DHL Paket Versicherung Schadensanzeige

Frokon

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Servus

ich hab von Österreich ein Paket nach Deutschland verschickt (Von Privatperson zu Privatperson). Im Paket war ein Elektromotor und eine Platine drin. Das Paket kam erst nach 7 Werktagen an und sowohl die Platine als auch der Motor sind kaputt. (Die Überprüfung erfolgte durch meinen Vater er ist Elektriker).

Das Paket war relativ schwer (ca. 18 Kg) und ich hab den Motor an meinen Vater verschickt. Jetzt bin ich in Deutschland und würde gerne bei DHL eine Schadensanzeige angeben.

Das Paket war definitiv ordnungsgemäß verpackt (Luftpolster, Folien, Zeitungen etc.) und der Motor hat in Österreich funktioniert.

Meine Frage wie prüft DHL im Nachhinein ob das Paket ordnungsgemäß verpackt ist oder der Artikel vor dem Versand funktionierte?

Als Zeugen kann ich meinen Freund angeben. Er hat mir beim Ausbau des Motors geholfen und gesehen, dass dieser funktionierte.

Ich würde gerne den vollen Versicherungsbeitrag von 500€ zurückerstattet bekommen und werde in Zukunft dieses Unternehmen NIE beauftragen.
 
war das Paket denn offensichtlich beschädigt? dann hätte der Empfänger das
a) vermerken lassen sollen
b) die Annahme verweigern sollen
 
Eben und außerdem gibt es Verpackungsrichtlinien von DHL die eben vorschreiben wie eine Verpackung beschaffen sein muss und ob Luftpolster, Folien und Zeitungen bei einem 18kg schweren Motor reicht um diese zu erfüllen? Der zerdrückt die Luftpolster doch und zerknüllte Zeitung ist als Aufpralldämpfer bei dem Gewicht auch wertlos, Styroporchips wären hier besser geeignet gewesen.

In den DHL Verpackungszertifizierung wird für den nationalen Versand übrigens eine Fallhöhe von 60cm, bei Gütern von denen eine Gefahr für andere Sendungen ausgeht von 80cm genannt die die Produkte in den Verpackungen überstehen können müssen. Verkaufsverpackungen alleine ohne Umverpackung sind übrigens meisten nicht für den Postversand geeignet, schon wegen dieser Klausel:
 
Ganz einfach du hast dies schlecht verpackt!
Wie willst du beweisen, dass der Schaden während dem Transport passiert ist ?
 
Ja eine Fallhöhe von 60cm bei 18kg Verpackungstechnisch abzudecken ist sicher nicht einfach. Nur warum soll der Kunde das beweisen müssen?

Laut Ablauf bei DHL solltest du das machen:

Oft ist von außen alles in Ordnung, aber der Inhalt des Pakets ist durch schlechte Handhabe kaputtgegangen. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Schadensanzeige, die man auf der Website von DHL herunterladen kann, ausfüllen. Daraufhin geben Sie das Formular, sämtliche Verpackungsinhalte wie Polsterfolie sowie das beschädigte Paket in einer Postfiliale ab, das anschließend an die Verpackungsprüfungsstelle gesendet wird.

Danach kann man immernoch weitersehen... Ohne Begründung von DHL lohnt es sich nicht darüber nachzudenken was man dagegen einbringen kann.
 
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Ja, verstehe ich auch nicht. Hier wird von Vielen immer dazu geraten, dass der Kunde, der regelmäßige sowieso keine Ahnung hat und nicht vom Fach ist, alles erledigen soll - anstatt das dem fachkundigen und gewerblichen Verkäufer erledigen zu lassen, für den das bereits aufgrund dieser Eigenschaft zu seiner Expertise gehört.
 
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Und wen siehst Du bei einem Verkauf zwischen Vater und Sohn (Privatverkauf)
Idon schrieb:
anstatt das dem fachkundigen und gewerblichen Verkäufer erledigen zu lassen
als Fachkundigen?
Frokon schrieb:
Das Paket war relativ schwer (ca. 18 Kg) und ich hab den Motor an meinen Vater verschickt.
@TE
Warum hast Du das Teil nicht einfach in den Kofferraum gelegt als Du dahin gefahren bist?
 
