Ebay Garantie verkauf Frage

Celeborn

Lieutenant
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Hy

Ich weis nicht genau wie sowas geht deswegen frag ich jetzt hier mal nach :D

Also ich habe ne 8800GTS 512 von XFX und die will ich bei ebay versteigern
so sie hatt noch ein jahr garantie
wie muss mann sowas machen das der käufer dann die garantie bekommt

geht das überhaupt ?

mfg master_nick_123
 
Die Herstellergarantie übernimmt er so oder so.

Für Gewährleistungsansprüche müsstest du die Original-Rechnung beilegen...
 
ok und mehr muss ich nicht machen

weil auf meine rechnug sind noch andere sachen drauf Hauptspeicher und so
reicht da auch ne kopie oder wie leuft das

gruß master_nick_123
 
Vorsicht! Weder Garantie noch Gewährleistung geht so einfach auf den neuen Besitzer über. Unbedingt die Garantieinformationen des Herstellers überprüfen (meist gilt die Garantie nur für den Erstbesitzer). Die Gewährleistungansprüche müssen auch auf den neuen Besitzer übertragen werden. Manche Shops weigern sich sonst die Gewährleistung weiter zu akzeptieren.
 
Naja, das mit der Gewährleistung ist ja wohl auch klar...
Sonst könnte man ja jede X-beliebige Karte zum immer gleiche Shop schicken, obwohl man sie woanders gekauft hat...
 
hä ich raff das grad nicht was ist garantie und gewährleistung wo ist da der unterschied ??

ich habe die ware von Alternate so wie ich sehe steht da nichts von
 
Grob gesagt: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist eine gesetzlich verankerte "Garantie" die der Verkäufer geben muß. Genaue Definition findest Du im Internet.

@supastar

Auf der Rechnung steht in der Regel die Seriennummer. Daher greift dein Einwand nicht wirklich ;)
 
ja wie muss ich das nun richtig machen

gruß master_nick_123
 
@ srup:

In der Regel vllt, aber nicht immer. Der Verkäufer ist dazu nicht verpflichtet.
Zudem benötigst du hierfür eben wieder die Rechnung, um ihm das zu beweisen.
Somit greift der Einwand also doch.
Ohne Rechnung keine Gewährleistung.
 
Am sichersten bist du dir wenn du, wie in deinem Falle, bei Alternate anfragst ob die Garantie übertragbar ist.
Wenn ja, musst du sicher eine Kopie deiner Rechnung mitschicken und evtl. eine Abtretungserklärung unterschreiben (ausstellen).
Oft reicht aber schon eine Kopie der Rechnung.

grEETz
fuzzy
 
schick ne kopie der rechnung mit, das sollte passen. oder alternate mal ne email schicken mit der frage?

\edit. byte war schneller ;)
 
Alternate hat damit nichts zu tun, der Hersteller selbst gibt vor, für wen die Garantie gilt und ob diese bei Weiterverkauf übertragen wird.
 
@ Mr. Snoot:

Alternate ist hier aber eben der Hersteller des PCs, da dieser dort gefertigt wird.
Alternate gibt wohl auch eine Garantie auf das Komplettsystem.
Spätestens beim Elektroschrottgesetz ist man als Assemblierer auch Hersteller.
 
@ supastar

Tatsächlich ist ein Kontoauszug/KK-Quittung oder Zeuge ausreichend um den Kauf zu beweisen. Eine Rechnung braucht man nicht.
 
Also ich frag jetzt dann mal bei alternate an wie sich das verhält
ich schreib dann das rein was die geantwortet haben :)
 
@ srup:

Will mich ja nicht streiten, aber mit Rechnung ist es ganz einfach das einfachste.
Und ein Kontoauszug bringt einem bei Nachnahme-Zahlung auch nichts...
Man braucht keine Rechnung, aber sie ist der mit Abstand einfachste Weg.

Man kann natürlich auch mit seinem Zeugen vor Gericht ziehen, dass wirst du aber wohl auf Grund der Kosten und Zeit kaum tun...
 
Ich mich nicht auch nicht ;) Und bei NN erhält man normalerweise noch eine Extra-Quittung vom Zusteller. Aber egal, ist irgendwie am Thema des Threads vorbei...
 
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