Noch mal zur Onlinedurchsuchung:
a)
es wurde zwischendurch mal behauptet, dass diese ja staatlich (richterlich) kontrolliert würde. So ist das bei dem Bundestrojaner aber nicht gedacht. Bei diesem sollen die Onlinedurchsuchungen auch ohne richterliche Genehmigung erlaubt sein.
b)
Der Grund, warum Adam_Smith nur Gegner des Trojaners gefunden hat ist relativ einfach zu erläutern: Er hat im Internet nach einer bestimmten Gruppe gesucht und diese gefunden.
Wenn ich durch ein Altersheim gehe und frage, ob auch alle Rentner für eine Rentenerhöhung sind, werde ich wohl kaum ein anderes Ergebnis erhalten, als *Ja*. Ebenso werden die wenigsten, die sich mit der Problematik der Onlinedurchsuchung ernsthaft beschäftigen (also nicht nur Parolen nachbrüllen), intelligent genug sein zu erkennen, dass dies, auch wenn man sich wissentlich nichts zu schulden hat kommen lassen, einen wesentlichen Einschnitt in die Privatsphäre bedeutet.
Auch das Mehr an Sicherheit ist zu bezweifeln. Bei der Gerichtsverhandlung zum Vorgehen von NRW wurde ausdrücklich gesagt, dass ein solches Verfahren wahrscheinlich nur 2 oder 3 mal im Jahr zur Anwendung käme. Wenn wir jetzt mal annehmen, dass 10% (eine hoch gegriffene Zahl, wenn man betrachtet, wie viele Fehleischätzungen es z.B. bei Telefonabhörungen gibt) der Überprüften wirklich etwas illegales, das es rechtfertigt die Privatsphäre anderer Menschen zu verletzen (z.B. (Massen-)Mord), vorhaben, kämen wir auf 1 Fall in 4 Jahren. Bei diesem einen Fall könnte es aber auch gut möglich sein, dass er durch andere Methoden aufgedeckt werden kann, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Onlinedurchsuchung zur Sicherheit beiträgt, bzw. in welchen Maßen sie beiträgt, erheblich abnimmt. Dazu kommen dann auch noch technische Probleme (Trojaner wird zufällig im Internetcafe installiert oder so), die die Erfolgsrate noch weiter senken.
c)
die von Adam_Smith kritisierten Medien wie StudiVZ usw. asieren auf freiwilligen Eintragungen der Nutzer. Ein Bundestrojaner würde unbemerkt und unfreiwillig Daten sammeln.
d)
Der Bundestrojaner soll zur Terrorbekämpfung dienen, doch wird dieser Begriff durch jüngere Vorfälle (so einige seit dem 11.09.2001), oftmals missverstanden als islamistischen terrorismus. Auch andere *Terrorakte*, die wir u.U. gar nicht als solche sehen, zählen mit dazu. So sind wahscheinlich alle Verfassungsfeindlichen Organisationen Terroristen und streng genommen zählte dann auch unser Freund, der Peter, dazu, da er die derzeitige Form der Verfassung zum Negativen des Schutzes der Privatsphäre ändern will.
zum Video:
Dieses Video zeigt in keiner Weise, wie schlecht die politische (Legislative und Judikative) unseres Staates ist, sondern, dass es an der Aufsführung der Gesetze (Exekutive) hapert. Der Anwalt kann sich ja auch nur auf das geltende Recht berufen. Der einzige Kritikpunkt an der Gesetzgebung wird in einem kleinen Abschnitt über die Onlinedurchsuchung in NRW, die laut ihm nicht praktiziert wird, deutlich.
und jetzt auch noch mal etwas ganz allgemein zu dem Thema:
Man könnte sich hier stundenlang darüber streiten, ob einem das Mü an Sicherheit, oder seine Privatsphäre wichtiger ist. Das ist eben alles eine subjektive Einstellung.
a)
es wurde zwischendurch mal behauptet, dass diese ja staatlich (richterlich) kontrolliert würde. So ist das bei dem Bundestrojaner aber nicht gedacht. Bei diesem sollen die Onlinedurchsuchungen auch ohne richterliche Genehmigung erlaubt sein.
b)
Der Grund, warum Adam_Smith nur Gegner des Trojaners gefunden hat ist relativ einfach zu erläutern: Er hat im Internet nach einer bestimmten Gruppe gesucht und diese gefunden.
Wenn ich durch ein Altersheim gehe und frage, ob auch alle Rentner für eine Rentenerhöhung sind, werde ich wohl kaum ein anderes Ergebnis erhalten, als *Ja*. Ebenso werden die wenigsten, die sich mit der Problematik der Onlinedurchsuchung ernsthaft beschäftigen (also nicht nur Parolen nachbrüllen), intelligent genug sein zu erkennen, dass dies, auch wenn man sich wissentlich nichts zu schulden hat kommen lassen, einen wesentlichen Einschnitt in die Privatsphäre bedeutet.
Auch das Mehr an Sicherheit ist zu bezweifeln. Bei der Gerichtsverhandlung zum Vorgehen von NRW wurde ausdrücklich gesagt, dass ein solches Verfahren wahrscheinlich nur 2 oder 3 mal im Jahr zur Anwendung käme. Wenn wir jetzt mal annehmen, dass 10% (eine hoch gegriffene Zahl, wenn man betrachtet, wie viele Fehleischätzungen es z.B. bei Telefonabhörungen gibt) der Überprüften wirklich etwas illegales, das es rechtfertigt die Privatsphäre anderer Menschen zu verletzen (z.B. (Massen-)Mord), vorhaben, kämen wir auf 1 Fall in 4 Jahren. Bei diesem einen Fall könnte es aber auch gut möglich sein, dass er durch andere Methoden aufgedeckt werden kann, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Onlinedurchsuchung zur Sicherheit beiträgt, bzw. in welchen Maßen sie beiträgt, erheblich abnimmt. Dazu kommen dann auch noch technische Probleme (Trojaner wird zufällig im Internetcafe installiert oder so), die die Erfolgsrate noch weiter senken.
c)
die von Adam_Smith kritisierten Medien wie StudiVZ usw. asieren auf freiwilligen Eintragungen der Nutzer. Ein Bundestrojaner würde unbemerkt und unfreiwillig Daten sammeln.
d)
Der Bundestrojaner soll zur Terrorbekämpfung dienen, doch wird dieser Begriff durch jüngere Vorfälle (so einige seit dem 11.09.2001), oftmals missverstanden als islamistischen terrorismus. Auch andere *Terrorakte*, die wir u.U. gar nicht als solche sehen, zählen mit dazu. So sind wahscheinlich alle Verfassungsfeindlichen Organisationen Terroristen und streng genommen zählte dann auch unser Freund, der Peter, dazu, da er die derzeitige Form der Verfassung zum Negativen des Schutzes der Privatsphäre ändern will.
zum Video:
Dieses Video zeigt in keiner Weise, wie schlecht die politische (Legislative und Judikative) unseres Staates ist, sondern, dass es an der Aufsführung der Gesetze (Exekutive) hapert. Der Anwalt kann sich ja auch nur auf das geltende Recht berufen. Der einzige Kritikpunkt an der Gesetzgebung wird in einem kleinen Abschnitt über die Onlinedurchsuchung in NRW, die laut ihm nicht praktiziert wird, deutlich.
und jetzt auch noch mal etwas ganz allgemein zu dem Thema:
Man könnte sich hier stundenlang darüber streiten, ob einem das Mü an Sicherheit, oder seine Privatsphäre wichtiger ist. Das ist eben alles eine subjektive Einstellung.