@graka0815: Mittlerweile vollziehst Du den argumentativen Knieschuß doch schon fast als Kunstform. Sorry, das ich das so offen sage, aber ich werde es auch versuchen zu erklären.
Historische Ereignisse lassen sich nur in ihrem geschichtlichen Zusammenhang bewerten, aber nicht als isolierte Einzelereignisse, wie Du es hier regelmäßig getan hast. Und auch rechtliche Fragen lassen sich nur im Bezug auf das jeweils gültige Rechtssystem klären. Wenn Du das deutsche BGB meinst, hast Du vollkommen recht, daß Verträge, die unter Zwang zustande gekommen sind, wegen "widerrechtlicher Drohung" als von vorneherein nichtig anzusehen sind.
Aber: Der Vertrag von Versailles wurde nicht nach deutschen bürgerlichem Recht geschlossen! Damit wird Deine ursprünglich wahre Aussage allein schon durch den notwendigen Wechsel des Bezugssystems zu ziemlichen Unsinn.
Und jetzt der Knieschuß: Wenn der Versailler Vertrag - Deinen phantastischen Vorstellungen folgend - nie Bestand gehabt hat, warum haben dann die USA als Profiteure dieses Vertrags versucht, die Lasten der deutschen Seite abzumildern?
Der Versailler Vertrag war in den 20er, 30er und 40er Jahren absolute Realität. Die deutschen Regierungen der Weimarer Republik haben fast ihre gesamte Außenpolitik darauf verwendet, die Folgen dieses Vertrags für die Deutschen erträglicher zu machen. Und daß man in den 90ern zu der Erkenntnis gelangt ist, daß dieser Vertrag kassiert werden sollte, konnte damals beim besten Willen niemand wissen.
Oder hast Du den Aufhebungsbeschluß per Zeitmaschine dahin zurückgeschickt?
Gute Nacht, Tiguar