Hallo Leute,
ich hab heute was total interessantes in unserer Perso-Abteilung aufgeschnappt. Mich würde mal eure Meinung zu der Sache interessieren - die Perso rätselt da wohl schon ne Woche dran.
Ein Kollege wollte einen Tag Urlaub buchen - vom Resturlaub des Vorjahres. Der sollte ja eigentlich verfallen sein. Soweit so gut. Problem an der Sache: er hat zum 1.10.11 bei uns angefangen - da wir in der Probezeit keinen Urlaub bekommen, hätte er frühstens am 1.4. Urlaub nehmen können, da sind aber alle gesetzlichen Fristen (und auch die aus dem Arbeitsvertrag) abgelaufen.
Soweit ich mich belesen habe, gibt es Urteile und Gesetze, die in solchen Fällen eine Verlängerung bis einschließlich 31.12. vorsehen, da derjenige zum 31.12.11 nicht mindestens 6 Monate im Unternehmen war und auch kein Selbstverschuldetes "Versäumnis" von ihm ist, den Urlaub nicht genommen zu haben.
Bis hier hin erstmal: eure Meinung, begründet auf Paragraphen?
Jetzt wird es aber noch etwas kniffliger: macht es einen Unterschied, ob er bereits etwas von dem "neuen" Urlaub in Anspruch genommen hat? Oder bleibt der Urlausbanspruch davon ggf. unangetastet? Wann man welchen Urlaub nimmt, sollte egal sein - oder?
Paragraphen? Urteile?
VG und danke für eure Infos!
ich hab heute was total interessantes in unserer Perso-Abteilung aufgeschnappt. Mich würde mal eure Meinung zu der Sache interessieren - die Perso rätselt da wohl schon ne Woche dran.
Ein Kollege wollte einen Tag Urlaub buchen - vom Resturlaub des Vorjahres. Der sollte ja eigentlich verfallen sein. Soweit so gut. Problem an der Sache: er hat zum 1.10.11 bei uns angefangen - da wir in der Probezeit keinen Urlaub bekommen, hätte er frühstens am 1.4. Urlaub nehmen können, da sind aber alle gesetzlichen Fristen (und auch die aus dem Arbeitsvertrag) abgelaufen.
Soweit ich mich belesen habe, gibt es Urteile und Gesetze, die in solchen Fällen eine Verlängerung bis einschließlich 31.12. vorsehen, da derjenige zum 31.12.11 nicht mindestens 6 Monate im Unternehmen war und auch kein Selbstverschuldetes "Versäumnis" von ihm ist, den Urlaub nicht genommen zu haben.
Bis hier hin erstmal: eure Meinung, begründet auf Paragraphen?
Jetzt wird es aber noch etwas kniffliger: macht es einen Unterschied, ob er bereits etwas von dem "neuen" Urlaub in Anspruch genommen hat? Oder bleibt der Urlausbanspruch davon ggf. unangetastet? Wann man welchen Urlaub nimmt, sollte egal sein - oder?
Paragraphen? Urteile?
VG und danke für eure Infos!