eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Urheberrecht: urheberrechtsverletzender Artikel

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alffrommars

Gast
Hallo!
Ich habe ein Artikel bei eBay eingestellt der dann über Nacht von eBay rausgenommen wurde mit der Begründung

eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Urheberrecht: urheberrechtsverletzender Artikel

Folgendes wurde angeboten:

Titel: Xbox 360 Premium 20GB ***Jtag fähig***

Text:

*** Verkauf - Jtag fähige Xbox 360!!! ***


Verkaufe hier eine Xbox 360 mit 20GB Festplatte, 203 Watt Netzteil und AV Kabel (letzten beiden Sachen nicht im Bild zu sehen aber dabei!).

Lieferumfang:
Xbox 360, 20GB HDD, Netzteil, AV Kabel zum anschluss an den TV, OVP

Fakten:
Herstellungsdatum: 2006-04-12

Kernel / Dashboardversion: 2.0.7371.0 -> somit 100%ig Jtag fähig

Laufwerk: Samsung Laufwerk


*** Verkauf - Jtag fähige Xbox 360!!! ***


Keine Garantie, Rücknahme oder sonstiges da Privatverkauf!


*** Verkauf - Jtag fähige Xbox 360!!! ***

Jetzt kommt die Frage, wo ist da ne Urheberrechtsverletzung :confused_alt:
Der Artikel ist weder verändert noch manipuliert, steht auch nirgends so das er es wäre.

Vorallem gibts x solche Angebote bei eBay die auch offensichtlich nicht gelöscht werden ...

Würde ich mir mal interessieren da ich ja jetzt ein Straftäter bin und ins Gefängnis muss :D

MfG
alffrommars
 
kenne mich da auch nicht aus. Aber das Bild haste selber gemacht oder aus dem Internet gezogen?
Wenn aus dem Internet gezogen kann man durch aus Probleme bekommen.

Wenn nicht direkt mal bei eBay nach fragen Wieso Weshalb...
 
Da hat jemand sicher gedacht das die konsole manipuliert ist , (Jtag fähig) ;) .
 
bilder logischerweise selber geschossen (ohne gewähr :D) ...

steht aber fähig da und nicht fertig. wenn man bei ebay danach sucht findet man auch ne menge angebote davon :confused_alt:
nicht denken oder glauben, wissen :D

hab sie einfach wieder eingestellt nur etwas anders formuliert.
nur finden tue ich sich nicht :D
 
ja hab ich ... bisher keine antwort erhalten. wird auch nix weiter kommen.
aber is eig. schon hart einer straftat bezichtigt zu werden.

edit:
antwort von ebay

Ihr Angebot war unzulässig, da es nicht den eBay-Grundsätzen entsprach.
Daher wurde es von uns beendet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Frage ist, inwiefern du dich strafbar machst, wenn du den Artikel dennoch reinstellst. Denn ebay hat nunmal das Recht, dich dort auszuschließen, wenn du etwas machst, was denen nicht passt. Von daher wäre ich was das angeht sehr vorsichtig. Vielleicht lieber noch ein oder zwei mal dort nachhaken und auf Nummer sicher gehen.

Kannst die ja danach fragen, weil du gerne deine Xbox verkaufen würdest, und du gerne wissen würdest, worauf du da achten musst, weil du nicht weißt, was an deinem Angebot verboten sei.
 
an dem angebot is absolut nix verboten da es ne stinknormale xbox360 is.
bisher is sie noch drinne :D
 
Evtl. hat ein anderer ebayer in deiner Xbox eine Bedrohung für seine eigene Aktion gesehen und sie deswegen als verdächtiges Angebot gemeldet. ;)
Hab ich auch schon erleben dürfen, habe eine Artikel billig rein gestellt (billiger als alle gleichen Artikel, damit ich ihn los bekomme) und dann wurd mir das angebot zweimal von ebay gelöscht, beim dritten Mal hats dann erst geklapt.

Darum verwende ich nun nur noch ricardo (ist für n Schweizer eh besser), da hats weniger leute die Probleme machen.
 
Ich für meinen Teil, würde sagen, dass sich das Problem wie ein roter Faden durch Deine eBay Anzeige zieht.

Du hast Deine XBox zwar nicht modifiziert, bewirbst sie allerdings als JTAG fähig und damit kommen wir zum springenden Punkt. Die JTAG Sache ist nichts anderes als ein unerlaubter Eingriff in die Hardware der XBox (heißt nicht umsonst JTAG Hack), welcher von Microsoft seitens der EULA verboten ist.