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Wie bereits erwähnt, melde den Schaden und schau was passiert.
Meine Meinung basierend auf Erfahrungen als Absender mit diversen Frachtführern:
Wenn ein 18kg Paket aus xxx cm runter fällt, bleibt Kartonage auf keine Fall ungeschädigt.
Man hätte am Umkarton - sofern es nicht in einer Holz-Transportkiste war - also definitiv am Paket Schäden erkennen müssen.
Ich gehe eher nicht davon aus dass DHL dir etwas auszahlen wird, aber probiers halt.

Bedenke dass du als Versender in Österreich die Reklamation einreichen musst.
 
werkam schrieb:
als Fachkundigen?

Der TE ist Kunde eines Versanddienstleisters, dieser ist der Fachkundige. Man kann z.B. auch Aussagen von Mitarbeitern bei der Abgabe geltend machen, da diese auch Anmerken müssen ob die Verpackung in Ordnung ist. Dafür wären natürlich Zeugen bei der Abgabe gut.

Trotzdem muss man erstmal die Ablehnungsbegründung einholen und den normalen Weg beschreiten.
 
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Hast besser gelesen als ich, bei mir im Kopf war es der Verkauf selbst zwischen den beiden Parteien, an den Verkäufer der Paketmarke habe ich nicht gedacht. Sorry :schluck:
 
Die Postmitarbeiter können doch nur das beurteilen, was augenscheinlich ist und da endet der Mitarbeiterblick an der äußeren Kartonoberfläche und wenn beim Anfassen nichts hörbar scheppert, dann ist das schon das Ende der machbaren Prüfung.
Der TE schreibt nichts von mechanischer Kaputtheit, weshalb ich von einem Elektronikdefekt ausgehe.

Meine Frage wie prüft DHL im Nachhinein ob das Paket ordnungsgemäß verpackt ist oder der Artikel vor dem Versand funktionierte?
Prüfen im Sinne von nachfragen und Fotos/Erklärungen anfordern auf jeden Fall.
 
werkam schrieb:
Und wen siehst Du bei einem Verkauf zwischen Vater und Sohn (Privatverkauf)

als Fachkundigen?
[...]

Den Transportdienstleister, der die Paketmarke und die Transportdienstleistung verkauft hat.

Edit: Sorry, @hallo7 hat das ja bereits klargestellt. Ich hätte den Thread ebenfalls aufmerksamer lesen sollen. :D
 
So ist das halt mit dem Lesen, entweder man kanns oder nicht, man lernt ja nie aus. :schluck:
 
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Weil es wahrscheinlich auch hier gut rein passt, mach ich nicht extra einen neuen Fred auf.

Ich hatte übers Internet einen Laptop privat verkauft und als versichertes Paket versandt. Das Paket samt Inhalt wurde auf dem Versandweg beschädigt. Dies wurde auch beim Empfang vermerkt. Bilder habe ich keine, nur die Info wegen der Beschädigung.

Heute habe ich eine Mitteilung vom Kundenservice bekommen, dass der entstandene Schaden nicht erstattet wird. Das Paket habe zu wenig federndes Material enthalten, um den Inhalt sicher zu schützen. Auch die Außenverpackung reiche nicht für einen zuverlässigen Schutz aus. Laut Empfänger war das Paket jedoch gut verpackt. (Der Laptop befand sich in seiner OVP und war in der Umverpackung von vier Seiten mit Luftpolsterkissen straff fixiert. Stirnseitig hatte die OVP auf beiden Seiten jeweils ein bis zwei Fingerbreit Spiel. Dem habe ich keine weitere Bedeutung zugemessen; hätte aber vermutlich auch nichts gerettet. Gewogen habe ich das Paket nicht, schätze jedoch das Gewicht auf nicht mehr als 2 bis 2,2 kg - Laptop selbst 1,45 kg. Die Umverpackung war ein für den Online-Handel typischer Karton(1-wellig), in dem ich zuvor auch einen Laptop erhalten habe.))

