Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen

Drakonomikon

Commander
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Okt. 2005
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Folgendes Szenario: Mein neuer Arbeitgeber ist 150km bzw. 2h Fahrzeit von meinem Hauptwohnsitz in Niedersachsen entfernt, sodass ich eine Zweitwohnung in unmittelbarer Nähe zum Arbeitgeber für 800€ inkl. Nebenkosten anmiete.

Gehen wir mal von einem Bruttogehalt von 40.000€ jährlich aus, bei Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, gesetzliche Krankenversicherung, keine Renten oder Arbeitslosenversicherung (weil Beamtenverhältnis).

Alle anderen Dinge die ich noch absetzen könnte, bis auf die Miete, seien erstmal egal und als 0€ bewertet. Und gehen wir mal von einer Lohnsteuer von 7305€ aus. Meine Werbungskosten betragen 9600€, sodass nach meinem Verständnis die gesamte Lohnsteuer wiederbekommen müsste. Warum bekomme ich nach diesem Rechner nur 2900€ Steuern zurück?
 
Weil sich nur die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer ändert. Also grob gesagt Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten gleich Bemessungsgrundlage zur Berechnung der lohnsteuer.

M f g
 
Ich mach mal die Rechnung einfacher, als sie tatsächlich ist.

Einfach damit sie besser zum verstehen ist.

Ohne Werbungskosten hast du 40.000 Euro zum versteuern.

Mit den Werbungskosten 40.000 Euro - 9.600 Euro.

Du zahlst also nur Steuern auf 30.400 Euro.

Von der Steuer absetzen heißt also nicht, von der zu zahlenden Steuer wegrechnen, sondern nur vom Brutto wegrechnen.
 
Alles klar. Das macht auch mehr Sinn. Danke.
 
Vorsicht bitte auch mit dem Zweitwohnsitz ... einige Städte nehmen hier gerne auch eine Zweitwohnsitzsteuer ... z.B. Hamburg.
 
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