Mal angenommen, man verkauft eine Drohne, die Original-Propeller wurden vom Verkäufer gegen andere ausgetauscht, die Drohne ist noch ein halbes Jahr alt.
Nun behauptet der Käufer, dass sie beim ersten Ausprobieren defekt ist, schickt sie nach einem Telefonat mit mir ein, da ja Garantie drauf ist und muss dann doch die Reparatur zahlen, da ein Originalteil entfernt wurde.
Der Kostenvoranschlag dafür läuft auf den Käufer.
Wer haftet`?
Verkauft wurde sie als gebraucht, mit dem Hinweis darauf, dass andere Propeller verbaut wurden. Es gab kein Hinweis auf Garantie und Rücknahme war als ausgeschlossen beschrieben.
Ich bin Privatverkäufer.
Über Antworten würde ich mich freuen....
Der Käufer hat per überweisung bezahlt
Noch ein Nachtrag: positive Bewertung gab es auch : super schnelle Lieferung ,alles Top, sehr gerne wieder
In der Beschreibung des Artikels war folgender Nachtrag enthalten:
Die Beschreibung der Artikel wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, es kann jedoch passieren das versteckte Mängel auftreten, oder etwas übersehen wurde, da es sich in aller Regel um Gebrauchtware handelt. Diese Tatsache berechtigt nicht um Rückgabe oder Geldersatz, mit ihrem Gebot geben Sie ihr Einverständnis dazu. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Beachten Sie bitte folgende Verkaufsbedingungen und stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes: Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, das bedeutet, mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Versandrisiko geht bei unversicherten Lieferungen zu Lasten des Käufers. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Über Meinungen bin ich dankbar
Nun behauptet der Käufer, dass sie beim ersten Ausprobieren defekt ist, schickt sie nach einem Telefonat mit mir ein, da ja Garantie drauf ist und muss dann doch die Reparatur zahlen, da ein Originalteil entfernt wurde.
Der Kostenvoranschlag dafür läuft auf den Käufer.
Wer haftet`?
Verkauft wurde sie als gebraucht, mit dem Hinweis darauf, dass andere Propeller verbaut wurden. Es gab kein Hinweis auf Garantie und Rücknahme war als ausgeschlossen beschrieben.
Ich bin Privatverkäufer.
Über Antworten würde ich mich freuen....
Der Käufer hat per überweisung bezahlt
Noch ein Nachtrag: positive Bewertung gab es auch : super schnelle Lieferung ,alles Top, sehr gerne wieder
In der Beschreibung des Artikels war folgender Nachtrag enthalten:
Die Beschreibung der Artikel wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, es kann jedoch passieren das versteckte Mängel auftreten, oder etwas übersehen wurde, da es sich in aller Regel um Gebrauchtware handelt. Diese Tatsache berechtigt nicht um Rückgabe oder Geldersatz, mit ihrem Gebot geben Sie ihr Einverständnis dazu. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Beachten Sie bitte folgende Verkaufsbedingungen und stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes: Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, das bedeutet, mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Versandrisiko geht bei unversicherten Lieferungen zu Lasten des Käufers. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
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