt kein Bild. :(

Versand war nicht versichtert (es ging ja auch nicht um viel Geld)

Zeugen für den Defekt kann ich natürlich per eMail nachfragen - wird aber imho mal vorerst nichts daran ändern, wenn der Käufer sich das von seinen Freunden "bezeugen" lässt und mich dann per Mail darüber in Kenntnis setzt.

Keine Gewährleistung/Garantie mehr drauf. Hatte damals 3 Jahre (Hyundai typisch) ;)

Ralf B. schrieb:
Es gibt leider immer mehr Ebay-Heinis die schnell mal behaupten, Ware ist defekt, mag mein Geld wieder haben. Wenn der Käufer mit der Masche schon bekannt war, dann um so besser für dich.
Davor will ich mich natürlich auch schützen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann soll der Käufer den Rechner mal nachsehen, evtl geht er im DOS Modus doch, nur unter Windows ist evtl eine zu hohe Auflösung eingestellt, die der Monitor nicht packt, deshalb kein Bild. Wenn beim Start das Bios sichtbar ist, wird der Moni auch nicht defekt sein. An einem anderen PC testen würde ich auch noch vorschlagen.
 
An mehreren PCs hat er schon getestet. DOS- oder Bios kann ich nochmal nachfragen, wobei es fraglich ist, denn es kommt auch das OSD Menü nicht. :(

/edit: Ich habe jetzt mal an ebay ein E-Mail geschrieben, mal sehen, was die dazu sagen!

Falls ihr noch Tipps für mich habt ... Bitte, Danke! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Versand nicht versichert war und der Monitor defekt angekommen ist, dann lass ihn Dir zurückschicken und überweis ihm (nach Erhalt) das Geld zurück. Ohne versicherten Versand bist Du bei Transportschäden gelackmeiert...

eBay wird vermutlich gar nichts machen, da die nichts mit dem Kauf am Hut haben und schon gar nicht mit irgendwelchen Schäden.
 
Ohne versicherten Versand bist Du bei Transportschäden gelackmeiert...
Falsch. Der Versand ist nur ein Service welchen der Verkäufer dem Käufer anbietet.
Übergang der Haftung ist der Moment wenn die Ware die Hand des Verkäufers verlässt.
 
... vorausgesetzt bei eBay gilt als Standardklausel der Incoterm "EXW" ... ? :)
 
@gaunt: Du hast natürlich rein rechtlich gesehen recht. Aber: Wenn der Transport nicht versichert war, dann kann man auch keinen Transportschaden geltend machen. Da in punkto Defekt im Endeffekt Aussage gegen Aussage steht (der eine sagt, es hat funktioniert, der andere sagt, es funktioniert nicht), ist der Versender der Gelackmeierte. Der Gefahrenübergang ist dabei irrelevant. ;)
 
lordZ.
EXW is das ab lager oder was war das?

Diese incoterms gelten imo nur bei Unternehmen, nicht aber privaten Verkäufen. KAnn aber auch sein, dass ich mich irre...
 
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