Ebay Kleinanzeigen - Anzeige wegen 18 Euro aufgeben?

Seranath_82

Ensign
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Apr. 2011
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238
Hallo zusammen,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen einen Artikel für 18 Euro inkl. Versand gekauft. Bezahlt per paypal friends. Der Artikel kam, ist aber quasi defekt (Passwort für Adminbereich fehlt, dadurch unnutzbar). Verkäufer reagiert nicht mehr auf meine Nachrichten, bei ebay Kleinanzeigen habe ich bereits eine Frist zur Rückabwicklung bzw. Nacherfüllung gesetzt. Ich gehe nicht davon aus, dass ich nochmals etwas vom Verkäufer höre.
Nun bliebe mir nur noch eine Anzeige. Einerseits frage ich mich, ob es den Aufwand wert ist, anderseits möchte ich nicht, dass der Verkäufer damit durchkommt. Zumal er Top Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen hat. Was würdet ihr machen?
 
Ggf. hat der auch nach dem Verkauf ohne böse Absicht einfach nicht mehr rein geschaut und ihm ist nicht bewusst/aufgefallen, dass du noch das Admin-Passwort brauchst...

ich persönlich finde eine Anzeige sollte man nur schalten, wenn man sich sicher ist, dass eine Absicht vorliegt, mich zu schädigen, oder bei besonderer Fahrlässigkeit, die schwerere Folgen für mich hat als der Verlust von 18€. Eine Absicht liegt hier denke ich mal nicht vor... also...

Um was für einen Artiekl geht es denn eigentlich? ggf. kann man hier ja noch helfen, den wieder brauchbar zu machen. Manchmal lässt sich etwas ja auch auf Werkeinstellung o.Ä. zurücksetzen...
 
Die Frage

Anzeige wegen 18 Euro aufgeben?​


hast dir ja schon selbst beantwortet

Seranath_82 schrieb:
...anderseits möchte ich nicht, dass der Verkäufer damit durchkommt. Zumal er Top Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen hat. Was würdet ihr machen?


Warum also noch dieser Thread?

Ihn negativ bewerten kannst ja auch noch über eBay-Kleinanzeigen mit den Punkten


Zufriedenheit
Freundlichkeit

usw. Halt die Punkte die da beim bewerten auftauchen. So rutscht er denn vielleicht im Score runter.

Sonst bliebe auch noch die PayPal Zahlung als nicht authorisiert zu melden das Du so den Betrag zurück bekommst.

Ansonsten bietet eBay-Kleinanzeigen auch einen Käuferschutz an. Den musst Du aber bezahlen und der Verkäufer muss dem zustimmen. Macht er das nicht bleibt nur noch PayPal mit Käuferschutz. Hier sagst Du zwar dass du mit PayPal Family & Friends bezahlst in echt denn aber doch den Käuferschutz nimmst. Hier musst du aber rechnen (Gesamtbetrag + PayPal Gebühr + den 3. Betrag an Gebühr (glaub es waren 0,38 Euro)) sodass es am Ende nicht auffällt. Der Verkäufer erhält denn den abgemachten Betrag und denkt es kam mit PP F&F. In echt war es denn aber doch mit Käuferschutz bezahlt und Du bist abgesichert.
 
Aphelon schrieb:
Ggf. hat der auch nach dem Verkauf ohne böse Absicht einfach nicht mehr rein geschaut und ihm ist nicht bewusst/aufgefallen, dass du noch das Admin-Passwort brauchst...

Der Verkäufer weiß davon. Auf die eine Nachricht hatte er noch geantwortet und dann nichts mehr hören lassen.
 
Seranath_82 schrieb:
Nun bliebe mir nur noch eine Anzeige. Einerseits frage ich mich, ob es den Aufwand wert ist, anderseits möchte ich nicht, dass der Verkäufer damit durchkommt. Zumal er Top Bewertungen bei ebay Kleinanzeigen hat. Was würdet ihr machen?
Moin,

und da bist Du nicht in der Lage das selber zu entscheiden? Schon allein der Kauf mit Fremden über PP Friends gehört bestraft in meinen Augen! Was denkst Du was PP Friends bedeutet? Ja genau Freunde! Dazu dieser Thread hier, der wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als es 18€ wert sind sind beantwortet doch alles wie ich finde.

Nimm es als Lehrgeld und mache es das nächste Mal besser. Das wäre meine Empfehlung wenn Du unbedingt dazu die Hilde anderer benötigst.

Vielleicht hättest Du erwähnen sollen um was es sich handelt wo es ein Admin PW braucht? Vielleicht kann man das selber umgehen?

