Ebay-Gebot vorzeitig gestrichen - Auktion beendet und neu eingestellt?!

NagasakiGG

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Hallo liebe Gemeinde,

ich habe vor einigen Tagen auf einen Gegenstand 55 Euro bei eBay geboten, welcher ca. einen Tag vor Ende der Auktion immer noch bei 55€ lag - dem Verkäufer anscheinend zu niedrig.
Also entschloss er sich, mein Gebot zu streichen, Artikel rauszunehmen.
Ich muss noch anmerken, dass ich dem eine PN mit einer SK-Anfrage geschickt hab, auf welche er mit 205€ antwortet.
komischerweise setzte er den Artikel dann wieder ein - Auktion und 195 eu SK
Ich wollte fragen, ob das jetzt rechtens ist, bzw. wie das gehandhabt wird.

MfG.
 
Auf der Seite eBay.de steht in großen Zahlen eine kostenlose Telefonnummer.

Warum es seit längerem so einfach ist, Auktionen zu beenden, dazu wird eBay wohl einen Grund haben. Und wenn der Verkäufer diese Möglichkeit genutzt hat, dann ist das halt so.

Du hast keinerlei Ansprüche dem Verkäufer gegenüber. Solange Du nicht erfolgreich eine Auktion gewonnen hast und sie beendet wurde.
 
Steht in den AGBs nicht, dass ein konkreter Grund vorliegen muss? Und, der Nachricht, SK-Option und höheres Startgebot nach deutet darauf hin, dass es ihm einfach zu niedrig ist.

"Verkäufer dürfen Gebote nicht streichen oder Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden."
 
Es steht auch in den AGBs, es ist strikt untersagt, Auktionen außerhalb von eBay zu beenden. Was Du versucht hast.

Fakt ist, man kann Auktionen beenden auch wenn schon Gebote kamen. Und das nutzte der Verkäufer. Man muss einen Grund angeben, den hat eBay wohl akzeptiert.
 
Durch das Beenden ohne konkreten Grund liegt ein gültiger Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer vor.

Die Frage ist, wie weit du nun gehen würdest. Der Verkäufer wird die Sache kaum rausrücken, wenn du ihn anschreibst und das forderst. Rechtlich gesehen dürfte der Fall aber klar für dich entschieden werden, wenn es vor Gericht gehen würde.
 
@Tambay

das stimmt so nicht. Die Auktion wurde vor Auktionsende beendet. Da gibt es noch keinen gültigen Kaufvertrag. Wäre dem so, eBay würde neuerdings nicht diese sehr einfache Möglichkeit bieten, Auktionen vor Ablauf zu beenden.
 
BlubbsDE schrieb:
@Tambay

das stimmt so nicht. Die Auktion wurde vor Auktionsende beendet. Da gibt es noch keinen gültigen Kaufvertrag. Wäre dem so, eBay würde neuerdings nicht diese sehr einfache Möglichkeit bieten, Auktionen vor Ablauf zu beenden.

Doch das stimmt. Ein Kaufvertrag ist zu stande gekommen! Das vorzeitige beenden ist nur rechtlich gültig wenn der Verkäufer einen Grund hatte zB Artikel beschädigt oder verloren! Aber auch hier macht er sich ggf Schadenersatz pflichtig (wert!!! Der sache ) und kann damit sehr schlecht stehen wenn die sache mehr wert war als der vk Preis gewesen wäre
 
Ein Kaufvertrag kommt erst nach Auktionsende zu Stande. Sicher, Gebote sind beiderseitig verbindlich. Aber das ist noch kein Kaufvertrag.
 
Deshalb sind solche Artikel bei solchen Anbietern dann plötzlich defekt ;-) Hatte ich auch schon mehrmals.
 
Eben. Ein Angebot. Kein Kaufvertrag.

Das Einstellen des Wohnmobils zum Verkauf sei ein rechtlich bindendes Angebot iSd. § 145 BGB:
 
BlubbsDE schrieb:
Es steht auch in den AGBs, es ist strikt untersagt, Auktionen außerhalb von eBay zu beenden. Was Du versucht hast.