Solange DHL der Meinung ist, dass die Verpackung unzureichend war, bin ich wahrscheinlich gegenüber dem Käufer in der Haftung und muss den gezahlten Betrag(ungefähr 400€) wohl zurückerstatten.:rolleyes:

Man bittet um mein Verständnis^^

Ist das nur eine erste Abwehrreaktion oder muss ich das jetzt so hinnehmen? Welche Möglichkeiten(lohnt sich ein Anwalt?) habe ich noch, den Schaden ersetzt zu bekommen? Was passiert jetzt eigentlich mit dem Paket? RS-Versicherung habe ich keine
 
Warum solltest du das jetzt so hinnehmen müssen? Ist DHL Gott?

Hast du denen denn schon das geschrieben, was du uns geschrieben hast? Hast du eine Aussage von dem Käufer schriftlich, die du DHL vorgelegt hast?
 
Idon schrieb:
Sie scheinen sich zumindest dafür zu halten. :rolleyes:
Die Quintessenz der Haftungsrichtlinien ist ja, daß die Ware so verpackt sein muß, daß eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. Folglich ist mit dem Eintritt einer Beschädigung der Beweis erbracht, daß die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war. Und DHL sieht sich erstmal aus der Haftung draußen.

Mir ist kein Fall bekannt, in dem DHL freiwillig die Haftung, für die man ja beim Versand zahlt, übernommen hätte.
Mir sind dagegen etliche Fälle bekannt, in denen DHL ganz plötzlich doch haften und zahlen wollte, nachdem sie verklagt wurden.

Tut zwar wenig zur Sache, war aber ein Gipfel der Dreistigkeit, der mir mal passiert ist: Repariertes Notebook in OVP an mich verschickt. Inhalt fotografisch und mit Zeugen dokumentiert. Bekommen hab ich die OVP mit (zu wenig) Gewichten drin. Selbst über das Gesamtgewicht der Sendung war nachvollziehbar, daß der Inhalt auf dem Transportweg entnommen worden war. Die Klebebänder waren sauber aufgeschnitten und mit Klebeband anderer Farbe überklebt.
Also gleich mit dem Karton zur Polizei und Anzeige erstattet. Direkt danach Schadensanzeige bei DHL.
Ergebnis: DHL verweigert die Haftung, weil ich ihnen den Karton nicht zur Prüfung zur Verfügung stellen konnte, nachdem die Polizei diesen bei Anzeigeerstattung sichergestellt hatte. Der mehrfache Hinweis auf ebendiese Sicherstellung samt Aktenzeichen war DHL so lange egal, bis die Klage zugestellt war. Genau da haben sie den Schaden dann doch bezahlt.
Theoretisch sollte doch auch nachvollziehbar sein, wo auf dem Transportweg der Inhalt entnommen wurde. Oder werden die Sendungen in den Paketzentren nicht nochmal gewogen, sondern nur gescannt?
 
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endanwender schrieb:
Solange DHL der Meinung ist, dass die Verpackung unzureichend war, bin ich wahrscheinlich gegenüber dem Käufer in der Haftung und muss den gezahlten Betrag(ungefähr 400€) wohl zurückerstatten.:rolleyes:
Also theoretisch haftet bei Privatverkäufen der Käufer beim Versand:
endanwender schrieb:
Laut Empfänger war das Paket jedoch gut verpackt.
 
"Das Paket war relativ schwer (ca. 18 Kg)

Das Paket war definitiv ordnungsgemäß verpackt (Luftpolster, Folien, Zeitungen etc.)
"

Das klingt leider nicht nach ordnungsgemäß verpackt für mich.
Ist der Motor in einer Styroporform drinne im Karton ja, ist der auf einer kleinen Palette ja, in einer kleinen stabilen Kiste dann auch ja.

In einem Karton verpackt mit Luftpolster, Folien, Zeitungen und anderen gerümpel nein.
Immerhin sind das 18Kilo die machen so lapidares Zeug kaputt, auch wenn das im ersten Moment stabil erscheint.
 
HyperSnap schrieb:
Das mit dem Motor war letztes Jahr, jetzt geht es um etwas anderes:
endanwender schrieb:
Weil es wahrscheinlich auch hier gut rein passt, mach ich nicht extra einen neuen Fred auf.

Ich hatte übers Internet einen Laptop
 
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