Ebay - Gebot zurücknehmen

Naute_

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
390
Hallo,

ich habe gerade etwas mist gebaut.

Ich habe auf einen Artikel geboten, den ich beobachte und nicht mehr dran gedacht, dass es NUR das Zubehör ist. Es steht so ausdrücklich drin.

Nun steht nicht im Artikel
"Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie"


Kann ich somit einfach vom Kauf zurücktreten?



Gruß
Martin
 
Nein,

dein Gebot ist rechtlich bindend. Leg es unter "Lehrgeld" ab.
 
Nein, dies geht nicht. Der Verkäufer kann aber die Versteigerung an ein niedrigeres Gebot eines anderen Bieters geben. Dies müsstest du dann aber mit dem Verkäufer klären.
 
Hast du den Artikel ersteigert? Dann kannst du kein Gebot zurückziehen, sondern mit viel Glück vom Kauf zurücktreten. Jedenfalls wenn der Verkäufer privat handelt.

Falls der Verkäufer gewerblich handelt, schicks einfach zurück.
 
ER HANDELT PRIVAT!!

Und hat "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie" nicht in der Artikelbeschreibung stehen.

Allerdings hab ihc nun gesehen, dass es mittlerweile unter "Versand und Zahlungsmethoden" auch zu finden ist. Verdammt!

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück
 
Wenn der Artikel in der falschen Kategorie steht und/oder einen irreführenden Titel hat, dann kann man das mit dem Ebay Team gegebenenfalls klären.
 
UsAs schrieb:
Lest ihr auch mal?

Ob das in ein Artikel steht oder nicht, ist Banane! Ist genauso wie wenn du in der Wäscherei deine Sachen abgibt, und irgendwo fett gedruckt ist " keine Haftung für Schäden etc." ist genauso bullshit. Die Lösung wurde schon mehrfach genannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis zu 12 Stunden vorher kannst Du Gebote streichen. qaywsx hat ja den Link dafür schon gepostet.

Es entsteht dem Verkäufer ja auch nicht wirklich einen Schaden.

Aber gern gesehen ist es halt nicht. Denn man sollte sich vorher schon die Artikelbeschreibung durchlesen damit man weiss auf was man bietet.
 
Der Verkäufer kann das Rückziehen auch ablehnen, war jedenfalls damals so bei mir.
Käufer wollte hohes Gebot für ein PS3 Spiel zurückziehen, ich habe abgelehnt und der Käufer musste später zahlen.
 
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