Ebay Käufer behauptet Ware wurde defekt geliefert

molo

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Guten Abend,

Habe bei Ebay einen Laptop verkauft den ich ca 4 Jahre ohne Probleme benutzt habe (immer gut gepflegt)
Jetzt hat der Käufer einen Fall aufgemacht indem er behauptet das angeblich die Grafikkarte defekt sei, was ein Fachmann festgestellt haben soll. Er fordert den vollen Kaufpreis zurück und möchte mir nun den Kaputten Laptop zurückschicken und das auch noch auf meine Kosten... Ich verstehe einfach nicht wie das sein kann das das Notebook jetzt bei ihn plötzlich kaputt sein soll nach 2 Tagen... Ich habe geantwortet das ich nicht bereit bin das Geld zurückzuerstatten da ich das Notebook in einem voll funktionstüchtigen Zustand verkauft habe und ich auch nicht weis was er nun damit gemacht hat das plötzlich die Grafikkarte kaputt sein soll.

bezahlt hat der Käufer mit Überweisung.

Nun meine Frage... Sagen wir mal Ebay entscheidet zugunsten des Käufers, kann Ebay dann automatisch das Geld einfach von meinem Bankkonto abbuchen? Wäre nett wenn mich jemand mit mehr Ebayerfahrung aufklären könnte was in solchen Fällen passiert.
 
bezahlt hat der Käufer mit Überweisung.
Hast Du Ebay erlaubt bei Dir per Lastschrift abzubuchen, wenn nicht hast Du ja die Möglichkeit bei der Bank das Geld zurückzuholen was unberechtigt abgebucht wird.
 
Ja habe ich. Ebaygebühren werden automatisch abgebucht. Sollte ich dieses ändern?
 
Ebaygebühren sind ja auch ok, aber hast Du Ebay auch erlaubt das Geld des Kunden zurückzubuchen, wenn sie es machen würden, Lastschriftrückgabe bei Deiner Bank und die holen das Geld zurück.
 
Ich wüsste nicht, dass eBay jemals etwas vom Bankkonto zurückbucht. eBay ist kein Zahlungsdienstleister und nimmt keine Eingriffe in den Zahlungsverkehr zwischen den Kunden vor. Dafür gibt es dann Paypal. Habe jedenfalls noch nie erlebt, dass eBay eine Rückbuchung oder Ähnliches machen würde, wenn es um einen Überweisungsvorgang zwischen Kunden geht. eBay verwendet Lschrift soweit nur zu Zahlung der Käufergebühren.

eBay kann zwar zu Gunsten des Käufers entscheiden, aber dies halt keine rechtlichen Konsequenzen für Dich. eBay ist nicht die Justiz. Mögliche Folgen wären höchstens Einschränkung deines Verkäuferskontos seitens eBay.

Sofern Du wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen hast und keinen Mangel verschwiegen hast, bist Du eigl auf der sicheren Seiten.
 
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Habe es nicht erlaubt... nicht das ich wüsste... Muss man das bei jeder Ebay Rückerstattung bestätigen ob sie das Geld von meinem Konto abbuchen können?
 
Wie oben geschrieben, verwendet eBay selbst Lastschrift nur für die Abbuchung von Verkäufergebühren. Wüsste gerne wie werkam auf die Idee kommt, dass eBay bei fallentscheidung zu gunsten eines Käufers Geld per Lastschrift einzieht und das dann an den Käufer überweist? Wir reden hier ja schließlich nicht von Paypal, sondern von eBay, wo mittels Überweisung gezahlt wurde und eBay nichts mit dem zahlungsvorgang im Sinne eine Zahlungsdienstleisters zu tun hat.
 
Du wirfst da gerade wohl einiges durcheinander. Wieso sollte es sich hier um eine Ebay-Rückerstattung handeln?

Wieso habe ich behauptet das Ebay etwas bei ihm abbuchen dürfte, habe doch gesagt das sie es nicht dürfen, ausser die Gebühren. Und wenn sie es machen würden sollte er es sich wiederholen. Den Satz wo ich geschrieben habe das Ebay es dürfe zeigst Du mir?
 
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Ich werde nichts durcheinander.
werkam schrieb:
Ebaygebühren sind ja auch ok, aber hast Du Ebay auch erlaubt das Geld des Kunden zurückzubuchen, wenn sie es machen würden, Lastschriftrückgabe bei Deiner Bank und die holen das Geld zurück.

