DVD Film kopieren, wie bzw illegal?

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palaber

Captain
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Hi,
hab mir vor kurzem ne Staffel von "Futurama" gekauft. Jetzt ist meine Frage, wenn ich diese DVD meinem Bruder brenn, ist das schon illegal? Weil das ganze bleibt ja dann in der Familie ;) oder wie ist das?

Und fall es nicht illegal ist, wie mach ich das? Bei Nero 7 z.b. kommt ständig das die DVD Urheberrechtlich geschützt ist und dann geht nix mehr.
 
Da gab es hier schon mal einen lang diskutierten Thread!
Fazit: Für deinen Bruder darfst du das (bin ich der Meinung)!
 
Die DVD hat mit Sicherheit einen Kopierschutz. Also benötigst Du neben einem Kopierprogramm i.d.R. ein Tool das den KS aushebelt. Und genau DAS ist eben illegal.
 
nein, das wäre nicht illegal. Wenn aber noch "Makrovision" auf der DVD ist, kannst du die Aufnahme wegen der Bildschwankungen vergessen. Und diesen analogen Kopierschutz, schon seit Ewigkeiten bei VHS-Kassetten bekannt, kannst du wieder nur mit illegaler Soft- oder Hardware entfernen. Du müsstest es also ausprobieren, ob es geht und dieser Kopierschutz drauf ist.
 
Das Umgehen einer technisch wirksamen Maßnahme zum Verhindern einer Kopie steht unter Strafe. Bei der analogen Kopie ist das nicht der Fall. Deshalb ist diese Kopie legal. Die digitale Kopie jedoch ist nicht erlaubt.
 
Du kannst aber dennoch eine legale analoge Kopie erstellen,also z.b einen dvd-player am rechner anschließen und das dann aufnehmen....Zumindest wenn die DVD kein Macrovision drauf hat,ich glaub der ks schützt vor analoge aufnahmen.


MFG XeonKing
 
Ok, naja hört sich alles zu stressig an. Werde dann wohl oder übel meinen schönen DVDs meinem Bruder anvertrauen müssen *heul*.

EDIT: Dann fällt auch unter illegal: DVD Player mit Festplattenrecorder und VHS teil, oder? Würde dann erst auf Festplatte speichern und dann auf VHS. Aber das geht wohl wieder nicht, wegen dem KS, stimmts?!
 
Zuletzt bearbeitet:
critique schrieb:
Das Umgehen einer technisch wirksamen Maßnahme zum Verhindern einer Kopie steht unter Strafe. Bei der analogen Kopie ist das nicht der Fall. Deshalb ist diese Kopie legal. Die digitale Kopie jedoch ist nicht erlaubt.


Ist der Wortlaut wirklich "technisch wirksam"?
Ich bin auf dem Stand, dass es ausreicht wenn ein Kopierschutz vorhanden ist, und ein Aufkleber: "Dieses Produkt ist kopiergeschützt" ausreicht (auch wenn sonst kein weiterer Schutz vorhanden ist)
 
@fruchtnektar

Ja, §95a Abs.1 UrhG spricht von wirksamen technischen Maßnahmen. Was das genau bedeutet, wird in §95a Abs.2 UrhG erklärt.

§95a Urheberrecht

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Edit:

Abs.3 verbietet genau das, was schoolisoutfan macht. Deshalb sollte der Post schleunigst gelöscht werden.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bereits erwähnt würde es sich dabei um eine Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handeln (Kopierschutz).
Für mehr Informationen bemühe bitte die Suchfunktion, das Thema wurde bereits mehrfach ausführlich besprochen.
 
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