eBay: Änderung der Widerrufsbelehrung -> für alle Artikel im Shop übernehmen?

Flash77

Ensign
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Okt. 2006
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Hallo zusammen,

wie Viele von euch sicher wissen, greift ab heute das neue Widerrufsrecht... ich habe bei meinem eBay Shop die neue Widerrufsbelehrung eingefügt... allerdings wird das nicht automatisch für alle bestehenden Artikel übernommen!

Gibt es einen Weg die neue Belehrung für alle Artikel zu übernehmen, ohne dass man jeden Artikel editieren muss?

Gruß Daniel
 
Ja, und zwar die Widerrufsbelehrung.

Am Widerrufsrecht dagegen offenkundig wohl eher nichts.
 
@Doc Foster

Das finde ich spannend....3. Änderung der „40-Euro-Klausel“

Im Rahmend er optional möglichen so genannten 40-Euro-Klausel muss nun auch in der Widerrufsbelehrung selbst das Wort „regelmäßig“ hinzugefügt werden. Dies war bisher lediglich notwendig für die gesondert vorzunehmende Vereinbarung der 40-Euro-Klausel ausserhalb der Widerrufsbelehrung, etwa in den AGB.

Die 40-Euro-Klausel besagt, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung tragen muss, wenn der Preis der Ware unter 40 Euro liegt.

ACHTUNG

Die "40-Euo-Klausel" gilt nicht automatisch, sondern muss gesondert, etwa in den AGB, vereinbart werden. Fehlt diese gesonderte Vereinbarung, stellt dies nach Ansicht vieler Gerichte einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar.

oder das:
2. Prüfung der Ware und Wertersatzpflicht

Die Wertersatzpflicht ändert sich, da der EuGH die bisherige Regelung als rechtswidrig eingestuft hat. Von Wertersatz spricht man in diesem Zusammenhang, wenn ein Kunde die Ware benutzt, diese dabei beschädigt oder in abgenutztem zustand an den Händler zurück sendet.

Für das Prüfen der Ware darf dem Kunden kein Wertersatz auferlegt werden. Nur wenn dieser die Ware darüber hinaus nutzt, also etwa die gekauften Schuhe zu einer Feier trägt und diese dann zurück schickt, kann der Händler Wertersatz geltend machen. Das Gesetz nennt dafür die Begriffe "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise".

Es ist aber bereits jetzt absehbar, dass es in Zukunft zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Shopbetreibern und Kunden kommen wird. Was der Kunde noch als „Prüfen der Eigenschaften“ versteht, werden Händler verständlicherweise oft anders sehen.
 
Ist alles längst hinreichend bekannt und auch obergerichtlich bzw. höchstrichterlich durchentschieden.
 
Ja aber nicht für die meisten Endverbraucher...;-)

Zumindestens ich wusste von nichts...:-)

Für dich ist es sehr wahrscheinlich nichts neues....:-)
 
@cartridge_case

Ich meinte jetzt die neuen/überarbeiteten Belehrungen im Widerrufsrecht...davon haben ich nichts mitbekommen bis vor 30 Minuten...:-)

Und nicht allgemein das Widerrufsrecht..:-) Davon weiß ich zumindestens die wichtigen Sachen bzw. die Rechte als Kunde/Käufer....:-D
 
"ACHTUNG

Die "40-Euo-Klausel" gilt nicht automatisch, sondern muss gesondert, etwa in den AGB, vereinbart werden. Fehlt diese gesonderte Vereinbarung, stellt dies nach Ansicht vieler Gerichte einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar."

Die Frage ist...wenn dies nicht gesondert in den AGBs drinnen steht, muss dann der Käufer die Versandkosten unter einem Warenwert von 40€ beim Widerrufsrecht zahlen oder nicht.....?

Aber für den Händler hat sich einiges geändert....
 
Schön dass hier so fleißig diskutiert wird... aber eine Antwort auf meine Frage hat niemand?
Ich werd mal bei ebay anrufen... mir ist das nämlich echt zu umständlich alles einzeln zu ändern^^
Ergänzung ()

Habs jetzt hin bekommen - nachdem ich mit der >kostenlosen< eBay Hotline telefoniert habe!

Man muss einfach in Mein eBay die Übersicht der Verkäufe öffnen - dort alle markieren und auf Bearbeiten gehen... als nächstes wird eine Tabelle angezeigt von allen Artikeln - hier wieder alle markieren und auf Bearbeiten -> Rücknahmebedingungen klicken...
...dann werden die aktuell bei eBay hinterlegten Bedingungen angezeigt und man geht einfach auf Speichern und dann auf Alle Senden!

Schon ist alles geändert!
 
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