Du behauptest hier, dass eBay die Möglichkeit hat, das Geld des Kunden zurückzubuchen. eBay hat meines Wissens hier nicht die Möglichkeit zu. Das einzige, was eBay per Lastschrift macht, ist Verkäufergebühren einzuziehen.

EDIT//
Achso, das war wohl auf molos Aussage bezogen.

EDIT2//
Ich habe es mal unterstrichen. Du fragst ihn, ob er eBay auch erlaubt hat, dass diese das Geld des Kunden zurückbuchen dürfen. Diese Aussage impliziert nach meiner Logik, dass es grundsätzlich die Option von Seiten von eBay gegen muss, dass diese Gelder eines Überweisungsvorganges zurückbuchen können. Wieso würde man sonst diese Frage stellen? Die Frage, ob man jmd. etwas erlaubt hat oder nicht, sollte man aus meiner Sicht nur dann stellen, wenn man der Erlaubte dies auch normal machen würde. Analog als Beispiel dazu: ich frage Dich, ob Du deinem Vater erlaubst 1.000.000.000 € von Dir zu nehmen. Die Frage sollte ich nie stellen, weil er es sozusagen nie machen würde bzw. nicht die Option dazu gibt. Auf Grund dieser Logik bin ich davon ausgegangen, dass Du denkst, dass eBay jemals Geld bei einem Konfliktfall (wo mit Überweisung gezahlt wurde) vom Käuferkonto zurückgebucht hätte. Und da wollte ich Dir mitteilen, dass eBay sowas meines Wissens nie gemacht hat. Ich weiße darauf nun nur genauer hin, da solche Fragen den Threadersteller unnötig verwirren/verunsichern, da sie den Eindruck erwecken, dass eBay ggf. sowas machen würde.
 
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Evtl solltest Du lesen lernen bevor Du falsche Aussagen machst. :lol:
 
Ähm, nein ;-) des Lesens bin ich mächtig. Nur solltest Du mit deinen Aussagen vorsichtiger seien, bevor Du den Eindruck erweckst, dass eBay ggf. solche Maßnahmen ergreift (Abbuchung des Geldes von einem Konto in einem Konfliktfall, wo per Überweisung gezahlt wurde). Sowas zeugt eher von wenig eBay-Erfahrung und nach sowas hat der Threaderstellern gefragt. Ist egal, ob Du sagst, dass eBay sowas nicht darf. Ist in dem Sinne unnötig, da es den Threadersteller nur verunsichert und somit nicht hilfreich ist. Aber da der Herr meint, dass ich nicht Lesen könnte und falsche Aussagen mache, verabschiede ich mich hier. Da kann ich besseres mit meiner Zeit anfangen :)
 
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Nun meine Frage... Sagen wir mal Ebay entscheidet zugunsten des Käufers, kann Ebay dann automatisch das Geld einfach von meinem Bankkonto abbuchen?

@Creati

Auf diese Frage bezog sich meine Antwort und beschreibt doch nur das Ebay nichts unerlaubt von seinem Konto abbuchen dürfe und wenn sie es trotzdem machen sollten, kann er das Geld jederzeit zurückholen. Weiss ja nicht was Du daran falsch verstehst.

Die Antwort aus #8
Du wirfst da gerade wohl einiges durcheinander. Wieso sollte es sich hier um eine Ebay-Rückerstattung handeln?
war auch an den TE auf die Frage in #6, damit habe ich auch nicht Dich gemeint, als ich gepostet hatte war Dein Post #7 noch gar nicht auf meinem Schirm.
 
Ich hätte einfach mit "Nein, solche Abbuchungen macht eBay nicht bzw. hat eBay keinen Einfluss auf den Zzahlungsverkehr, sofern per Überweisung gezahlt wurde" in dem Falle geantwortet. Weitere Ausführungen zu dem Thema lassen dann halt mehr Spekulationsraum. Zumindest hätte ich als Threadersteller dann mehr reininterpretiert bzw. dann reininterpretiert, dass eBay im geschäftlichen Alltag die Möglichkeit besitzt, diese Option (Rückbuchung einer Überweisung sozusagen) zu nutzen bzw. sie zum Geschäftsmodell von eBay gehört.

Zu #8. Das hatte ich dann auch mitbekommen und im ersten Edit des Posts 7 vermerkt.
 