Fakt ist, man kann Auktionen beenden auch wenn schon Gebote kamen. Und das nutzte der Verkäufer. Man muss einen Grund angeben, den hat eBay wohl akzeptiert.

Dass ich das außerhalb eBay klären wollte, stimmt nicht so ganz. Ich hätte dem Verkäufer, wie so oft auch, nett drum gebeten, den Artikel für den verhandelten Preis als SK(oder als PV) reinzustellen

wetterauer schrieb:
Deshalb sind solche Artikel bei solchen Anbietern dann plötzlich defekt ;-) Hatte ich auch schon mehrmals.

Das hätte ich ja auch akzeptiert (auch wenn ich es so nicht geglaubt hätte)
Aber es ist eine Unverschämtheit, es rauszunehmen, und für teurer (75 statt 1 Eu; 195 SK) reinzusetzen.
Es geht hier um eine Sache, wie bei Ebay für das 3-4-Fache ihres Preises gehandelt wird (siehe SK)
Ich habe dem Verkäufer eine Nachricht (mit einer Frist von 2 Wochen) gesetzt. Mal schauen was es sich ergibt.
 
Bei mir haben Sie dann wenigstens 2-3 Wochen gewartet, bis er wieder drinnen war.
 
BlubbsDE schrieb:
@Tambay

das stimmt so nicht. Die Auktion wurde vor Auktionsende beendet. Da gibt es noch keinen gültigen Kaufvertrag. Wäre dem so, eBay würde neuerdings nicht diese sehr einfache Möglichkeit bieten, Auktionen vor Ablauf zu beenden.

Dann schau dir mal div. Gerichtsurteile zu dem Thema an ;)

Es ist ganz einfach. Wenn der Käufer wirklich will, dann bekommt er die Sache auch vom Verkäufer. Denn durch das Wiedereinstellen zu einem SK-Preis hat der Verkäufer sich selbst reingelegt.
 
BlubbsDE schrieb:
Eben. Ein Angebot. Kein Kaufvertrag.

Das Einstellen des Wohnmobils zum Verkauf sei ein rechtlich bindendes Angebot iSd. § 145 BGB:

Das Angebot kommt vom Verkäufer mit dem einstellen des Angebots das gebot ist die Annahme und daher kv. Erstmal richtih informieren bevor man das bgb zitiert

Es ist zwar streitig aber die hM bejaht das einstellen als Angebot
 
Ich habe nichts zitiert. Das war eine Passage aus ConiKost' Link. Und nein, ein gültiges Angebot ist kein Kaufvertrag.
 
Was braucht es denn für einen KV? Angebot & Annahme. Das Gericht interpretiert die Auktion als Angebot und das Gebot als Annahme des Angebots und geht damit von einem entstandenem Kaufvertrag aus. Steht doch alles recht verständlich in dem Link.
 
Woods schrieb:
Was braucht es denn für einen KV? Angebot & Annahme. Das Gericht interpretiert die Auktion als Angebot und das Gebot als Annahme des Angebots und geht damit von einem entstandenem Kaufvertrag aus. Steht doch alles recht verständlich in dem Link.

Genau das sag ich doch die ganze zeit...
 
Hallo,

ich habe soeben mit den eBay Kundenservice telefoniert. Auch diese sind der Meinung, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet mir einen Nachweis zu erbringen, dass das Gerät defekt ist. (Hab vergessen zu erwähnen, er meinte, dass der Touchscreen defekt sei. Deshalb stellt man den ARtikel auch ein zweites mal für 74,95€ + 195 SK rein...)
 
Klasse, und ebay wird nichts unternehmen.

Man hat jetzt die Möglichkeit auf den Vetrag zu pochen und per Mahnbescheid (irgendwas bei 25,- oder so) die Lieferung einzufordern. Sollte der Aufforderung nicht nachkommen werden, steht einem der Weg per Zivilprozess die Vetragserfüllung einzuklagen offen.

Und das ist im deutschen Rechtssystem der Knackpunkt:
Du bekommst Recht, den Artikel zugesprochen und der Verkäufer ist pleite. Dann gibt es vom deutschen Staat die Prozesskosten für dich mit dazu.

Laß es bleiben, ärgere dich, ich hab mich auch schon oft geärgert.
 
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