DHL: Sendung beschädigt, Haftung und Auskünfte werden verweigert

Opa Hermie

Captain
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Hallo zusammen,

ich habe gerade große Probleme mit DHL. :grr:
Ausgangssituation: Artikel von privat gekauft, wurde mit DHL versandt und beim Transport beschädigt (Totalschaden). Der Verkäufer verweist mich an DHL, dort den Schaden zu reklamieren, was umgehend gemacht wurde.
Dazu füllt man einen Ausdruck zur Schadensanzeige aus und gibt diese zusammen mit der Sendung in der nächsten Filiale ab, die leiten das dann zur Begutachtungsstelle weiter.
Eine Antwort bekommt man wohl nicht, weil man zwar der Geschädigte ist, aber Auftragnehmer ist ja der Absender - der sich um nichts weiter kümmern muss, er hat keinen Schaden und mangels Sendung könnte er es eh nicht belegen.

Jetzt das Problem:
  • Man bekommt bei der Einlieferung des beschädigten Paketes keine Quittung, die zweite Ausfertigung der Schadensanzeige wird vom Personal nicht unterschrieben o.ä., Link zum PDF
  • Man bekommt keine Auskunft darüber, ob Haftung übernommen wird oder nicht, weil man nicht der Absender ist - ich kann meine Schadensersatzansprüche an den Verkäufer also nicht stellen, weil mir nicht bekannt ist, ob DHL die Haftung wegen schlechter Verpackung abgelehnt hat oder er eine Erstattung erhalten hat.
  • Eigentlich sollte das kaputte Paket nach Begutachtung zu mir zurückgeschickt werden, was laut Sendungsverfolgung aber nicht der Fall ist: Es wurde "kontaktlos" zugestellt, an wen auch immer, zu der Uhrzeit war ich garantiert nicht zuhause.
  • Nachgefragt habe ich mehrfach telefonisch, per Mail und in der Filiale, blieb alles ergebnislos. Die Mitarbeiterin der Filiale hat durch die Blume geäußert, dass solche Fälle häufig im Sand verlaufen. :freak:
Ich habe also praktisch keine Handhabe, bleibt mir nur der Gang zum Anwalt?
Dass DHL ein Drecksladen ist, war mir klar, aber dieses Gemauere werde ich mir nicht gefallen lassen.
 
Hilfe vom Verkäufer erhalte ich keine, er will den Schaden ohnehin nicht übernehmen.

Der Verkäufer behauptet, er habe das Paket korrekt verpackt. Hat er meiner Meinung nicht, und was ich so zu dem Thema lesen konnte, lehnt DHL Schadensersatzansprüche zu ca. 95% ab, weil die Verpackungen praktisch nie den Anforderungen entsprechen (muss Stürze aus 1 oder 2m Höhe aushalten usw.).
 
Warum ist darum DHL ein Drecksladen? Der Verkäufer muss sich kümmern. Nicht Du. Du hast keinen Vertrag mit DHL. Und wenn der Verkäufer die Sache unsachgemäß verpackt hat, dann muss er das mit DHL klären. Nicht Du.
 
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@Opa Hermie

Naja, der Verkäufer kann durchaus verpflichtet sein, dir mitzuteilen, was DHL ihm an Auskünften gibt oder diesbezüglich gar mitzuwirken. Es gibt aus Verträgen auch Nebenpflichten.

Hast du Fotos von der Verpackung etc.? Oder gar mit Zeugen ausgepackt?
 
Du hattest anscheinend noch keine Reklamation beim Versand. Oder einen kulanten Absender.
Ich konnte es auch nicht glauben, aber die Rennerei hat erstmal der Paketempfänger, dieser muss die Schadensanzeige ausfüllen und das Paket abgeben.
Dass mir keine Auskünfte zum Status erteilt werden, sondern nur dem Absender (weil dieser hat ja DHL mit dem Versand beauftragt und bezahlt), habe ich heute sogar schriftlich bekommen.

Bilder vom Schaden und Verpackung+Inhalt habe ich natürlich gemacht, weil ich das zunächst über den Käuferschutz laufen lassen wollte; wurde mir aber verweigert, weil zuerst geklärt werden muss, ob DHL Schuld an dem Schaden hat oder der Absender.
 
An sich ist das vorgehen doch schlüssig.
Der Verkäufer ist der Vertragspartner von DHL, also muss DHL das mit ihm klären.
Nur du kennst das Problem, also musst du das DHL mitteilen.
Das Transportrisiko liegt beim Käufer, der Verkäufer ist also eigentlich raus.
Sollte sich herausstellen, dass die Verpackung nicht ausreichend war, liegt das verschulden aber beim Verkäufer.
Dann muss auch er die Kosten übernehmen.

