eBay falscher Artikelzustand angegeben, Recht auf Rückgabe?

Physically

Lt. Commander
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Nov. 2010
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Hallo!

Habe über eBay einen Artikel ersteigert. Dieser wurde als "Neu" angegeben und in der Artikelbeschreibung wurde auch nichts gesagt das es B-Ware ist obwohl ich hier auf der Rechnung des Verkäufers sehe, dass das ein B-Ware Artikel ist. Da er Privatverkäufer ist hat er angegeben den Artikel nicht zurückzunehmen. Die Transaktion wurde über PayPal abgewickelt.

Habe ich ein Recht darauf, den Artikel zurückzugeben? Ich meine, neu heißt doch neu und B-Ware ist mit Mängeln verbunden.

Grüße und Danke
 
B-Ware muß keine Mängel haben. Ist z.B. eine geöffnete Verpackung, ein Ausstellungsstück, Demogerät usw.
 
Ja klar, aber da kann ich ja nicht sicher gehen ob das letztendlich nur eine geöffnete Verpackung ist, die eine B-Ware daraus macht.
 
B-ware muss nicht zwangsläufig "gebraucht" sein.

Als B-Ware,[1] auch Ware zweiter Wahl[1] (und kurz zweite Ware[2] oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) und C-Ware (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind sowie einer eingeschränkten Gewährleistung unterliegen.
 
B-Ware muß keine Mängel haben.
Richtig!
Kann auch eine Rücksendung sein von einem online-Käufer der einfach nur mal aus Spaß alle Artikel zurück sendet weil z. B. auf der Verpackung ein Fleck ist!

Ausprobieren! Alles in Ordnung --> behalten!
Ausprobieren! Fehler --> beanstanden!
 
Aber wenn ich das Gerät ausprobiere und es einen Fehler hat, der Verkauf aber von einer Privatperson war, habe ich dann dennoch Anspruch auf Rückgabe bei dem Verkäufer oder setze ich mich dann mit der Gewährleistung die ein Jahr beträgt auseinander?
 
Wenn der Artikel Mängel hat, entspricht er nicht der Beschreibung und du kannst ihn zurückgeben.

Wenn der private Verkäufer Gewährleistung ausgeschlossen hat, hast Du ansonsten keine weiteren Möglichkeiten bis auf eine eventuelle Herstellergarantie.
 
Auch bei einem Privatverkäufer muss die Artikelbeschreibung der Wahrheit entsprechen. Selbst wenn er also schreibt er nimmt die Ware nicht zurück, so muss er es dennoch wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Eine Quelle für diese Aussage kann ich nicht liefern, ist schon länger her, dass ich es gelesen habe.

Edit: too late
 
Auf dem Artikel ist ein Jahr Gewährleistung seitens einem bekanntem Onlineverkäufer. Ich schaue mir das Gerät mal an und dann werde ich sehen. Ich danke Euch vielmals für Eure Antworten!

Grüße
 
"bekannter Privatverkäufer", "keine Rücknahme", "ein Jahr Gewährleistung"... kommt mir komisch vor.
 
unbekannter Privatverkäufer verkauft ohne Rücknahme einen B-Waren Artikel mit 1 Jahr Händlergewährleistung, dieser Händler ist ein bekannter Online-Shop.
 
B-Ware muss aber auch entsprechend gekennzeichnet sein.

ich würde einen entsprechenden Preisnachlass fordern oder mein geld zurück verlangen.
 
Schau Dir doch mal das VK-Profil etwas genauer an. B-Waren (en masse?) einzukaufen und dann als Neuware bei eBay zu verhoekern ist waere sicherlich ein gutes Geschaeft, aber keinesfalls ein Privatverkauf.

Wie viel Gewinn hat er denn rausgezogen? Gewinnerzielungsabsicht --> gewerblich.

Gruss,
Jan
 
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