Dürfen Überstunden angeordnet werden?

Manfred28

Cadet 1st Year
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Okt. 2017
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Hallo,

Ich habe mal eine Frage und über die Suche konnte ich diesbezüglich auch nichts finden.

Seit 6 Jahren arbeite ich in einem Call-Center mit mehreren Projekten. Jetzt wurden zum ersten mal in all den Jahren Überstunden "angeordnet". Konkret hieß es in einer Mail:

"Da der aktuelle Forecast im Oktober sehr hoch ist und wir nicht genügend Mitarbeiter haben, ordnen wir für den Monat Oktober pro Mitarbeiter 5 Überstunden pro Woche an. Dies wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt".

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag geschaut und dort ist nichts bezüglich Überstunden aufgeführt. Nach Recherche im Internet habe ich herausgefunden das Überstunden entweder im Arbeitsvertrag festgelegt werden müssen oder der Betriebsrat in Notfällen Überstunden anordnen kann, allerdings definiere ich so etwas nicht als Notfall.

Wie sind da meine Rechte, kann ich einfach die Überstunden verweigern ? Habe natürlich auch etwas Angst um meinen Job, da hier wohl keiner den Mut hatte sich dagegen zu wehren und die Überstunden abzulehnen.
 
Wisst ihr den schon wie die Stunden dann ausgelichen werden sollen?

Ansonsten lehn ich ruhig gegen die Überstunden auf, Job hin oder her, oder geh zum Arbeitsgericht, kann ja nicht angehen sowas.
 
Es geht um 1h mehr pro Tag? ... naja.. entweder man liebt seinen Job oder sucht sich einen neuen
 
Manfred28 schrieb:
... Dies wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt".
..., allerdings definiere ich so etwas nicht als Notfall.
Relativ egal was DU als Notfall definierst, wenn die Maßnahme mit dem BR abgestimmt ist wirds recht schwer mit Einspruch. Mich würd ja mehr interessieren ob Freizeitausgleich oder anderer Stundensatz vereinbart wurde.

PS. in *6* Jahren das erste Mal Üstunden und dann auch noch lächerliche 1h/Tag und Du willst die Welle machen? Srsly.... :rolleyes:
 
Überstunden werden hier nicht bezahlt, stattdessen gibt es Freizeitausgleich. Aber auch dieser ist nicht genau definiert und man darf also versuchen das man "irgendwann" mal einen Tag frei bekommt.

Es geht mir auch nicht darum eine Welle zu machen wegen nur einer Stunde. Nur wenn man sowieso schon 8h pro Tag arbeitet und das manchmal 7-8 Tage am Stück durch Wochenendarbeit, dann macht das schon was aus, noch dazu arbeitet man hier noch für den Mindestlohn.

Ich wollte hier wirklich nur wissen ob es rechtlich korrekt ist, auch wenn 1h pro Tag nicht viel sind für so manchen.
 
Manfred28 schrieb:
Überstunden werden hier nicht bezahlt, stattdessen gibt es Freizeitausgleich.

Freizeitausgleich ist doch quasi eine Bezahlung !
Du bekommst bezahlt frei.

Und so lange die Regelung nicht gegen das Arbeitszeitgesetz (in welchem 10 Std Arbeitszeit pro Tag - netto - zulässig sind) verstößt, ist sie auch korrekt.
Vor Allem, wenn sie mit dem Betriebsrat abgestimmt ist.
Der achtet schon sehr genau darauf, ob etwas rechtlich korrekt ist.
Der Betriebsrat ist die Arbeitnehmer ! Vertretung
 
Manfred28 schrieb:
Überstunden werden hier nicht bezahlt, stattdessen gibt es Freizeitausgleich.
Okay, wie Du gemerkt hast ist es rechtlich zulässig und natürlich nervt es, wenn man sowieso 7-8 Tage am Stück arbeitet, aber es ist nur einen Monat und auch nicht wirklich viel. Persönlich fand ich Freizeitausgleich immer deutlich angenehmer als Auszahlung.
 
