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- Feb. 2008
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Nach einem Umzug stehe ich nun davor einen Vertrag mit einem Internetprovider abzuschließen und stieß dabei bei Kabel Deutschland auf folgende Klausel:
Nun betreibe ich kein Filesharing, jedoch weiß ich nicht, ob die bei KD überhaupt unterscheiden können ob, es sich um Filesharing oder einen Download von Dienstleistern wie z.B. Steam handelt. Blizzard hat ja z.B. für WoW seinerzeit auch
Torrent Netzwerke zum Verteilen benutzt.
Ich wollte einfach mal von anderen KD Kunden wissen, ob von o.a. Klausel gebrauch gemacht wird oder nicht.
Wenn ich mal bei diversen Spieleportal-Sales zuschlage und/oder Updates mit einem Gesamtvolumen von 100+ GB anstehen
will ich nicht immer schon nach 10 GB in die Steinzeit zurückversetzt werden.
Ich hatte auch überlegt einfach 50 Mbit DSL (Vodafone) zu beantragen, nach einem Verfügbarkeitscheck, wollen die mir allerdings Kabelinternet andrehen, weil ein entsprechender Anschluss im Haus ist.
lg HH
Ab Download von mehr als 60 GB/Tag wird die Download-Geschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s Download-Geschwindigkeit begrenzt; Kabel Deutschland behält sich das Recht vor, ab 10 GB/Tag zu drosseln.
Nun betreibe ich kein Filesharing, jedoch weiß ich nicht, ob die bei KD überhaupt unterscheiden können ob, es sich um Filesharing oder einen Download von Dienstleistern wie z.B. Steam handelt. Blizzard hat ja z.B. für WoW seinerzeit auch
Torrent Netzwerke zum Verteilen benutzt.
Ich wollte einfach mal von anderen KD Kunden wissen, ob von o.a. Klausel gebrauch gemacht wird oder nicht.
Wenn ich mal bei diversen Spieleportal-Sales zuschlage und/oder Updates mit einem Gesamtvolumen von 100+ GB anstehen
will ich nicht immer schon nach 10 GB in die Steinzeit zurückversetzt werden.
Ich hatte auch überlegt einfach 50 Mbit DSL (Vodafone) zu beantragen, nach einem Verfügbarkeitscheck, wollen die mir allerdings Kabelinternet andrehen, weil ein entsprechender Anschluss im Haus ist.
lg HH