perfekt!57
Commodore
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"Brauchen wir ein neues, im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - oder genügt die bisherige Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die bisherige die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?" ist u. a. die Frage, der die Autorin nachgeht und einen Ausblick auf das Jahr 2008 gibt.
Wie ich finde sehr gute und interessante, ausgewogene Dartellung von Frau Cpyries zu etwas, was man vielleicht auch bezeichen könnte mit "Erweiter Sicherheitsbegriff wg. Internet", findet sich also aktuell in einer neuen Veröffentlichung:
"Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, den Einzelnen vor Kriminalität und Gewalt zu schützen. Sicherheit ist eine Voraussetzung persönlicher Freiheit. Absolute Sicherheit aber kann niemand gewährleisten. Das verlangt auch die Verfassung nicht von dem Gesetzgeber, im Gegenteil: Sicherheit um jeden Preis kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Unsere Aufgabe ist es also, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Jeder Zugewinn an Sicherheit ist ins Verhältnis zu setzen zu den Eingriffen in Freiheitsrechte. Unsere Gesellschaft ist glücklicherweise von dem Verlust der Privatheit und einem Überwachungsstaat Orwellscher Prägung weit entfernt, aber wir müssen wachsam bleiben. Es ist unverkennbar, dass mit der Digitalisierung neue Gefahren für die individuelle Freiheit entstanden sind. Sie drohen vor allem aus zwei Richtungen:
Erstens: Da wir potentielle Angreifer weder kennen noch erahnen können, wann, wo und wie sie das nächste Mal zuschlagen werden, sind gezielte Maßnahmen schwierig. Doch je mehr der Staat versucht, Maßnahmen schon weit im Vorfeld konkreter Gefahren zu treffen, desto größer wird die Streubreite der mit diesen Maßnahmen verbundenen Grundrechtseingriffe. Es gefährdet „die Unbefangenheit des Verhaltens, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen“, wie das Verfassungsgericht mehrfach betont hat. ...
Aber jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. ...
Heute trägt der Einzelne sein Leben auf einem Laptop mit sich oder speichert intimste Briefwechsel im Internet. Ein konkret auf den digitalisierten Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht könnte hier spezifische Vorgaben machen für die Abwägung zwischen der Vertraulichkeit der Daten und den Sicherheitsinteressen des Staates. Nicht nur die polizeilichen Ermittlungsinstrumente müssen mit der technischen Entwicklung Schritt halten, auch der Freiheitsschutz durch unsere Grundrechte.
„You have zero privacy anyway. Get over it!“ hat der vormalige Vorstandschef von Sun Microsystems, Scott McNealy, als Devise für das digitale Zeitalter ausgegeben. Ich meine: Natürlich kann das nicht unsere Antwort auf die neuen Herausforderungen sein. Wenn es um die Grundrechte seiner Bürger geht, ist es für einen Rechtsstaat keine Option, die Flinte ins Korn zu werfen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine breite Debatte darüber, wie wir Privatheit im digitalen Zeitalter verfassungsrechtlich - und in der Folge einfachrechtlich - gewährleisten können. ...
Brauchen wir dazu ein im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder genügt die Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes? Welchen materiellen Gehalt - über den schon durch die Karlsruher Rechtsprechung entwickelten - könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben?
Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in unsere Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen. Wir sollten uns für diese Debatte Zeit nehmen. ..."
http://www.faz.net/s/Rub594835B6727...BD9DE8AA696647DB35~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Lässt hoffen für die Zukunft.
p.
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Wie ich finde sehr gute und interessante, ausgewogene Dartellung von Frau Cpyries zu etwas, was man vielleicht auch bezeichen könnte mit "Erweiter Sicherheitsbegriff wg. Internet", findet sich also aktuell in einer neuen Veröffentlichung:
"Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, den Einzelnen vor Kriminalität und Gewalt zu schützen. Sicherheit ist eine Voraussetzung persönlicher Freiheit. Absolute Sicherheit aber kann niemand gewährleisten. Das verlangt auch die Verfassung nicht von dem Gesetzgeber, im Gegenteil: Sicherheit um jeden Preis kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Unsere Aufgabe ist es also, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Jeder Zugewinn an Sicherheit ist ins Verhältnis zu setzen zu den Eingriffen in Freiheitsrechte. Unsere Gesellschaft ist glücklicherweise von dem Verlust der Privatheit und einem Überwachungsstaat Orwellscher Prägung weit entfernt, aber wir müssen wachsam bleiben. Es ist unverkennbar, dass mit der Digitalisierung neue Gefahren für die individuelle Freiheit entstanden sind. Sie drohen vor allem aus zwei Richtungen:
Erstens: Da wir potentielle Angreifer weder kennen noch erahnen können, wann, wo und wie sie das nächste Mal zuschlagen werden, sind gezielte Maßnahmen schwierig. Doch je mehr der Staat versucht, Maßnahmen schon weit im Vorfeld konkreter Gefahren zu treffen, desto größer wird die Streubreite der mit diesen Maßnahmen verbundenen Grundrechtseingriffe. Es gefährdet „die Unbefangenheit des Verhaltens, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen“, wie das Verfassungsgericht mehrfach betont hat. ...
Aber jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. ...
Heute trägt der Einzelne sein Leben auf einem Laptop mit sich oder speichert intimste Briefwechsel im Internet. Ein konkret auf den digitalisierten Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht könnte hier spezifische Vorgaben machen für die Abwägung zwischen der Vertraulichkeit der Daten und den Sicherheitsinteressen des Staates. Nicht nur die polizeilichen Ermittlungsinstrumente müssen mit der technischen Entwicklung Schritt halten, auch der Freiheitsschutz durch unsere Grundrechte.
„You have zero privacy anyway. Get over it!“ hat der vormalige Vorstandschef von Sun Microsystems, Scott McNealy, als Devise für das digitale Zeitalter ausgegeben. Ich meine: Natürlich kann das nicht unsere Antwort auf die neuen Herausforderungen sein. Wenn es um die Grundrechte seiner Bürger geht, ist es für einen Rechtsstaat keine Option, die Flinte ins Korn zu werfen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine breite Debatte darüber, wie wir Privatheit im digitalen Zeitalter verfassungsrechtlich - und in der Folge einfachrechtlich - gewährleisten können. ...
Brauchen wir dazu ein im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder genügt die Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes? Welchen materiellen Gehalt - über den schon durch die Karlsruher Rechtsprechung entwickelten - könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben?
Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in unsere Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen. Wir sollten uns für diese Debatte Zeit nehmen. ..."
http://www.faz.net/s/Rub594835B6727...BD9DE8AA696647DB35~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Lässt hoffen für die Zukunft.
p.
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