Das will der Verkäufer natürlich vermeiden und stellt sich deswegen Dumm.
Dein Problem ist also in erster Linie der Verkäufer und nicht DHL.
 
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@Opa Hermie

Ja, der Empfänger hat beim Privatverkauf die Rennerei, da er auch das Risiko trägt. Der Versender muss aber womöglich dort unterstützen, wo der Empfänger eben keine Handhabe hat, also z. B. Auskunft zum Status etc.

Hast du dem Verkäufer schon mitgeteilt, dass er für den Schaden aufkommen muss, wenn DHL nicht zahlt, es also in seinem Interesse liegt, hier zu helfen? Im Zweifel halt mit anwaltlicher Unterstützung.
 
Selbstverständlich habe ich das.

Interesse an einer Klärung hat er nicht, er beruft sich auf den Risikoübergang bei Versand auf den Käufer (rechtlich betrachtet ist er damit raus), es kann aber nicht sein, dass DHL dem Empfänger jegliche Auskünfte verweigert - indirekt bezahle ich den Versand, trage das Versandrisiko, habe aber kein Recht auf Auskunft?
Mir würde ein simpler Beleg reichen, dass keine Haftung übernommen wird; zusammen mit den Beweisfotos ließe sich recht sicher darlegen, dass der Absender den Schaden zu blechen hat.

Dass DHL sich bei Anliegen schnell taubstumm stellt, ist die andere Sache, wurde aber auch schon oft thematisiert.
 
Du bekommst keine Aussagen von DHL. Warum auch? Du kannst DHL die Sache schildern und dokumentieren. Aber das war es dann auch. Dein Ansprechpartner ist alleinig der Verkäufer. Und das musst Du ihm eindeutig klar machen. Seine Aussage, er ist dafür nicht zuständig bei einem Privatverkauf ist kompletter Nonsens.
 
@Opa Hermie

Er ist eben rechtlich betrachtet nicht zwingend raus. Es gibt Vertragsnebenpflichten. Womöglich zählt eine solche Auskunft, wie du sie möchtest und von ihm verlangst, dazu.

Das hat mit dem Gefahrenübergang null zu tun.
 
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Du hast einen Käuferschutz erwähnt.
meinst du Paypal?

Wenn sich der Verkäufer tot stellt, dann ist die Chance sehr hoch, das Paypal zu deinen Gunsten entscheidet.
von daher ist doch alles gut!
 
Liegt das Versandrisiko bei Privat nicht beim Empfänger?
Ist es daher nicht logisch das er sich tot stellt?
 
@Hylou Wenn ich dir eine Vase verkaufe und lose in einem viel zu großem Karton zu schicken würde. Würdest du den Haufen Scherben der bei dir an kommt akzeptieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich nicht.
Jedoch ist im BGB 447 geregelt, dass wenn der Käufer auf Versand besteht er das Risiko trägt.

Ich bin zu wenig Jurist um zu sagen wie das aussieht bzgl ordentlich verpackt etc
Nur vom aktuellen Stand sieht es für mich (!) als Laie (!) danach aus als hätte der TE Pech gehabt.

Aber gut das es Juristen gibt die das besser wissen als ich :D
 
Wie soll man sich das vorstellen? Der Verkäufer schreibt eine Mail das er die Ware unzureichend verpackt versendet und bittet um eine Freigabe?! :D
 
Hylou schrieb:
Jedoch ist im BGB 447 geregelt, dass wenn der Käufer auf Versand besteht er das Risiko trägt.

Also um bei meinem Beispiel zu bleiben. Erwartest du eine sachgemäße Verpackung bei einer vereinbarten Versendung oder akzeptierst du den Haufen Scherben, weil ich die Vase sorglos in einen viel zu großen Karton lose verpackt und an dich versendet habe?

So wie das klingt würdest du das wohl einfach akzeptieren.

Das schreibt übrigens die Ergo zum Thema:
Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden. Sie können aber bei unsicherer Verpackung trotzdem auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Bei technischen Geräten sollten unbedingt die Versandhinweise in der Betriebsanleitung beachtet werden (z. B. Verwendung von Transportsicherungen, Sicherungsschrauben usw.).
https://www.ergo.de/de/rechtsportal...e-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten
 
Ich meine der wesentliche Aspekt aus rein praktischer Sicht dürfte die Schadenshöhe sein.

Recht haben ist in der Regel kostenlos, Recht bekommen nicht.
 
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