Ebay reagiert nun entsprechend, um Ärger vor zu beugen und geht gegen solche Auktionen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du berufst dich gerade auf die EULA... die Frage ist ob die EULA in Deutschland diesbezüglich überhaupt gültig ist. Ebay tritt hier mit deutscher Plattform etc auf - also gelten auch deutsche Gesetze. Frage ist nun ob diese EULA Klausel hier rechtsgültig ist, ähnlich dem Fall der OEM Software.
 
Der Artikel ist weder verändert noch manipuliert, steht auch nirgends so das er es wäre.
Das ist auch nicht das, was mit dem Urheberrecht kollidiert.
Sondern die Tatsache, das Du die Möglichkeit des Jtags expilzit als Produkteigenschaft bewirbst. Und zwar in der Form, dass hier der Schluss naheliegt, das Du nur deshalb die Box verkaufst (und auf einen höheren Betrag als für vergleichbare Geräte hoffst), weil es eben möglich ist, die Box zu modifizieren.
Ausserdem:
Folgende eBay-Grundsätze gelten für Verkäufer:

Verbotene und fragwürdige Artikel handelt davon, welche Artikel eingestellt werden dürfen. Die Einschränkungen bei eBay richten sich häufig nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes, einschließlich Urheber- und Markenrecht. Viele Einschränkungen beziehen sich auf den Verkauf von umstrittenen oder heiklen Artikeln. Der Handel mit diesen Artikeln ist jedoch nicht in allen Fällen gesetzeswidrig. Die Beschränkungen wurden aufgrund von Meldungen und Berichten der eBay-Gemeinschaft festgelegt. Prüfen Sie bitte vor dem Einstellen eines Artikels anhand der Grundsätze zu verbotenen oder fragwürdigen Artikeln, ob Ihr Artikel möglicherweise bei eBay nicht angeboten werden darf.
Wenn Dir selbst nicht klar ist, das Jtag mindestens fragwürdig ist, na dann kann Dir wohl auch niemand helfen. Und die fett markierten Passagen sind eigentlich das wichtigste: Selbst wenn ein Jtag legal wäre, so könntest Du ihn trotzdem nicht über Ebay handeln, solange die das nicht möchten. Denn schliesslich stellen sie die Plattform und können die Verkaufsregeln bestimmen. Es ist schliesslich nicht illegal, jemanden etwas zu verweigern. Auch wenn das, worum es sich dreht, legal wäre.

Ansonsten verstehe ich deine Verwunderung nicht: In unserem Marktplatz wird das nicht anders geregelt. Ich weiß, das Du weißt, dass Du es besser wissen müsstest. :D
Wie kommst Du also auf die Idee, bei Ebay könnte so ein Angebot folgenlos sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
dann is ja gut das hier auch ne jtag fähige box angeboten wird ;)
schon seit geraumer zeit im übrigen ...

viel spaß beim melden bei ebay xbox360 jtag suche

edit:
mal noch ein zitat aus wiki

Homebrew selbst versteht sich als legal und Anti-Piraterie-treu. Die Rechtslage in Deutschland verbietet die Umgehung technischer Kopierschutzmaßnahmen. Es ist aber unklar, ob die Homebrew-Software und die Änderung vorhandener Gerätesoftware einen Kopierschutz umgeht oder nur einen Nutzungs-Schutz - was nicht verboten ist. Die Homebrew-Szene bewegt sich daher in einer rechtlichen Grauzone. Allerdings dürfen Konsolenhersteller den Kunden nicht vorschreiben, was sie mit den Konsolen oder Handhelds machen. Somit ist das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen und Benutzen von Homebrews legal. Die meisten Homebrew-Titel werden als Freeware erstellt, die kostenlos weitergegeben werden darf. Eindeutig verboten ist in Deutschland die Weitergabe von Kopien der kommerziellen Spiele.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das mag ja alles so stimmen. Aber wenn ein Plattformbetreiber den Verkauf bestimmt der Dinge einschränkt, so kann dies doch völlig unabhängig von der rechtlichen Lage sein.

Wenn also ein Plattformbetreiber wie Ebay bestimmte Dinge nicht auf seiner Seite gehandelt haben möchte, so spielt das für die Legalität keine Rolle. Ebay könnte genausogut sagen: Es dürfen keine rosa Plüschelefanten gehandelt werden.
 
ja schon klar ... "hausrecht" ...

nur so nebenbei ...

ich weis garne wie alt muss man eig. sein um sich bei ebay anzumelden um kaufen / verkaufen zu können?
16 oder 18?
 
echt?
dann frage ich warum man keine artikel wie pc games die ab 18 sind kaufen und verkaufen darf? :D

naja ebay ist komisch^^
kaufe auch in der regel nur dort was aber is ja meist woanders günstiger.

ma sehn ob die eingestellte box bis zum ende durchhält oder wieder rausgenommen wird :)
 
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