DHL verschlampt Tablet, bin ich verpflichtet 6 Wochen Nachforschungzeit zu akzeptieren?

Rowdy2

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Grüßt euch,

ich habe mir am 24.11.23 im Samsung Online Shop ein Tab S9+ mit Tarif gegönnt.
Am 27.11. wurde es abgeschickt und hängt laut Sendungsverfolgung jetzt seit dem 30.11.23 im Status "wird ins Zustellfahrzeug geladen" fest.

Nach einigen Hin und Her mit Samsung soll ich jetzt ein bißchen Geduld aufbringen und 4-6 Wochen auf das Ergebnis der Nachforschungen abwarten.

Auf der Homepage ist das Tabelt sofort lieferbar.

Was sagt Ihr? Kann Samsung wirklich keine schnellere Lösung herbeiführen? Ist eine Stornierung trotz Mobilfunkvertrag möglich? Das Gerät wurde mit Kreditkarte bezahlt.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Ich würde nicht so lange warten. Ein Widerruf dürfte möglich sein, allerdings ebenso ein Rücktritt. Jedenfalls kannst du dich, soweit man das aus der Ferne spontan beurteilen kann, insgesamt vom Vertrag lösen. Wenn es dir lieber ist, kannst du aber auch auf schnellere Lieferung bestehen oder dir die Ware anderweitig besorgen und eventuelle Mehrkosten ersetzt verlangen. Dafür solltest du aber sicherheitshalber eine Frist gesetzt haben (oder setzen), da wir hier mangels Lieferung streng genommen noch nicht mal im Kaufrecht angekommen sind.
 
Damit ist das gemeint, was in den Paragraphen nach und einschließlich § 433 BGB steht.
 
So wie CBKK das schon sagte....
Der Vertrag ist nicht zustande gekommen, da der Kunde noch kein Tablet bekam.
Bedeutet im Umkehrschluss eine Seite (Samsung) hat Vertrag nicht erfüllt und Kunde kann möglicherweise dadurch Rücktritt vollziehen. Daher Frist setzen und fertig.

Samsung wartet bestimmt auch keine Wochen, bis du dich mal aufraffst ein Produkt zu zahlen.
Warum den umgekehrt nicht genau so verfahren?
 
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Das stimmt, allerdings ist das Kaufrecht in der Regel erst nach Übergabe anwendbar. Ist aber auch eigentlich egal, es spielt, wie gesagt, hier ja bloß sicherheitshalber für die Fristsetzung eine Rolle.

Und dem Gedanken, Samsung wartet bestimmt auch keine Wochen, bis du dich mal aufraffst ein Produkt zu zahlen. Warum den umgekehrt nicht genau so verfahren?, ist absolut zuzustimmen.
 
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Rowdy2 schrieb:
Was sagt Ihr? Kann Samsung wirklich keine schnellere Lösung herbeiführen? Ist eine Stornierung trotz Mobilfunkvertrag möglich?

Da es ein subventioniertes Gerät zum Vertragsabschluss war, würde ich warten. Alles andere geht vermutlich schief und du hast hinterher viel Ärger.

Bei einem normalen Kauf hätte ich einfach ein neues bestellt und mir vom Support zusichern lassen, dass ich das verlorene Gerät auch nach den 4-6 Wochen noch zurück senden darf, falls es denn wieder gefunden wird.

Ab wann startet denn der Vertrag?
Weil Grundgebühr für eine ohne Gerät nicht nutzbare SIM würde ich auch nicht bezahlen wollen (so als Argumentationsvorschlag).
 
cbkk schrieb:
Das stimmt, allerdings ist das Kaufrecht in der Regel erst nach Übergabe anwendbar. Ist aber auch eigentlich egal, es spielt, wie gesagt, hier ja bloß sicherheitshalber für die Fristsetzung eine Rolle.

Und dem Gedanken, Samsung wartet bestimmt auch keine Wochen, bis du dich mal aufraffst ein Produkt zu zahlen. Warum den umgekehrt nicht genau so verfahren?, ist absolut zuzustimmen.
Warum wurde meine Antwort wieder gelöscht? Das hier ist falsch!!!
 
Hab ich nicht mitbekommen, aber war wohl auch gut so, hab nicht viel verpasst; und zur Not gibt es ja das Aquarium. Da treffen wir uns dann sicher auch noch mit den neuen Kommentaren :D Wie dem auch sei, sag doch einfach, was daran falsch ist, anstatt Dinge einfach nur Stuss zu nennen. Dann bleiben die Antworten vielleicht auch hier stehen ;)
 
Käme ein Kaufvertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande, wäre das Vertragsrecht falsch. Recht einfach zu verstehen.
Unsinn zu widerlegen ist ein Vielfaches aufwendiger als ihn in die Welt zu setzen. Da hat nicht jeder ständig Lust und Zeit zu.
 
Das haben wir doch aber oben schon geklärt, dass der Kaufvertrag (abgesehen davon, dass das hier ja eh mindestens ein gemischter Vertrag ist), wie du richtig bemerkt hast, zustande gekommen ist, etwas anderes habe ich auch nie behauptet.

Damit ist deine Empörung der beste Beweis dafür, dass der Umgang mit Unsinn in der Regel unnötig aufwendig ist :D
 
Doch. Hast du. Und zwar hier: "allerdings ist das Kaufrecht in der Regel erst nach Übergabe anwendbar".
 
Das ist auch richtig so. Das heißt nicht, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Sondern nur, dass nicht die besonderen Regelungen des Kaufrechts Anwendung finden (sondern stattdessen eben das allgemeine Schuldrecht).
 
Hatte die Situation selber schon einmal in ähnlicher Form:

Handy mit Vertrag sollte geliefert werden, laut Status bei DHL bei der Nachbarin zugestellt. Ich hin, aber sie sagte mir sie hat nichts angenommen (Spoiler: ihr Sohn hat es angenommen und unterschlagen wie sich später über die polizeilichen Ermittlungen herausgestellt hat), da der Verbleib nicht zu klären war, habe ich Vodafone eine Frist gesetzt zur Lieferung. Ich musste dann ein Schriftstück anfertigen, auf dem ich bestätigen sollte, dass ich das Paket nicht erhalten habe und schwupps wurde alles noch einmal losgesendet.

Der Händler ist dafür verantwortlich, dass DICH das Paket erreicht. Samsung würde ich da was husten.
 
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