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eBay - falscher Artikel geliefert von Privatverkäufer

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Hallo Leute, mal wieder ^^

also ich habe bei eBay einen RAM für meinen neuen iMac ersteigert, in Auktionsüberschrift, Auktionsbild und im Auktionstext ist der GeIL SO-DIMM Kit 16GB PC3-12800S (DDR3-1600) beschrieben.

Heute kam endlich das Paket an und was ist? Es ist nicht der DDR3 1600 MHz, sondern das Kit mit 1333 MHz.

Ich möchte natürlich den mit 1600 MHz, den ich eigentlich gekauft habe.

Das Ding ist, ich habe den "günstig" für 50€ ersteigert (Neupreis rd. 90€ für die 1600er, und rd. 100€ für die 1333er) und fände das natürlich jetzt schade, wenn ich den RAM einfach nur zurück schicken müsste, und die Auktion abbrechen müsste.
Ich möchte natürlich von dem Verkäufer den 1600er zu dem Preis.

Kann ich verlangen, dass er mir den 1600er schickt, oder wird es auf Zurückschicken und Erstattung hinaus laufen?

Vielen Dank :)
 
Als Privatverkäufer kann er sich auf einen Fehler berufen. Du wirst das nicht einklagen können. Das ist einem Privatverkäufer erlaubt, so einen Fehler. Nur muss er den Artikel zurück nehmen, wenn Du es wünschst.

Lass den Verkäufer den Sachverhalt wissen und schaue, wie er reagiert.

Zeig mal den Link der ebay Auktion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rückabwicklung, Ermäßigung, Umtausch, all das geht auch bei Privatverkäufern. In erster Linie muss man dafür Kontakt aufnehmen und höflich abklappern, was auf der anderen Seite möglich ist. Am Ende war es ein Versehen...
 
Das ist die Auktion, oder?

http://www.ebay.de/itm/GEIL-16GB-Ki..._cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557#payId


Artikelnummer: 111051338472

Wenn ja hast Du hoffentlich mit PayPal bezahlt. Denn sollte sich der Verkäufer querstellen meldest Du Paypal ein Problem und das Geld geht Retour zu Dir zurück und Du schickst Ihm die Arbeitsspeicherriegen wieder zurück.

Schickt er Dir den beschriebenen Artikel - auch gut. Aber halt erstmal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen.
 
Ganz genau, das ist die Auktion. Und hier der gelieferte Artikel:

Bildschirmfoto 2013-04-24 um 19.31.41.png

Ich hab mal gefragt, was so geht.
 
Ist ja nicht der einzige Fehler. In der Artikelbeschreibung steht auch. Größe je Modul: 16GB. Wie gesagt, einfordern kannst Du es nicht, abwarten was er ssagt.
 
BlubbsDE schrieb:
Als Privatverkäufer kann er sich auf einen Fehler berufen. Du wirst das nicht einklagen können. Das ist einem Privatverkäufer erlaubt, so einen Fehler. Nur muss er den Artikel zurück nehmen, wenn Du es wünschst.

Lass den Verkäufer den Sachverhalt wissen und schaue, wie er reagiert.

Zeig mal den Link der ebay Auktion.
Hast du dafür bitte mal einen Auszug aus dem Gesetz? Meinem Empfinden nach, ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden und der Käufer hat natürlich Anrecht auf eben diesen Artikel.
Bitte nicht offensiv empfinden, ich mag mich irren.
 
Sicher ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Aber der Verkäufer kann sich auf sein laienhaftes Wissen berufen. Wenn er im Gegenzug die Sache rück abwickelt. Dann ist niemanden ein Schaden entstanden.
 
von den 16GB pro Modul sehen wir mal ab, da es die nicht auf dem Markt gibt. Könnte ich also verlangen, dass er mir die 1600er schickt? Ich warte natürlich noch auf Antwort. Danke schonmal! :)
 
Klar kannst Du.

Das Artikelbild und die Artikelbeschreibung sagen doch aus was Du bekommst. Weicht der Artikel davon ab erst den Käufer kontaktieren und weigert er sich einen Fall aufmachen und es denn über den PayPal Käuferschutz regeln lassen. Denn der Artikel weicht ja erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
 
Sicher kannst Du es verlangen. Er muss aber nicht drauf eingehen. Er kann sich eben auch einen Fehler berufen, der aus Unwissenheit geschah. Und gleichzeitig der Rückabwicklung zustimmt und Deine Kosten (Versand) übernimmt. Aber das steht ja jetzt schon mehr als einmal hier...
 
