Die Sache mit dem überschüssigen Urlaub und der Probezeit

voodoo44

Lieutenant
Registriert
Apr. 2006
Beiträge
821
Hallo Leute,
ich hab heute was total interessantes in unserer Perso-Abteilung aufgeschnappt. Mich würde mal eure Meinung zu der Sache interessieren - die Perso rätselt da wohl schon ne Woche dran.

Ein Kollege wollte einen Tag Urlaub buchen - vom Resturlaub des Vorjahres. Der sollte ja eigentlich verfallen sein. Soweit so gut. Problem an der Sache: er hat zum 1.10.11 bei uns angefangen - da wir in der Probezeit keinen Urlaub bekommen, hätte er frühstens am 1.4. Urlaub nehmen können, da sind aber alle gesetzlichen Fristen (und auch die aus dem Arbeitsvertrag) abgelaufen.

Soweit ich mich belesen habe, gibt es Urteile und Gesetze, die in solchen Fällen eine Verlängerung bis einschließlich 31.12. vorsehen, da derjenige zum 31.12.11 nicht mindestens 6 Monate im Unternehmen war und auch kein Selbstverschuldetes "Versäumnis" von ihm ist, den Urlaub nicht genommen zu haben.

Bis hier hin erstmal: eure Meinung, begründet auf Paragraphen?

Jetzt wird es aber noch etwas kniffliger: macht es einen Unterschied, ob er bereits etwas von dem "neuen" Urlaub in Anspruch genommen hat? Oder bleibt der Urlausbanspruch davon ggf. unangetastet? Wann man welchen Urlaub nimmt, sollte egal sein - oder?
Paragraphen? Urteile?

VG und danke für eure Infos!
 
Nein, da steht bei weitem nicht alles drin - hatte ich auch schon ausgeführt.
 
ich vermute das ist bei euch nicht vertraglich geregelt? bei vielen unternehmen erlischt der Urlaubsanspruch erst ein halbes jahr später (abweichend vom gesetz) und in der regel wird erst der Anspruch vom vorjahr verbraucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum letzten Punkt:
Es wird immer erst der "alte" Urlaub genommen. Wenn jemand zB 5 Tage Urlaub aus dem Vorjahr hat und im Laufenden Jahr 25 Tage Urlaubsanspruch bestehen und dieser jemand dann 10 Tage Urlaub nimmt, so sind die 5 alten Tage weg und auch 5 vom aktuellen Jahr. Alles andere würde ja auch keinen Sinn ergeben ;)
 
Frage doch mal Euren Betriebsrat, was er dazu sagt oder schau mal ob es im Tarifvertrag geregelt ist.
 
Hat die Person bereits vorher wo anders gearbeitet und Urlaub genommen?
Sollte er keinen Urlaub nehmen können, wird dieser ihm Ausgezahlt.
 
Heretic Novalis schrieb:
Zum letzten Punkt:
Es wird immer erst der "alte" Urlaub genommen. Wenn jemand zB 5 Tage Urlaub aus dem Vorjahr hat und im Laufenden Jahr 25 Tage Urlaubsanspruch bestehen und dieser jemand dann 10 Tage Urlaub nimmt, so sind die 5 alten Tage weg und auch 5 vom aktuellen Jahr. Alles andere würde ja auch keinen Sinn ergeben ;)
Und warum sollte das keinen Sinn ergeben? Wenn die Tage bis Ende des Jahres zu verbrauchen sind, ist doch herzlich egal, welche man zuerst nimmt?
Beide Urlaube gelten bis Ende des Jahres. Von daher ist das doch eigentlich vollkommen egal, welcher zuerst genommen wird - zumindest ist das meine Meinung.

Fairy Ultra schrieb:
ich vermute das ist bei euch nicht vertraglich geregelt? bei vielen unternehmen erlischt der Urlaubsanspruch erst ein halbes jahr später (abweichend vom gesetz) und in der regel wird erst der Anspruch vom vorjahr verbraucht.
Wir haben so ein komisches Tool, dort muss man explizit wählen, welchen Urlaub man beantragt (ob Vorjahr oder laufendes Jahr).
Vertraglich geregelt ist bei uns, dass der Urlaub bis 31.3. genommen werden muss. Er hatte eben genau das Problem, bis dahin gar keinen Urlaub nehmen zu dürfen.

@Xyn
Das müsste ich nachfragen, da er aber frisch von der Uni kommt denke ich, dass er da keinen Urlaub hatte.

@werkam
Betriebsrat? Tarifvertrag? Nö, haben wir nicht.
 
Dann frage beim Arbeitsgericht nach, da sind Rechtspfleger, die helfen einem auch weiter, da muss man nicht extra einen Anwalt aufsuchen. Bislang hatte ich in meinen 43 Arbeitsjahren solche Probleme noch nie und kenne auch niemanden der Solche hatte. Kann ja mal unseren Betriebsrat fragen, der kennt sich bestimmt damit aus. Dauert aber, der ist in einer Fortbildung.
 
Anspruch auf Urlaubsübertragung

Einen Anspruch auf Übertragung der Urlaubsansprüche hat der Arbeitnehmer dann, wenn er aufgrund der Wartezeit von sechs Monaten seinen anteiligen Urlaub im ablaufenden Kalenderjahr nicht in Anspruch nehmen kann. Beispiel: Bei Beginn des Arbeitsvertrages am 01. September erwirbt der Arbeitnehmer einen anteiligen Urlaubsanspruch von vier Zwölftel Jahresurlaub (nach dem Gesetz also mindestens acht Tage). Aufgrund der Wartezeit ist kann er den Urlaub aber erst ab dem 01. März des Folgejahres geltend machen. In diesem Fall sind die vier Urlaubstage aus dem alten Jahr zu übertragen, der Arbeitnehmer kann sie zusätzlich zum regulären Jahresurlaub nehmen.


Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/uebertragbar-oder-nicht-was-gilt-bei-rest-urlaub-im-neuen-jahr_001233.html
 
voodoo44 schrieb:
Und warum sollte das keinen Sinn ergeben? Wenn die Tage bis Ende des Jahres zu verbrauchen sind, ist doch herzlich egal, welche man zuerst nimmt?
Beide Urlaube gelten bis Ende des Jahres. Von daher ist das doch eigentlich vollkommen egal, welcher zuerst genommen wird - zumindest ist das meine Meinung.

Im Extremfall ist dies nicht egal. Beispiel:

AN hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Nicht genommener Urlaub muss bis zum 31.12. des nächsten Jahres genommen werden.
2010 nimmt der AN 25 Tage Urlaub. Somit hat der AN 2011 nun 35 Tage Urlaub. Er nimmt jedoch nur 30 Tage Urlaub.
Jetzt hätte der AN 2012 wieder 35 Tage Urlaub.
Wenn jedoch gesagt wird, dass der AN 2011 nur die Urlaubstage aus 2011 genommen hat und die Urlaubstage aus 2010 noch immer ausstehen, dann würden dem AN 2012 nur noch 30 Tage Urlaub zustehen, da der Urlaub aus 2010 nun verfällt.
Wie du siehst, ist es also durch aus logisch, dass zuerst der alte Urlaubsanspruch genommen wird, da sonst ggf. Urlaubsanspruch verfällt.
 
Cotom schrieb:
Wie du siehst, ist es also durch aus logisch, dass zuerst der alte Urlaubsanspruch genommen wird, da sonst ggf. Urlaubsanspruch verfällt.
Das macht überhaupt keinen Sinn. Die nicht genommenen Tage aus dem Vorjahr verfallen dann eben am 31.12.2012.

Wenn die Tage aber vor Ablauf des Jahres genommen werden, ist es doch schlichtweg Wurst, ob man zuerst die von 2011 oder die von 2012 nimmt. Die von 2011 verfallen Ende 2012, die von 2012 verfallen Ende März 2013.

Von daher ergibt deine Rechnung doch gar keinen Sinn. Die Urlaubstage von 2010 sind Ende 2011 verfallen - wie soll man die in's Jahr 2012 mit reinnehmen, wenn sie am 31.12.2011 verfallen sind? Weg ist weg.

@Ohadle
Und wieder stehen da keine Paragraphen und Gerichtsbeschlüsse. Woher kommen diese Infos denn?
 
Wie wäre es wenn du wie andere vorgeschlagen haben dir mal das Bundesurlaubsgesetz durchliest? Da steht doch alles drin.
Leg mal dein Augenmerk auf §7 Absatz 3
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
§ 5 Abs. 1 Buchstabe a sagt:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
Ist doch nicht so schwer...

Was mich wundert, was ist denn das für eine Firma in der man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf? Spricht nicht gerade für die Firma und deren Arbeitsbedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nasenbär schrieb:
Ist doch nicht so schwer...
Aber das komplette lesen des Beitrags wohl.

Nasenbär schrieb:
Was mich wundert, was ist denn das für eine Firma in der man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf? Spricht nicht gerade für die Firma und deren Arbeitsbedingungen.
Ja, das finde ich auch! Ist total schlimm hier zu arbeiten. Wie in einer Fließbandfabrik in China hier ... :rolleyes:
 
voodoo44 schrieb:
Von daher ergibt deine Rechnung doch gar keinen Sinn. Die Urlaubstage von 2010 sind Ende 2011 verfallen - wie soll man die in's Jahr 2012 mit reinnehmen, wenn sie am 31.12.2011 verfallen sind? Weg ist weg.

Eben, die Urlaubstage aus 2010 kannst du nicht mit ins Jahr 2012 nehmen. Die nicht genommenen Urlaubstage aus 2011 aber sehr wohl. Das bedeutet, dass man immer zuerst seine Urlaubstage aus dem alten Jahr nehmen sollte, damit man keine Urlaubstage verschenkt.

Das sollte doch logisch sein, oder? Du bemerkst doch selbst, dass der nicht genommene Urlaub aus 2010 sonst 2012 verfällt, du verschenkst somit Urlaub.

Edit: Wenn du in 2011 jedoch den alten Urlaub und den Urlaub des aktuellen Jahres (2011) nimmst, dann hast du natürlich recht. Dann spielt es keine Rolle ob zuerst der Urlaub aus 2010 oder 2011 genommen wird. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn du wieder Urlaub mit ins neue Jahr nehmen willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe nicht so ganz wo das Problem liegt?
Er durfte seinen Urlaub von 2011 mit ins Jahr 2012 nehmen. Was er damit in diesem Jahr anstellt bleibt doch ihm überlassen. Wenn er ihn nicht nimmt dann kann er ihn aber nicht nach 2013 übertragen.
Aber der Urlaub kann doch nicht verfallen weil er einen Urlaubstag von 2012 genommen hat.

Könnt ihr bei euch angeben von wann ihr den Urlaub nehmen wollt? Bei uns geht das automatisch, da es ja irgendwo auch keinen Sinn macht, den alten den man eh schon hätte nehmen müssen weiter aufspart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben