benklett
Cadet 1st Year
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- Nov. 2023
- Beiträge
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Hallo,
ich habe 2021 einen Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit bei sim.de (Drillisch) abgeschlossen und habe laut den AGBs, die mir per E-Mail zugesendet wurden (siehe Anhang Punkt X.1 Absatz 2), wie im Thread:
https://www.computerbase.de/forum/threads/kuendigungsproblem-bei-premiumsim.1853409/
eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
Ich bekomme vom Support nur Antworten wie:
In der Zwischenzeit haben sich die AGBs wohl geändert, aber das betrifft mich doch nicht oder?
Ich habe auch schon überlegt das Lastschriftmandat zu wiederrufen bzw. Rücklastschrift zu nutzen, wenn der Einzug vom nächsten Monat durchgegangen ist, aber ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist.
Hat jemand schonmal Erfahrungen mit Anbietern, die AGBs nicht einhalten wollen gemacht? Kann man da irgendwas machen?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
ich habe 2021 einen Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit bei sim.de (Drillisch) abgeschlossen und habe laut den AGBs, die mir per E-Mail zugesendet wurden (siehe Anhang Punkt X.1 Absatz 2), wie im Thread:
https://www.computerbase.de/forum/threads/kuendigungsproblem-bei-premiumsim.1853409/
eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
Ich bekomme vom Support nur Antworten wie:
oderIhr Ihrem aktuellen Vertrag bei sim.de gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung Ihres Vertrages wurde Ihnen daher ordnungsgemäß zum 13.02.2024 bestätigt.
Kündigungsfrist von einem Monat gemäß dem "Gesetz für faire Verbraucherverträge"
Die neue Kündigungsfrist von einem Monat gilt ausschließlich für ab dem 01. März 2022 geschlossene Verträge. Dies hat der Gesetzgeber in Art. 229 § 60 Satz 2 EGBGB ausdrücklich so festgelegt. Auf Ihren Vertrag, der vor diesem Datum geschlossen wurde, wirkt sich die Neuregelung daher nicht aus.
Bei Ihrer Bestellung haben Sie sich für einen Vertrag mit einer flexiblen Laufzeit entschieden. Diesen können Sie täglich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
In der Zwischenzeit haben sich die AGBs wohl geändert, aber das betrifft mich doch nicht oder?
Ich habe auch schon überlegt das Lastschriftmandat zu wiederrufen bzw. Rücklastschrift zu nutzen, wenn der Einzug vom nächsten Monat durchgegangen ist, aber ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist.
Hat jemand schonmal Erfahrungen mit Anbietern, die AGBs nicht einhalten wollen gemacht? Kann man da irgendwas machen?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin