E-Mail Kommunikation mit dem Finanzamt

Benni90

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Guten Tag,

bei der Internetseite eines Finanzamtes steht zu E-Mail Kommunikation folgendes: "Ihre E-Mail geht beim Finanzamt in einer zentralen Mail-Posteingangsstelle ein und wird von dort weiterverteilt. Der zuständige Bearbeiter erhält Ihr E-Mail gegenwärtig wie eine Postkarte in der Briefpost."

Warum ist das so? Unfassbar dieses Steinzeitalter denken in Deutschen Behörden.
 
Ganz einfach: Um die Mail in einer Akte ablegen zu können, was wohl noch nicht digitalisiert wurde.
 
Und inwieweit ist das für Dich von Interesse? Sie machen es halt so. eMails lassen sich eben nicht abheften. Schau mal in Unternehmen rein. Da wird auch bei weitem nicht digital gearbeitet und alles mögliche noch ausgedruckt.
 
Wie bitte ?
Für dich ist es unfassbar das deine eMail an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet wird ? (So wie in jedem anderen Unternehmen auch)
Oder was ist für dich "unfassbar" so dass du hier ein Fass aufmachen musst ?
 
Frag deinen zuständigen Beamten doch einfach, ob du ihm nicht direkt Emails schicken kannst.
Ich kenne sogar einen, der am liebsten telefoniert, weil ihm das am wenigsten Arbeit macht.
Manche machen es sich auch echt kompliziert
 
Vermutlich arbeitet das Amt noch nicht voll digital.
Da man Steuererklärungen sowohl digital über Elster, als auch klassische auf Papier einreichen kann, ist es halt immer so eine Sache.

Händisch ausgefüllte Formulare lassen sich nur schwer digitalisieren, mal abgesehen davon, dass das bei großen Stückzahlen sowieso sehr aufwändig ist und auch teure Technik erfordert.
Wahrscheinlich arbeitet das Amt halb mit klassischen Akten, halb digital.

Ist bei mir auf Arbeit auch so, da unsere Verträge und Originaldokumente ebenfalls auf Papier vorliegen.
Die Umstellung von solchen Prozessen ist ziemlich aufwändig und muss natürlich auch rechtssicher sein...zusätzlich darf die Bearbeitungszeit darunter natürlich nicht leiden.

Mails sind auch ein interessantes Thema, gerade von der Zuordnung zu den restlichen Unterlagen her.
Ist alles digital, ist das natürlich gar kein Problem, da wird Schriftverkehr einfach zu einer bestehenden PN hinzugefügt.
Gibt es noch klassische Akten, ist natürlich die Frage, wie man die Post am besten verteilt und dem jeweiligen Bearbeiter und Fall zuordnet.
Bei uns werden Mails stellenweise auch ausgedruckt, weils einfach für die Akte viel schneller nachvollziehbar ist, als wenn man erst im System die gesammelte Kommunikation durchsucht.
 
Nein nein ich meinte ich finde es unfassbar das die E-Mails wie Briefpost beim Finanzamt gehandelt werden, damit meine ich die Dauer, bei mir dauert es immer einige Tage bis ich eine Antwort bekomme.
 
Naja, im Gegensatz zum privaten muss, gerade im öffentlichen Dienst (Rede aus Erfahrung), für jeden Vorgang Rechtssicherheit gewährleistet sein.
Und eine Umstellung auf, nennen wir es mal eAkte, ist noch im Aufbau.
Das geht auch nicht von heute auf morgen.
 
Benni90 schrieb:
Nein nein ich meinte ich finde es unfassbar das die E-Mails wie Briefpost beim Finanzamt gehandelt werden, damit meine ich die Dauer, bei mir dauert es immer einige Tage bis ich eine Antwort bekomme.

Und was ist daran unfassbar? Denkst du, du bist der einzige der mit dem Finanzamt kommuniziert oder der Angestellte soll direkt alles stehen und liegen lassen um dir eine Antwort zu senden?
 
Benni90 schrieb:
Nein nein ich meinte ich finde es unfassbar das die E-Mails wie Briefpost beim Finanzamt gehandelt werden, damit meine ich die Dauer, bei mir dauert es immer einige Tage bis ich eine Antwort bekomme.