BlubbsDE schrieb:
Sicher ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Aber der Verkäufer kann sich auf sein laienhaftes Wissen berufen. Wenn er im Gegenzug die Sache rück abwickelt. Dann ist niemanden ein Schaden entstanden.
Ist dem Käufer nicht ein finanzieller Schaden entstanden? Da er ja nun den Artikel deutlich teurer einkaufen muss? Bzw. kann man sich als privat Verkäufer so einfach aus der Affäre ziehen, sprich als Beispiel ein iPhone 4 als 5 verkaufen und dann auf unwissend machen und einfach Rücknahme anbieten?
Edit: die RAM Riegel in der Auktion sind als 1600er gelabelt, so dass ich da keine Unwissenheit erkennen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@methadron

Der Käufer entsteht kein Schaden, wenn das Porto übernommen wird. Die Kosten des Mehraufwands für Ersatz, die kannst Du in dem Fall hier nicht dem Privatverkäufer aufs Auge drücken.

natürlich kann man da nicht jeden Unfug mit begründen. iPhone 4 <-> iPhone 5.

Aber Taktraten bei Ram, die schon. Du wirst in diesem Fall schon Schwierigkeiten haben, es von einem gewerblichen Verkäufer einzufordern. Aber er müsste sich bewegen, ja.
 
Krass, der Verkäufer bietet mit Fotos 1600er RAM an und verschickt 1333er und hofft, dass der Käufer das nicht rafft. Verträgt sich irgendwie nicht so mit meinem Rechtsempfinden.
 
BlubbsDE, mich würde mal interessieren, auf welcher gesetzlicher Regelung deine Annahmen diesbezüglich basieren.
 
@methadron finde ich auch komisch. Für mich ist der Takt ein wichtiges Merkmal des RAM, ich würde schon sagen, dass das ein anderes Produkt ist. Ich weiß ja nicht, ob Blubbs da irgendwelche entsprechenden Entscheidungen kennt, die seine Sichtweise bestätigen. Meiner Meinung nach müsste der TE auch den richtigen RAM, also das, was er gekauft hat, verlangen können ABER
es wäre irgendwo tatsächlich (wie ich finde) nicht im Verhältnis, wegen sowas vor Gericht zu gehen und zu klagen, zumal man ja evtl. immer noch verlieren kann.
Evtl. könnte der TE ja auch einfach die 1333er weiterverkaufen, die sind ja vom Preis her nicht so viel anders.
Aber meinem Empfinden nach ist der Verkäufer hier theoretisch schon verpflichtet, den richtigen RAM zu liefern.
 
BlubbsDE schrieb:
Sicher kannst Du es verlangen. Er muss aber nicht drauf eingehen. Er kann sich eben auch einen Fehler berufen, der aus Unwissenheit geschah. Und gleichzeitig der Rückabwicklung zustimmt und Deine Kosten (Versand) übernimmt. Aber das steht ja jetzt schon mehr als einmal hier...

Das ist natürlich absoluter Unsinn.

Denkbar wäre nur das Berufen auf einen der in § 119 BGB genannten Irrtümer, was hier aber ziemlich sicher nicht der Fall sein dürfte.

Ansonsten ist hier die falsche Kaufsache geliefert worden, weshalb dem Käufer ein Anspruch auf Nachlieferung der richtigen Sache zusteht.

Der Verkäufer kann sich hier auch nicht auf einen etwaigen Haftungsausschluss berufen, denn dieser erstreckt sich jedenfalls nicht auf die Eigenschaft der Kaufsache als solches, insbesondere dann nicht, wenn sie so präzise wie hier beschrieben ist.
 
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@ Doc Foster: 100% Zustimmung...

@BlubbsDE: heijeijei, wo hast du denn deine Rechtskenntnisse aufgeschnappt???
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Das ist natürlich absoluter Unsinn.

Denkbar wäre nur das Berufen auf einen der in § 119 BGB genannten Irrtümer, was hier aber ziemlich sicher nicht der Fall sein dürfte.

Ansonsten ist hier die falsche Kaufsache geliefert worden, weshalb dem Käufer ein Anspruch auf Nachlieferung der richtigen Sache zusteht.

Der Verkäufer kann sich hier auch nicht auf einen etwaigen Haftungsausschluss berufen, denn dieser erstreckt sich jedenfalls nicht auf die Eigenschaft der Kaufsache als solches, insbesondere dann nicht, wenn sie so präzise wie hier beschrieben ist.
Danke doc, ich habe schon an meinem rudimentären Rechtwissen gezweifelt.
 
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