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Schön, dann werde ich beim nächsten Mal warten bis Du geantwortet hast. Auch wenn der Kunde per PayPal bezahlt hätte ist es ja auch eine Überweisung.
 
Es ist dann eine Überweisung zwischen 2 Paypalkonten, aber nicht zwischen 2 Bankkonten. Bei Banküberweisung hat eBay keine Handhabe.
Sofern man nun eine Zahlung via Paypal bei eBay gemacht hätte, sieht es anders aus. Wenn Käufer A einen Konflikt bei eBay eröffnet, wird der Kaufbetrag sofort vom Verkäuferkonto von Verkäufer B eingezogen und eingefroren. Verkäufer B verfügt damit dann nicht mehr über das Geld. Wenn nun eBay/Paypal dann zu Gunsten des Käufers entscheidet, erhält der das Geld komplett zurück erstattet und der Verkäufer kann sich nicht wehren. Mit Glück hat er natürlich das Geld aus der Paypal-Zahlung bei Erhalt auf sein Paypalkonto direkt auf sein Bankkonto überwiesen, aber dann ist das Paypalkonto im Minus. Und dann fängt Paypal mit Inkasso, etc. an. Daher wird ja auch ständig gesagt, dass man bei eBay eigl nicht mehr als Verkäufer Paypal akzeptieren sollte, sondern nur noch Überweisung. Ich selbst habe bei eBay eine Menge verkauft und früher auch Paypal angeboten. Aber auf Grund der Erfahrungen und Einflussmöglichkeiten von eBay bei Paypalzahlung, nur noch Barzahlung bei Abholung oder Bezahlung via normaler Banküberweisung.

Eine Zahlung via Paypal ist nur dann wie eine Überweisung gleichzusetzen, wenn es eine Zahlung via Paypal Friends/Family ist, da hier der Käufer keinen Käuferschutz durch Paypal genießt. Ich meine, sämtliche Zahlungen via Paypal, die eBay betreffen, beinhalten automatisch den Käuferschutz für den Käufer. Zumindest hat eBay ja inzwischen soweit Paypal bei sich in den kaufvorgang integriert, dass man sich nicht mehr bei Paypal einloggen muss zum Bezahlen und der Bezahlvorgang automatisch auf der eBay-Seite ausgelöst wird.

Ein Verkauf bei eBay Kleinanzeigen wäre sonst ggf. ein Fall, wo man Zahlung via Paypay Friends/Banküberweisung anbieten kann und es dann keine Unterschied macht.
 
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@werkman
Für mich liest sich auch der Beitrag #4 so, wie es Creati beschrieben hat. Beim durchlesen des Beitrag bekam ich den Eindruck das du über eine zusätzliche Option bei eBay etwas meinst.

@TE
Erstmal hast du keine Sorge, wurde nämlich ganz normal per Überweisung gezahlt. Ohne dein wollen, kommt er auch nicht an das Geld. Es würde jetzt anders für dich mit PayPal aussehen. Ich würde versuchen dem Käufer ein paar mehr Informationen über das Gutachten zu entlocken. Von wem angefertigt? Was genau steht drinnen? Kann er dir eine Kopie davon Mailen, damit du dir selbst ein Bild machen kannst?
Mir persönlich fällt auf, das 2 Tage nach dem das Lapi bei ihm ist, er schon ein Gutachten parat hat.

Hast du die SN des Lapi vorher notiert?
 
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werkam schrieb:
Hast Du Ebay erlaubt bei Dir per Lastschrift abzubuchen, wenn nicht hast Du ja die Möglichkeit bei der Bank das Geld zurückzuholen was unberechtigt abgebucht wird.
werkam, bitte. Immer wieder kommen solche halbgaren Aussagen und Gedankenspiele von dir und verunsichern die User. Lass es bitte.

@TE
eBay kann dir nichts. Wie es zivilrechtlich aussieht ist ne andere Sache. Kommt drauf an was die Gegenseite macht. Dann geht's um Beweisbarkeiten.
 
TrustN0_1 schrieb:
Mir persönlich fällt auf, das 2 Tage nach dem das Lapi bei ihm ist, er schon ein Gutachten parat hat.

Das Wort "Gutachten" hat außer dir noch keiner im Thread hier benutzt. Also wir kommst du darauf, dass es ein solches gibt?
 
Schließt er wohl daraus, weil sich ein "Fachmann" angeblich das Notebook angeschaut hätte.
 
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