Na und? Was ist bitte so zeitkritisch beim FA? Wenn es so knapp wird, dann liegt es eher daran, dass man die Fristen bis zum maximum ausgeschöpft hat. Selbst schuld.
Wer sagt, dass Emails schneller beantwortet werden? Rechtssicher ist sowas auch nicht. Spamfilter zB.
Ansonsten soll es auch noch so eine komische Einrichtung geben, welche sich Telefon nennt. Dies kann man nutzen, wenn es wirklich etwas akut zu klären gäbe.
 
und wer glaubst du das du bist? Bill Gates der dem Amt ne Millardenspende zukommen läßt und deshalb bevorzugt behandelt wird? Du bist auch nur ne kleine Nummer die nach First in first out abgearbeitet wird! Dann an der Reihe wenn du dran bist! Die drehen da keine Däumchen und warten bis der Herr sich bequemt ne Mail zu schicken!
 
Es geht dabei um etwas ganz anderes.

Emails haben den Status einer Postkarte, was den Datenschutz betrifft!
Man sollte in Emails nur das reinschreiben, was man auch einer Postkarte (die ja jeder lesen kann), auch anvertrauen würde.
Daher dürfen Behörden auch oft auf Emails nicht antworten, bzw. Informationen die datenschutzrechtlich relevant sind, nur per Brief mitteilen.
Das hat nichts mit veraltet zu tun.
 
Ok nun weiß ich bescheid, danke für die Zahlreichen Antworten.

Komisch nur dass das Finanzamt sich Tage Zeit lässt um eine E-Mail zu beantworten, und das betrifft nicht nur mich.
 
Willkommen im 21. Jahrhundert...

Ich kann mich noch gut daran erinnern wie in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts vom papierlosen Büro geschrieben wurde. Die gesamte Kommunikation würde elektronisch abgewickelt werden. Kommt man zu einem Sachbearbeiter würde der mit einem Knopfdruck die gesamte Akte auf dem Bildschirm haben und alles würde viel schneller gehen.

Heute schreiben wir das Jahr 2017 und die Papierflut hat nicht etwa abgenommen, sie ist sogar noch weiter angestiegen. Schließlich muß ja alles rechtssicher und sauber in den Akten abgeheftet werden. Teilweise auch aufgrund völlig unsinniger Gesetze. Kleines Beispiel gefällig?

Ich mußte einmal (an sich ein völlig normaler Vorgang) einen neuen Personalausweis beantragen. Kleine Hürde in meinem Fall war, der alte war leider nicht mehr vorhanden. Nun sollte ich, zum Nachweis meiner Identität meine Geburtsurkunde vorzeigen.

Da fragte ich mich doch ernsthaft was das sollte. Mein Führerschein in dem immerhin ein (wenn auch nicht mehr ganz aktuelles) Bild von mir prangt genügte nicht der Vorschrift. Nein, nur die Geburtsurkunde durfte es sein. Um also nachzuweisen, daß ich ich bin mußte ich ein Schriftstück vorzeigen in dem drinsteht, daß vor vielen Jahren ein Mensch geboren wurde der so heißt wie ich gerade behaupte zu heißen. Im Sinne der Identitätsfeststellung ist so eine Geburtsurkunde völlig ohne Aussagekraft. Wenn zu mir jemand käme der sein Passwort vergessen hat und der mir bei der Frage nach seiner Identität seine Geburtsurkunde vorzeigte würde ich den nur fragen, was er denn damit beweisen wolle.

Wer diese Vorgehensweise kennt kann sich ziemlich einfach eine amtlich beglaubigte falsche Identität besorgen. Alles was man dazu braucht ist eine Geburtsurkunde mit einigermaßen passendem Alter. Den Rest besorgt das Amt.

Rechtssicherheit ist bei Ämtern nicht eine Frage der Glaubwürdigkeit sondern eine Frage der Definition.
 
Nur, dass du deinen Ausweis nach der Vorlage der Geburtsurkunde nicht einfach so bekommst.
Du beantragst ihn nur damit. Dann geht das erstmal zur Bundesdruckerei und auch die Meldeadresse wird abgeglichen. Zum abholen wirst du dann per Post an deiner Meldeadresse kontaktiert. Spätestens dann fällt es jemanden auf, wenn jemand einen Brief bekommt für einen Ausweis, den er nicht beantragt hat oder wenn der Brief nicht zustellbar sein sollte.
Zudem sind die Bilder des letzen Ausweises zum Vergleich sicherlich auch noch irgendwie zugänglich.
Dann wird das ganze eine größere Sache. So einfach kommst du also nicht an einen Perso.

