eBay Kleinanzeigen: Ist Verleih von Köpftool ein Gewerbe?

JackTheRippchen

Commander
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März 2012
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2.183
Hallo,
ich biete mein Tool zum Köpfen von Intel-CPUs gegen eine Gebühr im einstelligen EUR-Bereich über eBay Kleinanzeigen zum Verleih an. Schätzungsweise alle ein bis zwei Monate wird dieses Angebot wahrgenommen.

Dieser Tage erhielt ich eine anonyme Anfrage, ob ich eine Gewerbesteuernummer vorweißen könne, da diese Tätigkeit einem Gewerbe entspreche.

Hat diese Person recht?

P.S.: Ich habe mir bereits die definierenden Merkmale eines Gewerbes bei Wikipedia durchgelesen. Allerdings bin ich im Bereich Wirtschaft und Recht zugegebenermaßen nicht wirklich bewandert, um die Erfüllung der genannten Kriterien valide beantworten zu können.
 
Afaik fällt es unter Hobby ... wenn du nicht noch weitere Sachen verleihst, dann hast du kein Problem.
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Insofern ist das schnell beantwortet --> Ja, du brauchst dafür ein Gewerbe.

Als Liebhaberei wirst du das schlecht verkaufen können.
Du machst das gleiche wie SIXT, verleih von Gegenständen(Tools oder Autos, wo ist der Unterschied?)
Es wäre etwas befremdlich wenn SIXT keine Steuern zahlen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Sorge, kannst ja zur Not ein Gewerbe anmelden. Da du aber nicht genug umsetzt, wirst Du keine Steuern zahlen !
Also alles gut :)
 
Er wird aber keinen Umsatz über 17500 erzielen! Daher braucht er lediglich, wenn überhaupt, ein Kleingewerbe anmelden. Er wird keine Steuern zahlen müssen. Umsatzsteuerbefreit.
 
@JackTheRippchen

Ich rate dazu, es sein zu lassen.

Dein Angebot richtet sich (1) entgeltlich und (2) an einen unbestimmten Personenkreis. Es ist darüber hinaus (3) auf eine unbestimmte Dauer und (4) für eine Vielzahl potenzieller Nutzer ausgelegt.

Eine Gewinnerzielungsabsicht wird gerade in jüngerer Rspr gar nicht mehr vorausgesetzt, wenngleich sie durchaus vorliegen dürfte.

Die Frage ob gewerblich oder nicht wirkt sich ja nicht nur steuerrechtlich aus, sondern insbesondere haftungstechnisch. Da bräuchte nur ein Verbraucher anzukommen, der behauptet, Dein Gerät habe seine CPU beschädigt. Wenn ein Gericht Deine Tätigkeit dann als gewerblich klassifiziert, dann haftest Du.
 
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