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Diablo Diablo 3 als DVD Version mit Key verkaufen?

envy360

Cadet 3rd Year
Registriert
Dez. 2023
Beiträge
57
Hallo Leute,

ich habe hier mein altes Diablo 3 als DVD Version mit Originalverpackung und Key, welches ich gerne verkaufen möchte.
Muss ich vorher Diablo 3 aus meinem Battle.net Account entfernen oder den Key freigeben, oder so?

Ich finde dazu nämlich keine Möglichkeit und soweit ich weiß, ist da Blizzard recht streng mit Ihren regeln was User / Spiele Accounts und Battle.net angeht.

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Freue mich auf eure Hilfe und Kommentare :-)
 
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Das funktioniert nicht, ein einmal verknüpfter Key kann kein zweites mal verknüpft werden.
 
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Ganz einfach, wurde der Key bereits aktiviert, wars das.
Der Key ist praktisch "entwertet".
Die Verpackung mit Handbuch und CD kannst du aber trotzdem verkaufen. Wäre was für Sammler.
Musst aber dabeischreiben, das kein Key dabei ist.
 
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Das Thema ist durch. Der Key ist mit deinem Account bei Battle.net untrennbar verknüpft, das lässt sich jetzt nicht mehr aufheben - auch nicht auf Anfrage bei Blizzard (z. B. via Support-Ticket).

Demzufolge fällt ein Verkauf des Games an sich flach - Verpackung, Handbuch, CD und ggf. weitere Beigaben kannst du jedoch noch verkaufen.

Ein Verkauf des gesamten Accounts hingegen würde der Blizzard-Endnutzerlizenzvereinbarung widersprechen; wäre also ein Risiko.

# Rechtliche Bestimmungen – Blizzard

Eigentum von Blizzard

Alle Accounts, einschließlich des Namens des Accounts und aller mit einem Account verknüpften Battle Tags. Jede Nutzung eines Accounts erfolgt zu Gunsten von Blizzard. Blizzard erkennt die Übertragung von Accounts nicht an. Sie dürfen keinen Account kaufen, verkaufen, verschenken oder tauschen oder anbieten, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu tauschen, und ein solcher Versuch ist nichtig und kann zum Verfall des Accounts führen;
 
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Ist quasi bei allen Games mit Online-Aktivierung so. Man besitzt eben nichts mehr, sondern leiht es sich nur noch aus. Schöne neue Zeit.
 
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Verkaufe den Battle Net Account doch einfach mit, sofern keine anderen Spiele damit verknüpft sind.
 
sethdiabolos schrieb:
sondern leiht es sich nur noch aus. Schöne neue Zeit.
Das ist aber nicht wirklich neu, sondern schon immer so, dass man bei Software nur eine Nutzungsrecht erwirbt. Früher konnte man das Nutzungsrecht halt einfach mit der Disk weiterverkaufen, während das heute häufig (dauerhaft) an einen Account gebunden ist und nicht an die Disk.

Geändert hat sich also im Prinzip nur, dass die Hersteller früher keine Kontrolle über die tatsächliche Ausübung des Nutzungsrecht hatten und einem das Recht zwar theoretisch, aber nicht praktisch entzogen werden konnte.
 
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envy360 schrieb:
und soweit ich weiß, ist da Blizzard recht streng mit Ihren regeln was User / Spiele Accounts und Battle.net angeht.

Wie beider jeder anderen Plattform auch. Einmal ein Spiel / Key an ein Konto gebunden bleibt es für immer da.
 
mibbio schrieb:
Das ist aber nicht wirklich neu, sondern schon immer so, dass man bei Software nur eine Nutzungsrecht erwirbt. Früher konnte man das Nutzungsrecht halt einfach mit der Disk weiterverkaufen, während das heute häufig (dauerhaft) an einen Account gebunden ist und nicht an die Disk.

Du bist halt inzwischen vom Besitzer der Software zum schnöden Lizenznehmer degradiert worden.
 
Nein, man wurde nicht degradiert, weil man schon immer nur Lizenznehmer war. Es gab in Zeiten vor der Accountbindung der Lizenz nur keine Möglichkeit für die Hersteller, die Lizenz zu widerrufen. Aus rechtlicher Sicht hat sich aber rein gar nichts geändert.

Man war schon immer nur Besitzer des Datenträgers (Datasette, Diskette, CD/DVD/BR) mit einer widerrufbaren Nutzungslizenz für die darauf befindliche Software. Geändert hat sich mit der Accountbindung daran nur der Umstand, dass die Hersteller den schon immer möglichen Widerruf der Nutzungslizenz jetzt auch durchsetzen können und dass man die Nutzungslizenz nicht mehr zusammen mit dem Datenträger weitergeben kann.
 
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