MfG
 
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Seranath_82 schrieb:
Der Verkäufer weiß davon

Das ändert die Sache... du könntest uns ggf. aber trotzdem verraten worum es überhaupt geht, was man so ohne ein pw überhaupt nicht nutzen kann und wo man nichts zurücksetzen kann, etc. ... ich kenn eigentlich fast nichts, was völlig unbrauchbar wird, wenn man ein Passwort vergisst ... das wäre ja ein Design-Fehler und deswegen lässt sich sowas i.d.R. auch immer irgendwie zurücksetzen.
 
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Und um was für einen Artikel handelt es sich? Vielleicht kann man da ja doch noch was machen?
 
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Irgendein Staatsanwalt muss die Sache wieder vom Tisch bekommen. Wenns dich nicht wirklich tierisch aufregt, dann erspar den Sachbearbeitern die Arbeit. Im Ergebnis kommt dabei zu 99% sowieso ne Einstellung heraus. Vor allem, weil dein Fall nicht den Anschein erweckt, dass man es hier mit einem Betrüger zu tun hat, der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Dafür ist der Betrag zu niedrig.
 
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Hört sich für mich bis hier hin nach einem Account-Verkauf an. Daher interessiert das niemanden ausser den TS.
 
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Kommt halt drauf an, wie sehr man sich ärgert und ob man bereit ist sich die Arbeit zu machen.
Ärgerlich ist natürlich, dass er anscheinend gute Bewertungen hatte, da bin ich oft auch etwas zuvorkommender. Höre sowas aber auch immer öfter, insofern muss ich mir das wohl auch abgewöhnen.
 
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Habe auch schon als Verkäufer so manche Idioten gehabt, die sich an Ebay wenden wenn man eine gute Bewertung abgibt ohne noch einen besonders hochtrabenden Text zu schreiben, als Beispiel.
Diese Käufer suchen Kleinigkeiten um dann bspw doch noch den Artikel zurückzusenden und nutzen kurzerhand Paypal Käuferschutz.
Aus dem Weg gehen kann man dem als Verkäufer, einfach nichts mehr schreiben. Weil man die Käufer immer nur auf die Palme bringt egal was man schreibt, selbst wenn sie bekommen was sie wollen.
Wollt ich nur loswerden ,damit lässt sich vieleicht so manchem Verkäufer seine Funkstille beantworten.
 
Wenn du etwas vom Verkäufer willst, musst du das zivilrechtlich machen. Eine Anzeige nutzt da nichts und bringt dein Geld nicht zurück.
 
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Aphelon schrieb:
ich kenn eigentlich fast nichts, was völlig unbrauchbar wird, wenn man ein Passwort vergisst ... das wäre ja ein Design-Fehler und deswegen lässt sich sowas i.d.R. auch immer irgendwie zurücksetzen.

Es handelt sich um eine FritzBox, das Passwort für das Webinterface war nicht dabei. Der Aufkleber auf der Rückseite der Box war entfernt und die "Schnelleinstieg-Karte" mit dem Passwort war auch nicht dabei. Selbst nach einem Zurücksetzen der Box braucht man das von AVM vergebene Standardpasswort um in das Webinterface zu kommen.
Habe nun recherchiert und es gibt wohl die Möglichkeit das Standardpasswort herauszubekommen mit Hilfe von Firmwareupdate-Tool und FTP Verbindung auf die Box. Werde das mal versuchen.

Mich ärgert die vollkommene Ignoranz des Verkäufers. Vertröstung und dann Ignorieren. Da kam nichts, um das Problem irgendwie zu lösen. Der Versand dauerte ewig, erst nach Rückfrage wurde die Box verschickt etc.
 
Ok, dass ist dann wirklich etwas Dummheit vom Verkäufer - zum einen den Aufkleber zu entfernen (ist eben auf solchen Geräten eher nen NoGo) und zum anderen ist es dann natürlich auch frech diesen Fehler (sei es auch nicht mit bewusster Absicht zur Schädigung passiert) weder einzusehen, noch gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten... kann deinen ärger also in dieser Hinsicht verstehen

Seriennummer der Fritzbox kannst du (im Browser) auslesen indem du /jason_boxinfo.xml an die IP der Fritzbox (Standard wäre 192.168.178.1) oder fritz.box anhängst. Mit dieser müsstest du dir beim AVM-Support eigentlich auch das Standard-Passwort geben lassen können...
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, bei den neueren FritzBox Modellen reicht das zurücksetzen auf Werkseinstellungen nicht mehr. Das Passwort fürs Webinterface ist kein Standard "0000" oä, sondern bei jeder Box ein anderes. Das hatte ich natürlich als erstes versucht. Ich wollte die Box ja zum Laufen bekommen. Hatte sie mir ja gekauft, weil ich sie benötigte.
 
@Seranath_82
Seranath_82 schrieb:
Selbst nach einem Zurücksetzen der Box braucht man das von AVM vergebene Standardpasswort um in das Webinterface zu kommen.
Dann stimmt diese Angabe von AVM wohl nicht.
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