Adam_Smith
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 1.548
@keshkau
Vordergründig scheint es wirklich so, dass die EU die Vorratsdatenspeicherung speziell wegen schweren Verbrechen eingeführt hat. Allerdings gibt der Nachsatz des von dir zitierten Artikel 1 ja auch vor, dass nationales Recht definiert, wann die Daten genutzt werden dürfen.
In Deutschland ist es seid Jahren nationales Recht, dass Verbindungsdaten (IP Adressen) auch genutzt werden dürfen um Beispielsweise Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen...
Also geht dies durchaus auch mit den Forderungen der EU Konform.
Vordergründig scheint es wirklich so, dass die EU die Vorratsdatenspeicherung speziell wegen schweren Verbrechen eingeführt hat. Allerdings gibt der Nachsatz des von dir zitierten Artikel 1 ja auch vor, dass nationales Recht definiert, wann die Daten genutzt werden dürfen.
In Deutschland ist es seid Jahren nationales Recht, dass Verbindungsdaten (IP Adressen) auch genutzt werden dürfen um Beispielsweise Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen...
Also geht dies durchaus auch mit den Forderungen der EU Konform.