Wenn überhaupt würde ich mich hier über meinen Betriebsrat beschweren. Dort würde ich mal nach der Begründung nachfragen, weshalb sie hier ihr OK gegeben haben.
 
Rechtlich okay, da spielen die von dir genannten Rahmenbedingungen keine Rolle. Das subjektive empfinden, was ein notfall ist, kann wohl kaum eine Basis darstellen. Der Notfall wurde benannt, wenn der Forrcast eintritt, kann die Hotline nicht betrieben werden mit den verfügbaren Mitarbeitern. Und so kurzfristig und für nen kurzen Zeitraum wird man auch schwer jemanden einstellen können. In einer Hotline nicht erreichbar zu sein soll dann kein Notfall für ein Unternehmen sein? oo
 
Zum einen müssen Überstunden angeordnet werden und zum anderen geht es dabei nicht um Notfälle, sondern um dringliche, sachliche Gründe, wie zum Beispiel ein hohes zu erwartendes Arbeitspensum aufgrund eines besonderen Auftrages oder einer besonderen Jahreszeit oder dem plötzlichen Ausfall von Kollegen bei gleichzeitiger Personalunterdeckung.

Die 10-Stunden-Regel gilt für solche Ausnahmefälle, im Durchschnitt von 6 Monaten muss dann aber über entsprechenden Freizeitausgleich ein 8-Stunden Tag dabei herauskommen.

Überstunden sind übrigens bevorzugt mit Freizeitausgleich abzugelten, nicht mit Geld, das gibt es nur in einzelnen Ausnahmefällen.

Wichtig zu wissen ist, dass das nur eine temporäre Maßnahme für einen besonderen "Auftrag" zum Beispiel sein darf und sich nicht zu einer Gewohnheit entwickeln darf. Der dringliche sachliche Grund muss dabei bewertet werden. Das bedeutet, dass das für das Unternehmen "überlebenswichtig" sein muss den Betrieb durch so eine Maßnahme sicherzustellen ohne dabei in die Insolvenz zu gehen oder einen Großkunden zu verlieren usw.

Wenn die HR (Personalabteilung) verpennt hat eine ausreichende Personaldecke herzustellen und der Regelbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, sollte man als loyaler AN die Maßnahme schlucken aber durchaus mal mit dem Betriebsrat reden, ob das so richtig ist, dass die AN die Versäumnisse der HR ausgleichen müssen. Ist das Unternehmen nicht in der Lage die Aufträge mit der Personaldecke regelmäßig zu bewältigen dürfen deswegen eigentlich auch keine Überstunden angeordnet werden, da es dann ja keine Ausnahmesituation darstellt.

Dazu kann man als externer aber nur herumspekulieren.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur mein gefährliches Halbwissen zum Thema und so...

Grüße
 
Die Gefahr besteht halt, das die Unternehmen das dann ausnutzen.

War in meiner ersten Ausbildung so:

Abfüllmaschine 2 Schichten. Reguläres Schichtende 20 Uhr. Durch Verzögerungen füllt man bis 19:45 nun stehen noch 2 bis 2,5 Stunden Reingung an.

Oder Einfachmal 56h pro Woche arbeiten und erst bei Kündigung den Ausgleich bekommen.

Waren schon Zeiten, heute würde ich mir afür einen gelben Zettel geben lassen.
 
Wenn man sich ausnutzen lässt...
Manchmal frage ich mich in was für Notlagen Leute stecken müssen, um so etwas mit sich machen zu lassen.
Gerade Azubis können sich gegen solche Machenschaften ziemlich deutlich und nachhaltig zur Wehr setzen.
 
Es redet sich immer gut wenn man nicht in der Situation war.

