Ebay - Gewerblicher Account

Holud

Cadet 4th Year
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
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Hallo,
da ich viele Akkus habe und ich diese bei ebay verkaufen will, habe ich mich zuerst mal informiert. Ich muss meinen privaten Accound als einen gewerblichen umschreiben lassen.
Nur wie geht das? Bei Einstellungen etc. habe ich überhaupt nix gefunden. Habt ihr eine Idee? Und kann ich, wenn ich alles verkauft habe, meinen Account wieder in einen privaten umschreiben lassen?

Danke für eure Antworten
 
um welche menge reden wir?
welche konsequenzen es hat wenn man als Unternehmer handelt ist dir bewusst?
 
Hast du denn dein Gewerbe schon angemeldet ?
Als gewerblicher wartet dann schon das finanzamt auf dich, der einzelhandesverband will seine gebühren haben, du muß 2 jahre gewährleistung auf deine produkte geben, ein rückgabe recht ist pflicht.
Hast du das alles berücksicht ?
 
Und vor allem, wenn du einmal Unternehmer bist, bist du das für den Rest deines Lebens. Sprich du hast dann auch keine normalen Endnutzerrechte. Ich würde es mir also gut überlegen ;)
 
Wenn du regelmäßig verkaufen willst, und die Waren schon mit der Absicht einkaufst, diese wieder verkaufen zu wollen, musst du dies als gewerblicher Verkäufer tun. Andernfalls riskiert man eine (ja durchaus berechtigte) Abwahnung.
Im Ebay-Rechtsportal gibs ne Menge Infos dazu.

@Dragonsclaw2nd:
Mit dem Account ja, aber es ist auch Unternehmern durchaus erlaubt, einen privaten Zweitaccount bei Ebay zu haben.
 
Bei größeren oder sehr häufigen Verläufen kommt das Finanzamt selbst drauf. Da gibts irgendwo auch ne Art Grenze. Wenn man viele Sachen verkauft und ordentlich Gewinn erzielt, ist das schon ein Dorn im Auge des Finanzamts, schließlich könnten sie dann ja auch schon mitkassieren.

Die Grenze kenne ich jetzt nicht partou, ruf einfach mal bei denen an.
Gewerbeschein kostet/e mal 20€ oder so, ist nicht die Welt.

mfg,
Markus
 
markus1234 schrieb:
Da gibts irgendwo auch ne Art Grenze. Wenn man viele Sachen verkauft und ordentlich Gewinn erzielt
Ne feste Grenze gibs nicht; sobald es regelmäßig ist, und die Waren bereits mit der absicht einkaufst, diese wieder zu verkaufen.

Oft werden deine Mitweberber eher darauf aufmerksam, als das Finanzamt.

Stell dir (fiktiv) vor, ich, als gewerblicher Verkäufer verkaufe Batterien bei Ebay.
Ich muss Rucknahme für 4 Wochen anbieten, Gewährleistung, und z.B. bei Batterien auch Rücknahme zu Entsorgung. Und dann bietet neben mir ein anderen Ebayer ebenfalls die Batterien an, aber 10% billiger, weil er als pyseudo-privater Anbieter die Zusatz-Kosten eben
nicht mit einkalkulieren muss. Dann muss ich mich ja, berechtigterweise, benachteiligt fühlen, und beauftrage halt eben meinen Anwalt, damit er diesem pseudoprivaten Anbieter ne Abmahnung schickt.
 
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