Im Vorfeld ist soweit ich weiß auch noch eine Verlustanzeige bei der Polizei nötig, welche natürlich erstmal deine Identität feststellen wird. Zumindest bei Diebstahl. Wenn die Leute in der Ausweisstelle dich nicht eindeutig identifizieren können, wird aber sicherlich die Polizei zur Identitätsfeststellung mit eingebunden, falls Unstimmigkeiten auftreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon abgesehen ist ein Führerschein kein Ausweis.
Der Führerschein ist eine Urkunde, und ihre einzige Beweiskraft ist, dass die jeweilige Person zur Führung der aufgeführten Fahrzeugklasse berechtigt ist.
 
Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument. Eine Geburtsurkunde schon. Ob Du sie irgendwo akzeptieren würdest, oder nicht. Spielt ja keine Rolle. Und stell Dir vor. Viele Behörden, die Ausweise ausstellen, wollen heute die Geburtsurkunde obligatorisch haben. Auch wenn man noch einen aktuellen Ausweis besitzt. Da wurde erheblich betrogen. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme.
 
rg88 schrieb:
Im Vorfeld ist soweit ich weiß auch noch eine Verlustanzeige bei der Polizei nötig, welche natürlich erstmal deine Identität feststellen wird. Zumindest bei Diebstahl. Wenn die Leute in der Ausweisstelle dich nicht eindeutig identifizieren können, wird aber sicherlich die Polizei zur Identitätsfeststellung mit eingebunden, falls Unstimmigkeiten auftreten.

Nein, ich bin einfach hingegangen und habe gesagt, daß ich einen neuen Ausweis brauche. Nach einer Verlustanzeige bei der Polizei wurde gar nicht erst gefragt. Auch der Brief, daß der Ausweis abholbereit sei, landete einfach nur im Briefkasten. Wenn ich mir mein letztes Ausweisbild ansehe und mit dem derzeitigen vergleiche würde ich (und ich weiß wer auf dem Bild ist) zumindest mißtrauisch sein und ganz genau vergleichen. Menschen können sich, gerade auf Passbildern, in den Jahren unglaublich verändern.

Die Frage ist doch: Würde der Ablauf, so wie er sich in meinem konkreten Fall darstellte, wirksam davor schützen, daß sich ein Krimineller der es wirklich darauf anlegt und den Ablauf kennt eine falsche Identität besorgen kann? Meiner Ansicht nach ist das zumindest fraglich.

@BlubbsDE:

Da wäre dann zunächst einmal die Frage nach der Definition. Selbst für den Begriff "amtlicher Lichtbildausweis" gibt es in Deutschland keine offizielle Definition. Da kann es dann durchaus mal vorkommen, daß die Polizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zufrieden ist und diese drei Dokumente als "amtliche Lichtbildausweise" bezeichnet.

Witzigerweise bin ich eben auch auf einen Artikel in der Onlineausgabe der "Welt" gestoßen in dem eben jenes Szenario mit der Geburtsurkunde als Realität dargestellt wird. Eine Geburtsurkunde läßt sich nämlich verhältnismäßig leicht fälschen.

https://www.welt.de/wirtschaft/arti...pa-so-leicht-ist-einen-Pass-zu-faelschen.html

Übrigens wäre ich ernsthaft an einem Gesetzestext interessiert der die Geburtsurkunde tatsächlich als Ausweisdokument bezeichnet.
 
Die Geburtsurkunde dient der Ausweis ausstellenden Behörde immer als zusätzlicher Nachweis. Niemals als alleiniger. Und das eben aus Sicherheitsgründen. Das wollen heute viele Behörden haben. Auch wenn man einen gültigen Ausweis besitzt. Eine Geburtsurkunde ist natürlich kein amtliches Ausweisdokument. Sagte ja auch niemand. Ein Führerschein eben auch nicht. Und in DE herrscht die Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen.
 
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