Ich habe mich gewehrt und gebracht hat das nichts. Nur das ich nicht übernommen wurde. Und der Betrieb mich überall schlecht gemacht hat( ist eine sehr kleine Branche)

Aber ich wünsche dir von ganzen Herzen auch mal so eine Situation dann sage ich auch aus der Ferne kluge Sprüche.

Vermutlich Bürojob.
 
Einige Personen werden es einfacher haben. Die große Firma mit Betriebsrat und keiner wirklichen Notlage wird es einfach haben sich stark aufzustellen.
In einer kleinen Firma ist der AN manchmal gearscht und kann sich nicht gegen das kleinste weigern. Da ist der Lohn schon am Minimum. Was Überstunden betrifft, in einer flachen Hierarchie bist du direkt beim Chef in Ungnade wenn etwas nicht geschafft ist. Du selbst hast aber keine Möglichkeiten die Arbeit besser einzuteilen, zu planen, zu delegieren. Und selbst wenn, steht dem schon der Mindestlohn entgegen.

Wie man dort sein Recht einfordert ist, sich vorher beim Chef einen "Ruf" erarbeiten, damit er ihn besser einteilt. Also quasi Machtspielchen. Das fängt damit an ,das man Überstunden dann verweigert wenn man kann, Notlügen erfindet wenn man Termine hat. So oft wie möglich pünktlich ist, quasi Überstunden vermeidet. Ständig irgendwelche Termine erfinden. Die Gesundheitliche/Soziale Lage schlimmer darstellen wie sie ist. Den Arbeitsschutz seeeeehr streng nehmen. Unwissen ausnutzen. Also so richtig schön mitspielen in den Chefspielchen. Wenn man bekloppter ist wie der Chef, dann ist man wer. Ja viele Chefs spielen auch das Mitleidsspiel.
 
ayngush schrieb:
Die 10-Stunden-Regel gilt für solche Ausnahmefälle, im Durchschnitt von 6 Monaten muss dann aber über entsprechenden Freizeitausgleich ein 8-Stunden Tag dabei herauskommen.

Überstunden sind übrigens bevorzugt mit Freizeitausgleich abzugelten, nicht mit Geld, das gibt es nur in einzelnen Ausnahmefällen.

Wichtig zu wissen ist, dass das nur eine temporäre Maßnahme für einen besonderen "Auftrag" zum Beispiel sein darf und sich nicht zu einer Gewohnheit entwickeln darf. Der dringliche sachliche Grund muss dabei bewertet werden. Das bedeutet, dass das für das Unternehmen "überlebenswichtig" sein muss den Betrieb durch so eine Maßnahme sicherzustellen ohne dabei in die Insolvenz zu gehen oder einen Großkunden zu verlieren usw.

Interessant. Als Chef würde ich einfach eine Jahresarbeitszeit statt Wochenarbeitszeit festlegen. So kann wenn gebraucht einfach mehr Stunden abgefordert werden und wenn nicht viel los ist weniger.

10 Stunden Regel ist zwar schön und gut. Aber es gibt ja nun auch genug Jobs bei dem man länger am Stück arbeiten muss. Das Gesetz ist also eine Farce.
 
Es gibt ein noch geileres Arbeitszeitmodell: Lebensarbeitszeitkonto.
Da läuft das ähnlich wie von Dir beschrieben, wenn es brummt kloppt man 50 / 60 Stunden Wochen und geht am Ende dafür 2, 3 oder 4 Jahre eher in Rente. Das wurde durch irgend so ein "Flexibilisierungsgesetz" mal ermöglich aber ist in der freien Wildbahn kaum anzutreffen.

Grüße
 
Richtig, die Bahn hat ein Langzeitkonto. Dort kannst du auch Geld einzahlen statt Stunden. Es muss auch nicht die Rente sein, man kann auch zwischendrin einfach ein Jahr ausetzen.

Und ja, man muss die langen Dienste machen. Es geht doch darum das im Arbeitszeitgesetz etwas anderes steht als das, was in der wirklichen Arbeitswelt anzutreffen ist.
 
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