Blutschlumpf
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2001
- Beiträge
- 20.360
Hallo,
ich brauche mal ein paar Infos bzw. Erfahrungen wie man die Rückzahlung nach einen Widerruf am besten durchsetzt.
Background:
Ich bin Käufer und habe über Ebay KA einen AV-Receiver gekauft
Warenwert: 100 Euro + 10 Euro Porto.
Kein Käuferschutz (Paypal / Ebay).
Der Verkäufer (Privatperson) hat in der Anzeige keinen Widerruf oder ähnliches ausgeschlossen.
Der Receiver war lausig verpackt (zu kleiner Karton, ein wenig Papiermüll zusammengeknüddelt dazu und fertig), kam mit eingedrückten Anschlüssen an und ist defekt. Ich hatte sogar explizit vorab gefragt ob er eine geeignete Verpackung hat.
Der Verkäufer ignoriert Nachrichten seitdem ich die Rücksendung erbeten habe.
Ich würde jetzt erstmal trotz ausbleibender Rückmeldung die Ware zurückschicken und darin schriftlich den Widerruf verlangen, darin dann direkt auch eine Frist (2 Wochen) für die Rückzahlung setzen.
Muss ich dann nochmal mahnen? Wenn ja: Wie oft und in welchen Abständen?
Mich interessiert wie man es am besten handhabt wenn das zu nichts führt, was hier ja imho das zu erwartende Ergebnis ist.
1. Mahnbescheid beantragen (36 Euro), wenn der nicht akzeptiert wird zum Anwalt gehen
2. Direkt zum Anwalt gehen. Ne Ahnung was das in etwa kostet? Besteht da die Möglichkeit, dass man auf den Kosten sitzen bleibt (also abseits davon, dass man verliert).
3. Versuchen das ohne Anwalt zu machen. Gibts da passende idiotensichere Vorlagen? Habe leider keinerlei Kenntnisse in der Richtung und auch keinen Bekannten aus der Branche.
4. Bessere Ideen? Ist das nicht-Zurückzahlen irgendetwas was ich bei der Polizei anzeigen kann? Sprich fällt sowas zum Beispiel unter Betrug? Hab das vor ein paar Jahren mal gemacht als jemand erst gar nicht geliefert hat, aber der Fall hier ist ja etwas anders.
Gruß
Schlumpf
Edit:
Ich lese gerade, dass es entgegen den landläufigen Formulierungen unter diversen Ebay-Verkäufen gar kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt, ich müsste mich also auf die Sachmängelhaftung beziehen.
Hier stellt sich mir dann die Frage unter was eine mangelhafte Verpackung fällt.
Das Versandrisiko liegt ja generell beim Käufer.
ich brauche mal ein paar Infos bzw. Erfahrungen wie man die Rückzahlung nach einen Widerruf am besten durchsetzt.
Background:
Ich bin Käufer und habe über Ebay KA einen AV-Receiver gekauft
Warenwert: 100 Euro + 10 Euro Porto.
Kein Käuferschutz (Paypal / Ebay).
Der Verkäufer (Privatperson) hat in der Anzeige keinen Widerruf oder ähnliches ausgeschlossen.
Der Receiver war lausig verpackt (zu kleiner Karton, ein wenig Papiermüll zusammengeknüddelt dazu und fertig), kam mit eingedrückten Anschlüssen an und ist defekt. Ich hatte sogar explizit vorab gefragt ob er eine geeignete Verpackung hat.
Der Verkäufer ignoriert Nachrichten seitdem ich die Rücksendung erbeten habe.
Ich würde jetzt erstmal trotz ausbleibender Rückmeldung die Ware zurückschicken und darin schriftlich den Widerruf verlangen, darin dann direkt auch eine Frist (2 Wochen) für die Rückzahlung setzen.
Muss ich dann nochmal mahnen? Wenn ja: Wie oft und in welchen Abständen?
Mich interessiert wie man es am besten handhabt wenn das zu nichts führt, was hier ja imho das zu erwartende Ergebnis ist.
1. Mahnbescheid beantragen (36 Euro), wenn der nicht akzeptiert wird zum Anwalt gehen
2. Direkt zum Anwalt gehen. Ne Ahnung was das in etwa kostet? Besteht da die Möglichkeit, dass man auf den Kosten sitzen bleibt (also abseits davon, dass man verliert).
3. Versuchen das ohne Anwalt zu machen. Gibts da passende idiotensichere Vorlagen? Habe leider keinerlei Kenntnisse in der Richtung und auch keinen Bekannten aus der Branche.
4. Bessere Ideen? Ist das nicht-Zurückzahlen irgendetwas was ich bei der Polizei anzeigen kann? Sprich fällt sowas zum Beispiel unter Betrug? Hab das vor ein paar Jahren mal gemacht als jemand erst gar nicht geliefert hat, aber der Fall hier ist ja etwas anders.
Gruß
Schlumpf
Edit:
Ich lese gerade, dass es entgegen den landläufigen Formulierungen unter diversen Ebay-Verkäufen gar kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt, ich müsste mich also auf die Sachmängelhaftung beziehen.
Hier stellt sich mir dann die Frage unter was eine mangelhafte Verpackung fällt.
Das Versandrisiko liegt ja generell beim Käufer.
Zuletzt bearbeitet: